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Peer Lilienthal

AfD 28.05.2026 1:54 min Tagungsabschnitte 19/34

In welcher Höhe gibt die Landesregierung Landesmittel für gerichtliche Auseinandersetzungen mit der Opposition und andere Verfahren aus?

Die Einbringung übernimmt der Kollege Lilienthal. Bitteschön! Vielen Dank, Frau Präsidentin. - Ich verlese die Dringliche Anfrage der AfD: „In welcher Höhe gibt die Landesregierung Landesmittel für gerichtliche Auseinandersetzungen mit der Opposition und andere Verfahren aus?" In der Antwort auf eine Anfrage von Mitgliedern der Fraktion der AfD im Landtag zu verwaltungsgerichtlichen Verfahren zwischen dem Land und der AfD Niedersachsen macht die Landesregierung keine Angaben zu bislang entstandenen Anwaltskosten und beruft sich auf schutzwürdige Interessen der in mehreren Fällen beauftragten Anwaltskanzlei, da deren Geschäftsgeheimnisse dadurch verletzt würden. Die Berufsfreiheit des Unternehmers aus Artikel 12 Abs. 1 in Verbindung mit Artikel 19 Abs. 3 des Grundgesetzes überwiege gegenüber dem Auskunftsrecht des Abgeordneten. Zudem habe die beauftragte Anwaltskanzlei die mit ihr getroffene Vergütungsvereinbarung als Geschäftsgeheimnis eingeordnet und einer Veröffentlichung widersprochen. Die Berufsfreiheit überwiegt nicht grundsätzlich gegenüber Auskunftsansprüchen von Abgeordneten oder Pressevertretern, und ein Widerspruch des Unternehmers alleine hindert die Landesregierung nicht an der Auskunftserteilung. Vielmehr wäre gemäß höchstrichterlicher Rechtsprechung plausibel darzulegen, warum es sich bezüglich der begehrten Auskünfte um Geschäftsgeheimnisse handelt bzw. durch die Auskünfte Rückschlüsse auf solche zu ziehen wären. Wir fragen die Landesregierung: 1. In wie vielen Gerichtsverfahren wurde die in den Verfahren zwischen der AfD und dem Land Niedersachsen beauftragte Kanzlei in den letzten fünf Jahren mit der Vertretung des Landes Niedersachsen beauftragt (bitte möglichst nach Rechtsgebiet, beteiligtem Ministerium bzw. Landesbehörde, Anspruchsgegner und Jahren aufschlüsseln)? 2. Welche Kosten sind dadurch entstanden (bitte möglichst nach Jahren aufschlüsseln)? 3. Wie oft hat die Landesregierung, ein Ministerium oder eine Landesbehörde die Kanzlei gegebenenfalls außergerichtlich in den letzten fünf Jahren beauftragt (bitte möglichst nach Rechtsgebiet, Ministerium bzw. Landesbehörde und Jahren aufschlüsseln)? Vielen Dank. Vielen Dank. - Für die Landesregierung beantwortet die Frage die Innenministerin

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