Christian Frölich
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Niedersächsischen Bauordnung und des Niedersächsischen Gesetzes zur Erleichterung der Schaffung von Wohnraum
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Es freut mich wirklich sehr, dass ich dieses Thema heute hier abschließen darf. Das resultiert aus der Weitsicht des Präsidiums. Herzlichen Dank dafür! Herr Henning, auch ich habe die Schreiben der Kreishandwerkerschaften bekommen. Wie sollte es anders sein? Als Kreishandwerksmeister habe ich mir das auch sogar selber geschrieben. Aber ich habe anders als Sie die Antwort nicht kopiert und dann vielleicht gefaxt, sondern ich habe digital geantwortet. Und wenn Sie kopieren und faxen, dann stimmt mich das schon kritisch. Herr Sachtleben, ich werde jetzt nicht weitere Paragrafen reiten, sondern lieber noch ein paar andere Sachverhalte aufzeigen. Die Bandbreite der Änderungen der NBauO ist von den Vorrednern in Gänze dargelegt worden. Ich möchte in meiner Rede den Fokus noch auf das eine oder andere Thema lenken. Peter Bofinger als ehemaliges Mitglied des Sachverständigenrates zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung hat aktuell in der Wirtschaftswoche unter dem Titel „Mangel an bezahlbarem Wohnraum bedroht die politische Stabilität“ ausgeführt: „Wenn die Menschen keine bezahlbaren Wohnungen mehr bekommen, schränkt das die Lebensqualität massiv ein.“ Fehlender Wohnraum hat dazu geführt, dass die Zahl der Menschen, die in zu engen Wohnverhältnissen leben, 2023 erneut gestiegen ist. Laut Statistischem Bundesamt wohnen mehr als 9,5 Millionen Menschen hierzulande in zu engem Wohnraum. Das ist mehr als jeder Zehnte. Das System Wohnungsbau hat den in 2023 schon befürchteten Kipppunkt nunmehr überschritten. Die Wohnungs- und Bauwirtschaft befindet sich in freiem Fall, wie man beim 15. Wohnungsbautag in der letzten Woche in Berlin erschreckend unisono erfahren musste. Die Anzahl der Baugenehmigungen für Wohngebäude ist in weiten Teilen Deutschlands um mehr als 50 % gegenüber dem Vorjahr eingebrochen. Noch dramatischer ist der Rückgang der Bauantragszahlen in vielen Regionen um bis zu 80 % oder auch der Einbruch der Investitionen der GdW-Mitgliedsunternehmen um 50 %. Was jetzt nicht beantragt wird ‑ das kann ich als Bauunternehmer aus eigener Betroffenheit sagen ‑, wird in den nächsten zwei Jahren nicht gebaut. Die Einschätzung der Bundesregierung, jährlich 400.000 Wohnungen bauen zu müssen, ist weiterhin richtig. Nur leider ist der Fehlbedarf in Deutschland heute schon auf bis zu 800.000 Wohnungen angewachsen. Der aus der Zurückhaltung der Auftraggeber ‑ also der Wohnungswirtschaft auf der einen Seite und der privaten Bauherren auf der anderen Seite, die eigentlich die Ärmel hochkrempeln wollen, um sich Eigentum zu schaffen ‑ resultierende Auftragsmangel im baugewerblichen Sektor führt nun genau zu dem Effekt, den ich persönlich beim Wohnungsbaugipfel im Wirtschaftsministerium angekündigt habe: Arbeitsplätze im Baugewerbe werden abgebaut - ganz still und heimlich. Gerade in den kleineren mittelständischen handwerklichen Betrieben, die in unserem Flächenland den größten Teil des Wohnungsbaus erstellen, geschieht dieser Prozess. Damit verlieren wir die Kapazitäten, um die 400.000 Wohnungen überhaupt noch bauen zu können. Und da reicht leider auch nicht der Versuch von Minister Lies in den letzten Wochen, eine bessere, positivere Grundstimmung zu verbreiten, sich unterzuhaken und gemeinsam mit Frau Geywitz und Herrn Habeck dem angeblichen Silberstreif am Horizont entgegenzugehen. Stattdessen ist der Seneca-Effekt eingetreten: Das System Wohnungsbau ist am Kollabieren. Liebe Kolleginnen und Kollegen, gleichzeitig ist die gesellschaftliche Erwartungshaltung an den Wohnungsbau auf ein Maß angewachsen, das nicht mehr leistbar und vor allem nicht bezahlbar ist. Neben dem unmittelbaren Auftrag, in dem Wohnungsbau das Grundbedürfnis bezahlbares Wohnen ‑ also Sicherheit, Geborgenheit, Heimat ‑ darzustellen, stiegen die Anforderungen an Ausstattung sowie der energetische und technische Anspruch in unrealistische Dimensionen. Es ist daher sofort ein gesellschaftlicher Diskurs über angemessene Standards für den Wohnungsbau zu führen, da sich das aufgeschaukelte System aus deutscher Vollkaskomentalität und übermäßiger Funktionalitätserwartung im Goldstandard an den Wohnraum weder technisch sinnvoll noch ökonomisch realisieren lässt. Meine Damen und Herren, zu diesem Diskurs passt die vorgelegte Änderung der NBauO mit den dort geplanten Änderungen und den deutlichen Erleichterungen im Bereich von Bestandsumbauten, Aufstockungen, Erweiterungen, Stellplatzvorgaben, aber eben auch im Bereich des Wohnungsbaus im Hinblick auf einzuhaltende Grenzabstände, Barrierefreiheit sowie einfaches und experimentelles Bauen. Bei dem vorliegenden, durchaus mutigen Gesetzentwurf wird sehr deutlich, dass die ordnungsrechtlichen Rahmenbedingungen dringend überprüft werden müssen und es landesseitig eben doch Stellschrauben gibt, um Bauen einfacher und kostengünstiger zu machen und zu deregulieren. Gleichzeitig müssen trotz aller Chancen die berechtigten Hinweise der kommunalen Spitzenverbände oder auch vom Deutschen Institut für vorbeugenden Brandschutz entsprechend gewürdigt werden. Es darf beispielsweise mit den Änderungen zum zweiten Rettungsweg nicht zu einer Aufgabenverlagerung in die Kommunen kommen, die dann beispielsweise plötzlich zusätzliche Drehleiterwagen kaufen müssen, damit ihre Feuerwehren den zweiten Rettungsweg sicherstellen können. Wichtig ist: Diese Änderungen müssen gerade im Hinblick auf eine breite Anwendungsakzeptanz auch von den Baugenehmigungsbehörden unterstützt und mitgetragen werden. Und um den Gebäudetyp E auch für den privaten, nicht fachkundigen Bauherrn zu ermöglichen, bedarf es Rechtssicherheit für Auftraggeber und Auftragnehmer, wenn wir über Haftungsansprüche beim Wegfall von einzelnen normativen Regelungen sprechen oder der Beweislastumkehr im Werkvertragsrecht. Dies sind keine Lappalien. Und ich befürchte, bei aller Euphorie können die rechtlichen Herausforderungen diese geplanten Änderungen noch deutlich einschränken. Die aktuell parallele Bearbeitung der Umbauordnung sowie der europarechtskonformen Änderungen von Architekten- und Ingenieurgesetz stellt aus unserer Sicht übrigens eine zusätzliche Herausforderung dar, die aus meiner Sicht gegebenenfalls zeitlich entzerrt werden sollte. Gerade vor dem Hintergrund, dass wir durch diese Umbauordnung den Entwurfsverfassern eine neue Qualität, eine deutlich höhere Aufgabe zukommen lassen, sollten wir diese Änderungen im Bereich des Architekten- und Ingenieurgesetzes nochmals überdenken. Dafür brauchen wir mehr Zeit. Ich plädiere dafür, diese Beratungen auf die Zeit nach der Sommerpause zu verschieben. Meine Damen und Herren, liebe Grüne, bitte kurz zuhören! Um eine wirkliche Kostenreduzierung im Bereich der Bestandssanierung, aber auch des Neubaus zu erzielen, gehört für uns als CDU-Landtagsfraktion allerdings das Hinterfragen der energetischen Standards dazu. Das Aussetzen des verpflichtenden EH-40-Standards auf Bundesebene kann aus unserer Sicht nur der erste Schritt sein. Der Hebel des Klimaschutzes liegt in der Dekarbonisierung der Energieträger, nicht in der Nachkommastelle der eingesparten Kilowattstunde. Meine Damen und Herren, liebe Kollegen, höhere Effizienzstandards senken zwar den Energieverbrauch, sie führen aber auch zu signifikant höheren Kosten in den Bereichen Herstellung, Wartung, Instandhaltung und Austausch von Bauteilen über den gesamten Lebenszyklus. Infolgedessen zeigen auch die Kosten der CO2‑ und Energieeinsparung bei höheren Effizienzstandards, dass sowohl individuell als auch volkswirtschaftlich der bisher erreichte Standard nach dem Gebäudeenergiegesetz bereits das individuelle und volkswirtschaftliche Optimum aus wissenschaftlicher Sicht ‑ und übrigens auch aus unserer Sicht ‑ darstellt. Hiermit spreche ich abschließend einen ganz wesentlichen Punkt an. Diese Änderung der NBauO kann allenfalls ein Anfang seitens der Landesregierung sein, um den Wohnungsbau sowie die Sanierung und den Umbau anzukurbeln. Und damit meine ich nicht die Gründung einer Landeswohnungsgesellschaft. Wie wir es in unserem Entschließungsantrag zur kurzfristigen Belegung des Wohnungsbaus bereits detailliert ausgeführt haben, bedarf es schon jetzt weiterer Schritte im Hinblick auf zinsvergünstigte Kreditprogramme der NBank für Neubauten auf dem Niveau EH 55, einer Teilerstattung der Grunderwerbsteuer für die erste selbstgenutzte Immobilie oder Tilgungszuschüssen für den zweiten Förderweg der allgemeinen Mietwohnraumförderung. Wir freuen uns daher auf die Beratungen im Wirtschaftsausschuss und unterstützen dennoch den vorgelegten ambitionierten Zeitplan, weil wir die Notwendigkeit sehen, im nächsten Halbjahr durch diese Änderung der NBauO Effekte zu bewirken. Also, wir stehen dazu, das Ganze vor der Sommerpause zu verabschieden. Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.
