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Dr.in Tanja Meyer

GRÜNE 23.02.2023 5:08 min Tagungsabschnitte 19/5

Stillstand beenden - moderne Gleichstellungspolitik verwirklichen und als Land vorangehen

Deshalb bringe ich jetzt hier meine Punkte, damit wir die Diskussion dann im Ausschuss fortsetzen können. Wir haben schon gehört: Wir können mit unserer Verfassung beginnen oder mit unseren Grundrechten. Ich möchte aber mit unserer Haltung beginnen, für die wir in Niedersachsen stehen - wir als demokratische Parlamentarier*innen, als Land, als Gesellschaft. Eine gelebte Gleichstellung sowie eine Chancengleichheit unabhängig von dem Geschlecht und eine beständige Arbeit daran und dafür müssen für uns alle selbstverständlich sein. Und ich hoffe wirklich sehr, dass niemand in diesem Parlament das in Frage stellt. (Beifall bei den GRÜNEN sowie Zustimmung bei der SPD) Und auch wenn wir diese Haltung haben, wenn wir das alles für richtig und wichtig halten, ist es leider auch in unseren Reihen sichtbar, dass Exklusion und Barrieren eine gleichberechtigte Teilhabe am gesellschaftlichen Leben, am Arbeitsleben und in politischen Ämtern verhindern. In unseren Verwaltungen - das haben wir eben gehört - sind Frauen in den Führungspositionen nach wie vor unterrepräsentiert. Teilzeit an der Spitze ist die Ausnahme. Beispielsweise arbeiten nur etwa 16 % der Frauen in Spitzenpositionen in Teilzeit und nur 2 % der Männer. Startchancen sind nicht gleich. Machterhalt ist ein wichtiger Faktor bei Entscheidungen. Women of Color, Frauen mit Behinderung, junge oder alte Frauen erleben, wie sich Exklusionsmechanismen potenzieren. Das gilt genauso für viele weitere Kombinationen von Diversitätsdimensionen. All das wissen wir. Niedersachsen muss hier Verantwortung übernehmen. Ein modernes Landesgleichstellungsgesetz ist längst überfällig. Deswegen legen wir heute diesen Antrag vor. (Beifall bei den GRÜNEN sowie Zustimmung bei der SPD Wichtig dabei ist: Gleichstellung ist Aufgabe von uns allen. Den Dienststellen im Land kommt dabei für ihren Bereich eine besondere Verantwortung zu. Und das ist entscheidend: Es ist nicht die Aufgabe der Gleichstellungsbeauftragten, Gleichstellung umzusetzen. Es ist und bleibt die Aufgabe der Dienststellen, insbesondere von deren Leitungen. (Zustimmung von Dr. Thela Wernstedt [SPD]) Gleichstellungsbeauftragte sind Fachpersonen, die hier unterstützen, beraten und Prozesse gestalten und voranbringen. Sie sind aber auch diejenigen, die kritisch sein müssen, die Unbequemes ansprechen, die sich in den Wind stellen, die den Finger in die Wunde legen und die gegen bestehende verfestigte Strukturen wirken. Deswegen sind der Schutz und die Unabhängigkeit ihrer Arbeit besonders wichtig. (Beifall bei den GRÜNEN sowie Zustimmung bei der SPD - Unruhe) Vizepräsident Marcus Bosse: Frau Meyer, einen kleinen Moment! - Ich möchte darum bitten, dass der Rednerin zugehört wird. Hier ist ein permanentes Grundrauschen, speziell auf der rechten Seite des Saals. Bitte widmen Sie der Rednerin ein bisschen mehr Aufmerksamkeit, oder gehen Sie raus, wenn Sie nicht zuhören möchten. Danke schön. Bitte, Frau Meyer! Dr.in Tanja Meyer (GRÜNE): Vielen Dank. Die Dienststellen müssen dafür sorgen, dass Gleichstellungspläne erstellt bzw. dass spezifische Gleichstellungsziele formuliert und auch umgesetzt werden, dass durch Personal- und Organisationsentwicklung paritätische Vertretungen in Gremien möglich sind, dass Strukturen die Vereinbarkeit mit der Sorgearbeit, aber insbesondere auch einen beruflichen Aufstieg, ermöglichen. Es geht hier also um die Etablierung einer Kultur, die Sorgearbeit anerkennt, Vielfalt lebt, Diskriminierung entgegenwirkt und gerechte Chancen schafft. Es geht nicht um Ideologien von Gender-Mainstreaming. Ich bin wirklich entsetzt über dieses Wording, Frau Schülke. (Beifall bei den GRÜNEN sowie Zustimmung bei der SPD) Jede Form der sexualisierten Diskriminierung ist inakzeptabel und zu ahnden. Es ist leider nicht so - aus meiner gelebten Praxis als Gleichstellungsbeauftragte kann ich Ihnen das sagen -, dass das in den Dienststellen wirklich passiert - in einer Art und Weise, wie es sein müsste. Das ist meines Erachtens aber selbsterklärend - wie Sie es auch sagen -, und deshalb gehe ich hier nicht weiter darauf ein. Wir haben es heute schon gemerkt: Das Thema „geschlechtergerechte Sprache“ bekommt mehr Aufmerksamkeit, als die anderen Inhalte, über die wir gesprochen haben. Aber seien wir doch mal ehrlich: Sprache exkludiert, und Verwaltung hat die Aufgabe, dem entgegenzuwirken. Das heißt nicht, dass wir Menschen zwingen, wie Sie zu sprechen haben. (Zuruf von der AfD: Doch!) Es geht um Rechtssprache, es geht um Sprache, die die Vielfalt der Geschlechter in einem Rechtstext abbildet. Dieser Antrag ist definitiv kein Antrag für einen Genderstern, irgendeine Schreibweise oder Schreiben auf irgendeine Art und Weise. Es ist ein Auftrag, den wir geben, eine inklusive und einer Vielfalt gerecht werdende Sprache zu verwenden. Alles andere wäre in einem solchen Gesetz auch widersinnig. Es ist verbunden, mit dem Auftrag an die Expert*innen, hier aktiv in die Entwicklungsarbeit zu gehen und nicht ein „Es geht nicht!“ oder gar ein „Du darfst nicht!“. (Beifall bei den GRÜNEN und Zustimmung bei der SPD) Liebe Kolleg*innen, Gleichstellung ist in unserer Gesellschaft noch nicht umfassend gelebt. Arbeiten wir zusammen daran, dass dies geschieht. Unterstützen wir die, die sich dafür einsetzen, und fangen wir vor allen Dingen damit bei uns an, hierfür umfassend Verantwortung zu tragen. Deswegen freue ich mich auf den gemeinsamen Gestaltungsprozess mit Ihnen und bitte um Zustimmung. Danke. (Beifall bei den GRÜNEN und bei der SPD)

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