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Rüdiger Kauroff

SPD 15.05.2024 2:48 min Tagungsabschnitte 19/16

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Niedersächsischen Rettungsdienstgesetzes

Herr Präsident! <v UU>Liebe Kolleginnen und Kollegen! Beim aktuellen Tagesordnungspunkt <v UU>kann durchaus die Frage aufkommen: Schon wieder eine <v UU>Änderung des Rettungsdienstgesetzes? - Meine Antwort darauf lautet: Ja. <v UU>Niedersachsen ist ein Flächenland, und es wird immer schwieriger, <v UU>Notärzte in allen Ecken unseres Bundeslandes vor Ort zu haben, wenn <v UU>sie gebraucht werden. Und alle Bürgerinnen und Bürger <v UU>können in eine Lage kommen, in der sie schnelle Hilfe brauchen. Mit der Notrufnummer 112 wird der <v UU>Rettungsdienst alarmiert, der dann schnell an <v UU>der Einsatzstelle eintrifft. Aber in dem <v UU>Rettungswagen sitzt kein Notarzt. Die Bürgerinnen und Bürger erwarten <v UU>zu Recht, dass eine Notfallversorgung mit Unterstützung einer Notärztin <v UU>oder eines Notarztes in ganz Niedersachsen erfolgt. Im Landkreis Goslar wird seit einiger <v UU>Zeit ein Pilotbetrieb für eine digitale Lösung getestet. Hier, mithilfe der Technik, haben die <v UU>Notfallsanitäter den Notarzt per Videoschalte zur Lage <v UU>vor Ort zugeschaltet. Der Notarzt konnte auf seinen <v UU>Monitoren alle Vitalwerte des Patienten sowie den <v UU>Patienten selbst sehen. So konnte der Notarzt gemeinsam mit <v UU>den Notfallsanitätern dem Patienten die erforderlichen Medikamente <v UU>zukommen lassen, damit der Patient dann stabilisiert in ein Krankenhaus <v UU>gebracht werden konnte. Dieser Probebetrieb in Goslar hat <v UU>ganz deutlich gemacht, dass der Notarzt nicht unbedingt vor Ort sein <v UU>muss, um zu helfen. Diese Art der Unterstützung <v UU>ist die Telenotfallmedizin. Nach den guten Erfahrungen im <v UU>Landkreis Goslar wollen wir nun mit dem vorliegenden Gesetzentwurf die <v UU>gesetzliche Grundlage schaffen, diese Telenotfallmedizin flächendeckend in <v UU>Niedersachsen bis möglichst zum 31. Dezember 2025 einzuführen. Dieses System besteht aus eng <v UU>vernetzt zusammenarbeitenden Telenotarztstandorten an <v UU>Rettungsleitstellen und einer landeseinheitlichen Technik mit allen <v UU>Trägern des bodengebundenen Rettungsdienstes. Diese Zusammenarbeit macht es <v UU>möglich, dass Telenotärztin und Telenotarzt mit den Rettungskräften <v UU>vor Ort kommunizieren können. Das Land stellt die erforderlichen <v UU>Server- und Softwaresysteme für die Kommunikation sowie für die <v UU>notwendige Vernetzung der einzurichtenden Telenotarztstandorte. In dem vorliegenden Gesetzentwurf <v UU>sind auch Details über die Kostenverteilung enthalten. <v UU>Nähere Einzelheiten dazu können Sie dem schriftlichen Bericht entnehmen. Der federführende Ausschuss hat <v UU>diesem Gesetzentwurf bereits einstimmig zugestimmt. <v UU>Wir bitten nun auch den Landtag um Zustimmung - für eine starke, <v UU>schnelle und bestmögliche medizinische Versorgung <v UU>in Niedersachsen. Herzlichen Dank <v UU>für Ihre Aufmerksamkeit.

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