Detlev Schulz-Hendel
Entwurf eines Gesetzes zum Fünften Medienänderungsstaatsvertrag und zur Änderung des Niedersächsischen Mediengesetzes
Herr Präsident! Liebe KollegInnen! Herr Brockmann, weil Sie immer wieder - bei jedem Medienänderungsstaatsvertrag - die gleiche Rede halten, empfehle ich Ihnen: Machen Sie nicht jedes Mal eine neue! Kopieren Sie es einfach! Dann haben Sie nicht so viel Arbeit. Es geht jetzt schlicht darum, das Medienrecht an europarechtliche Vorgaben anzupassen. Digitale Dienste werden zu mehr Transparenz und Schutz für die VerbraucherInnen führen. Daten von Kindern dürfen nicht mehr dafür genutzt werden, personalisierte Werbung abzuspielen. Illegale oder gar schädliche Inhalte, aber auch Hassreden - ja, Hassreden, Herr Brockmann - können einfacher bekämpft und entfernt werden. Was für uns in Niedersachsen auch wichtig ist: Der Fünfte Medienänderungsstaatsvertrag befasst sich mit Regelungen zu Regionalfenstern. Bisher senden ja die reichweitenstärksten privaten Fernsehprogramme von RTL und der ProSiebenSat.1-Gruppe unter der Woche täglich eine halbe Stunde regionales Programm zu aktuellen Themen senden. Damit das so bleibt, wird die Verpflichtung in den Regionalfenstern in diesem Änderungsstaatsvertrag klargestellt. Damit wird in der Novelle nach meiner Meinung eine wichtige Entscheidung zur Sicherung der Medienvielfalt, aber auch zur Sicherung der regionalen Berichterstattung getroffen. Wie wichtig regionale Berichterstattung ist, brauche ich, glaube ich, hier niemandem zu erzählen. Insofern stimmen wir diesem Medienänderungsstaatsvertrag uneingeschränkt zu. Herzlichen Dank. Die nächste Wortmeldung: aus der Fraktion der CDU der
