Delia Klages
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Niedersächsische Landesbeauftragte oder den Niedersächsischen Landesbeauftragten für Opferschutz
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen Abgeordnete! Sehr geehrte Damen und Herren! Wir beraten heute über unseren Gesetzesentwurf zur Erweiterung der Befugnisse des Opferschutzbeauftragten. Wir sind uns sicherlich alle einig: Opferschutz ist eine wichtige Aufgabe unserer Gesellschaft, denn jeder kann Opfer werden. Ein Opferschutzbeauftragter hat eine herausragende und wichtige Aufgabe. Für dessen Arbeit bedanken wir uns als AfD-Fraktion an dieser Stelle herzlich. Er hilft nach Ereignissen, bei denen wir uns alle fassungslos fragen: Wie hätte man das verhindern können? Er koordiniert Hilfsangebote für die Opfer und deren Angehörige. Aber über welche Ereignisse reden wir hier? - Hier kommt das Wort „Großschadensereignis“ zum Tragen: eine Situation, die wir als Gesellschaft nur schwer aushalten können, die Opfer und Helfer kaum verarbeiten und die uns alle fassungslos macht. Das Attentat vom Breitscheidplatz war solch ein Ereignis. Die Opferzahl ist nicht bekannt. Die offiziellen Zahlen nennen 12 Tote und 170 Verletzte. Aber auch wer mit dem Leben davongekommen ist und keine offensichtlichen Verletzungen davongetragen hat, den lassen die quälenden Bilder nicht mehr los. Dahinter stehen viele Helfer und Angehörige, die auch ein Leben lang mit dem Erlebten zurechtkommen müssen. Um allen diesen Menschen Hilfe zukommen zu lassen, hat dieses Parlament einen Opferschutzbeauftragten eingesetzt. Er soll den Opfern die entsprechenden Hilfen vermitteln. Zur Bewältigung seiner Aufgaben müssen wir aber auch die entsprechenden Arbeitsgrundlagen schaffen. Am Geld scheitert es hier ausnahmsweise einmal nicht, wie wir im Ausschuss erfahren haben. Es ist der Datenschutz, der hier Grenzen setzt. Wenn wir jemandem eine solche Aufgabe übergeben und darauf vertrauen, dass er diese im Sinne der Opfer erfüllt, dann müssen wir bitte auch das Vertrauen in diese Person und diese Institution haben, dass die Daten der Opfer sicher sind. Nur so ist zu gewährleisten, dass die gestellten Aufgaben wirkungsvoll erfüllt werden können. Ein vom Datenschutz gebremster Opferschutzbeauftragter kann dies nur zum Teil. Ich danke dem Opferschutzbeauftragten für seinen Bericht im Rechtsausschuss. Es wurde deutlich: In Niedersachsen wird der Opferschutz durch den Datenschutz eingegrenzt. Hier müsste durch Polizei und Ersthelfer vor Ort von den Opfern eine Einwilligung eingeholt werden, damit der Opferschutzbeauftragte all die nötigen Daten bekommen und verarbeiten darf. „Verarbeiten“ bedeutet in diesem Zusammenhang, dass er den Kontakt mit den jeweiligen Opfern aufnehmen darf, um sie zu beraten, und die entsprechenden Hilfen anbieten kann. Für Angehörige und Helfer müsste dasselbe Prozedere durchgeführt werden. Solch eine Praxis ist kein optimaler Opferschutz. Das ist ein Beweis für Regulierungswahn auf dem Rücken derer, die unsere Hilfe brauchen, und zwar schnell und unkompliziert. Mir ist klar, dass Datenschutz ein wichtiger Bestandteil unseres Handelns ist. Jedoch darf der Opferschutz nicht erschwert werden. Liebe Kolleginnen und Kollegen, im Interesse der Opfer, im Interesse engagierter Helfer: Ich bitte Sie, in diesem Fall mal auf parteipolitische Scheuklappen zu verzichten. Mit unserem Gesetzentwurf wollen wir den Konflikt zwischen Opferschutz und Datenschutz in Niedersachsen zugunsten des Opferschutzes entschärfen, ohne dass die Verarbeitung der Daten an Sicherheit einbüßt. Wir freuen uns auf konstruktive Beratungen. Vielen Dank.
