Brian Baatzsch
26. Eingabenübersicht
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Es kommt immer wieder vor, dass wir Situationen im Straßenverkehr haben, die besondere Aufmerksamkeit erfordern. Das ist im Prinzip auch ein Fall gewesen, von dem man genau das sagen kann. In diesem Fall war ein Rettungswagen zum Einsatz unterwegs, und es musste ausgewichen werden. Grundsätzlich hat man bei Rettungswagen im Straßenverkehr die Situation, dass man besonders Obacht geben muss, wenn diese Fahrzeuge angefahren kommen. Daher muss man sagen: Im Prinzip musste an dieser Stelle auch von der Seite des Geschädigten Obacht gegeben werden. Der Fahrer des Rettungswagens wurde ermahnt. Im Straßenverkehr haben Rettungswagen einen besonderen Schutz, weil sie zu einem Einsatz fahren, um Schaden von anderen Personen abzuwenden. Dafür haben wir sie. Insofern ist das leider ein unglücklicher Fall; das kann man ehrlich sagen. Aber letztendlich ist das von der Straßenverkehrsordnung abgedeckt. Es gibt daher aus unserer Sicht keine rechtlichen Bedenken. Der Rettungswagenfahrer wurde, wie gesagt, ermahnt, und damit hat sich die Sache erledigt. Wir plädieren weiterhin für „Sach- und Rechtslage". Danke. Herzlichen Dank. Zu dieser Eingabe liegen keine weiteren Wortmeldungen
