Harm Rykena
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Niedersächsischen Gesetzes über Kindertagesstätten und Kindertagespflege
Vielen Dank, Frau Präsidentin. - Sehr geehrte Damen und Herren! Es gibt einen Entwurf für eine Änderung im Kita-Gesetz. Der Entwurf ist nicht wirklich umfangreich, betrifft er doch lediglich einen speziellen Bereich im NKiTaG, nämlich die vorübergehende Flexibilisierung des Einsatzes von etwas weniger qualifiziertem pädagogischem Personal unter ganz bestimmten Bedingungen. Was sich einfach anhört, gestaltet sich unter Rot-Grün jedoch hoch komplex. Eigentlich will man nämlich am Status quo gar nichts ändern. Die rot-grüne Kultusministerin ‑ nein, die grüne natürlich ‑ fühlt sich jedoch wie ihr Bundesvorsitzender von Realität umzingelt und muss auf die unhaltbaren Zustände an den niedersächsischen Kitas mit vielen ausfallenden Betreuungszeiten reagieren. In der Folge kommt dann so ein Bürokratiemonster heraus. Um Ihnen das einmal zu illustrieren, liebe Kollegen, möchte ich hier lediglich einen Satz aus diesem Gesetz stellvertretend für den gesamten Entwurf vorlesen, nur einen Satz: „Wenn auf dem Arbeitsmarkt nicht genügend pädagogische Kräfte zur Verfügung stehen, können vor und nach einem durchgängigen Zeitraum der Förderung in der Kern- und Randzeit in einer Gruppe mit Kindern, in der ausschließlich Kinder von der Vollendung des dritten Lebensjahres gefördert werden, bis zum Ablauf des 31. Juli 2026 eine pädagogische Assistenzkraft nach § 9 Abs. 3 Satz 1 oder 2 und eine weitere geeignete Person regelmäßig tätig sein, wenn in der Kindertagesstätte eine weitere pädagogische Kraft zeitgleich anwesend ist.“ Das ist jetzt nur ein Satz. Und in dieser Art, mit allen möglichen und unmöglichen Einschränkungen und Voraussetzungen, geht es weiter - durch den gesamten Entwurf. Der Vorsitzende des Städte- und Gemeindebundes, Marco Trips, nennt so etwas „überkomplex geregelt“. Ich denke, dieser Einschätzung muss jeder, der so etwas liest ‑ oder besser: versucht, so etwas zu lesen ‑, zustimmen. Hier hat man ein bereits kompliziertes Regelwerk noch weiter verkompliziert. Dabei ist es nicht nur sprachlich komplex. Ich frage mich auch, wie das in der Praxis umgesetzt werden soll. Nehmen wir allein den Punkt „ist auf dem Arbeitsmarkt nicht verfügbar“: Wie ist dieser Passus denn definiert? Wird das amtlich festgestellt? Wer kontrolliert das? Und muss der Zustand dann genehmigt werden? Gleiches gilt für die zahlreichen weiteren Vorgaben des Gesetzes: einzuhaltende Fristen, verbindliche parallele Fortbildungen der betroffenen Gruppenleitungen, den Einsatz von bestimmten Kräften nur zu bestimmten Zeiten und in vorgeschriebener Anzahl, abhängig von Größe und Zusammensetzung der Gruppe usw. usf. Wer soll das alles verwalten? Und übrigens: das Ganze für eine reine Übergangsregelung statt langfristig tragbarer Lösungen. Ich komme zum Schluss. Frau Ministerin Hamburg ist ja bekannt für ihre Politik der tausend kleinen Schritte. Aber wenn man zu viele kleine Schritte auf einmal macht, dann kann man auch ins Stolpern geraten. Der Gesetzentwurf hier ist ein gutes Beispiel dafür.
