Stephan Bothe
Behördlichen Rechtsschutz für Polizeibeamte verbessern - die Betreuungslücke in der staatlichen Fürsorgepflicht für Beamte schließen!
weiß ich nicht. Aber ich würde gerne noch weiter in meiner Kurzintervention ausführen und zur Sachlichkeit zurückgehen, denn Klamauk wird dem Ganzen hier gerade nicht gerecht, glaube ich. Herr Präsident, ich komme zurück zur Sachlichkeit. Es gab mehrere Pressemitteilungen der Polizeigewerkschaften, die genau diese Forderungen wiedergegeben haben. Da gab es eine Pressemitteilung der DPolG: „Schusswaffengebrauch im Einsatz - und dann? Allein gelassen." Und selbst Ihre geliebte GdP, die hier ja, ich sage mal, als Meinungsverstärker des Innenministeriums dient, hat in ihrer Pressemitteilung obwohl sie gesagt hat: ja, alles ganz schlimm; parteipolitische Instrumentalisierung deutlich gemacht, dass die Kollegen „immer noch zu oft mit umständlichen Verfahren, komplizierten Darlehenslösungen und Einzelfallentscheidungen konfrontiert werden. Zudem werden Kolleginnen und Kollegen trotz rechtmäßigen Handelns im Streitfall häufig mit dem Kostenrisiko alleingelassen. Auch die Erfüllungsübernahme bei Schmerzensgeldansprüchen ist aus Sicht der GdP verbesserungsbedürftig, ..." Wir haben hier eine große Problematik, ein großes Alleinlassen der niedersächsischen Beamten, und Sie versuchen hier, dies mit Klamauk wegzuwischen. Das werden wir Ihnen aber nicht durchgehen lassen.
