Sebastian Zinke
Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung niedersächsischer Rechtsvorschriften aus Anlass der Vereinheitlichung des Stiftungsrechts
freut sich schon darauf. Bitte schön! Frau Präsidentin, ganz herzlichen Dank. Ich freue mich deshalb, weil ich vor 30 Minuten von meinem PGF erfahren habe, dass heute zu diesem wichtigen Gesetzesvorhaben ‑ übrigens zum einzigen Gesetzesvorhaben, das wir als Landtag in diesem Plenarabschnitt beraten und beschließen werden ‑ keine Aussprache angedacht ist, sondern - ja, ja, genau; das ist trotzdem ein sehr wichtiges Gesetz ‑ dass der Berichterstatter hier einen mündlichen Bericht abzugeben hat. Ich habe vom GBD einen schriftlichen Bericht vorbereitet bekommen. Der ist zehn Seiten lang. Insofern wundere ich mich, Frau Präsidentin, dass ich nur drei Minuten angezeigt bekomme. Aber ich glaube, wir kriegen das auch so ganz gut hin. Hier ist ja keine politische Debatte gewünscht, obwohl das ein tolles Beispiel dafür ist, wie unsere Demokratie und unsere Verfassung funktionieren. Wir müssen dieses Gesetz hier beschließen, meine Damen und Herren, weil der Bund von der konkurrierenden Gesetzgebung Gebrauch gemacht hat und uns als Landtage diesen Regelungsinhalt „weggenommen“ hat. Der Bund hat das Stiftungsrecht umfangreich neu geregelt. Deshalb müssen wir das Niedersächsische Stiftungsgesetz anpassen. Ich erspare es mir jetzt, den Inhalt dieses Berichts im Einzelnen vorzulesen, sondern sage Ihnen einfach, dass der Ausschuss für Inneres und Sport Ihnen den Gesetzentwurf in der Drucksache 19/2476 mit den aus den Beschlussempfehlungen ersichtlichen Änderungen anzunehmen empfiehlt. Diese Beschlussempfehlung kam im federführenden Ausschuss einstimmig zustande. Der mitberatende Ausschuss für Rechts- und Verfassungsfragen hat sich der Beschlussempfehlung mit demselben Abstimmungsergebnis angeschlossen. Der Gesetzentwurf wurde am 3. Mai 2023 direkt an die Ausschüsse überwiesen und am 25. Mai 2023 im federführenden Ausschuss von einem Vertreter des Ministeriums für Inneres und Sport mündlich eingebracht und im Sinne der schriftlichen Begründung erläutert. Der federführende Ausschuss führte zu dem Gesetzentwurf eine schriftliche Anhörung der Arbeitsgemeinschaft der kommunalen Spitzenverbände durch. Eine Aussprache zu dem Gesetzentwurf ergab sich in den Ausschüssen nicht. Den Rest erspare ich Ihnen, meine Damen und Herren, und hoffe, dass alle rechtzeitig zum Abstimmen wieder hereinkommen werden. Herzlichen Dank.
