André Bock
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Niedersächsischen Polizei- und Ordnungsbehördengesetzes (Gesetz zur Einführung künstlicher Intelligenz bei der Videoüberwachung und Fahndung)
Bitte! Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Na klar, Herr Lühmann! Opferschutz geht doch vor Täterschutz. Wir beklagen an so vielen Stellen, dass Menschen in diesem Land über Facebook oder andere Social-Media-Kanäle so viel von sich preisgeben und im Internet veröffentlichen. Aber wenn es darum geht, für Sicherheit in unserem Land zu sorgen, dann kommen wir mit Datenschutz hier und dort, und dann kommen Bedenkenträger. Natürlich wird alles sauber rechtlich abzuarbeiten und zu prüfen sein. Aber man muss nicht alles so darstellen wie Sie, Herr Lühmann, nach dem Motto: Große Bedenken! Bund: 28 Seiten, hier: 1 Seite! - Es kann im Zweifel mehr Qualität in einer Seite stecken als in 28 Seiten. Das kann auch der Fall sein. Also lassen Sie uns das jetzt gemeinsam schnell und vernünftig auf den Weg bringen - trotz vieler Bedenken auf Ihrer Seite! Andere Bundesländer und andere Staaten haben gezeigt, dass es rechtssicher, demokratisch, vernünftig und auch datenschutzkonform geht. Wir sind der Überzeugung: Das kann auch mit unserem Gesetzentwurf passieren. Sie sind wahrscheinlich nur etwas angefasst, weil Sie bisher nichts Eigenes vorgebracht haben. An der Stelle habe ich aufgepasst, Frau Ministerin. Ich werde es auch weiterhin tun. Wir werden ja jede Woche im Innenausschuss ausführlich über die innere Sicherheit unterrichtet. In diesem Sinne werden wir gemeinsam daran arbeiten. Herzlichen Dank, Herr Bock. Wir kommen jetzt zur Ausschussüberweisung.
