Michael Lühmann
Verkehrswege, Infrastruktur und Kulturgüter schützen - Nulltoleranzstrategie gegen radikale Klimaaktivisten!
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleg*innen! Wenn es um Fragen von Extremismus geht, gibt es ja vielfältige Möglichkeiten, das zu prüfen. Da braucht niemand seinem Bauchgefühl zu folgen. Es braucht sich auch niemand ideologisch zu entrüsten, über Stöckchen zu springen oder vom eigenen rechten Extremismus abzulenken. Denn der Verdacht steht ja nun mal hier im Raum, mit dem Verfassungsschutzpräsidenten Pejril in Niedersachsen, dass wir einen Antrag vorliegen haben, der von einem Anhänger des gesichert rechtsextremen Flügels eingebracht wurde. Kurzum und generell: eine Partei, die sich nicht von einem Faschisten wie Höcke distanzieren kann und deren Vorsitzende rechtsradikalen Geschichtsrevisionismus betreibt. Vom mandatierten Rechtsextremismus ‑ Zitat Pejril ‑ sollten wir keine objektiven Einschätzungen zum Extremismus erwarten. Also schauen wir doch mal nach, ob wir objektive Einschätzungen bekommen. Da komme ich zum sicherheitsbehördlichen Blick. Und da muss man klar konstatieren: Unser Verfassungsschutz in Niedersachsen sieht das bei den Klimaaktivist*innen nicht. Wie oft ich hier als grüner Innenpolitiker den Verfassungsschutz zitieren und gegen Anwürfe verteidigen muss, das irritiert mich wirklich manchmal. Schauen wir zweitens in die Wissenschaft. Wir haben ja Expertise an der Universität Göttingen. Das ist ein einiger Beschluss. Herr Wulff hat damals sehr für das Institut für Demokratieforschung gekämpft. FoDEx ist eine Einrichtung von Rot-Grün, fortgesetzt von Schwarz-Rot. Dort wird seit Jahren zu Extremismus geforscht. Man darf nicht bloß viel Geld hineingeben, sondern muss auch mal lesen, was die Leute dort schreiben. Und die schreiben im August-Heft des Demokratie-Dialoges 2021, dass der Extremismusbegriff jenseits von islamistischer Gefährdung extremer Rechter entschieden zurückzuweisen ist, weil selbst bei intolerabler und selbstverständlich zu verurteilender Gewalt linker Radikaler die Institution des Verfassungsstaates ‑ das ist ein Zitat ‑ unangetastet bleibe. Das muss man einfach mal akzeptieren. Um wie viel weniger trifft dann dieser Begriff des Extremismus eigentlich auf Klimaprotest zu, selbst wenn er Grundgesetztafeln trifft? Das Urteil aus Berlin ist ganz interessant. Da waren sich nämlich Staatsanwaltschaft, Verteidigung und Richter einig: Das ist nicht zu verurteilen. Es gab einen Freispruch. Letztlich liegt Extremismus laut Bundesverfassungsgericht vor allem dann vor, wenn die Menschenwürde infrage gestellt wird, etwa durch rassistische Politikkonzepte. Weil ‑ ich wiederhole es immer wieder ‑ die freiheitlich-demokratische Grundordnung nun mal im Kern von der Verteidigung der Menschenwürde ausgeht und Extremismus ‑ das ist der Extremismusbegriff der Sicherheitsbehörden und aller anderen, die damit arbeiten ‑ auf die Abschaffung der freiheitlich- demokratischen Grundordnung zielt. Klimaaktivismus hingegen zielt auf die Einhaltung internationalere Verträge, auf die Einhaltung des Klimaurteils des Bundesverfassungsgerichtes und auf die Einhaltung von Artikel 20 a Grundgesetz. Lesen Sie es mal nach! Man kann über die Methoden streiten. Das ist gar keine Frage. Das kann man ständig tun. Ob das alles richtig und gut und zielführend ist, darüber können wir gerne streiten. Aber Versammlungen von Klimaaktivist*innen beendet man vor allen Dingen mit Dialog und mit guter Klimapolitik. Das machen wir hier in Niedersachsen ganz konsequent. Und weil ich ja ahne, was gleich noch kommt, möchte ich daran erinnern: Die ersten Klimaschützer in der Geschichte waren reiche Hausbesitzer, die die Schornsteine höher gebaut haben, damit ihre teuren Immobilien nicht kaputtgehen. Die ersten Klimaaktivisten waren die Bauern von Whyl, und das waren keine Leute von uns, sondern das waren vor allen Dingen Christdemokraten. Daran muss man auch mal erinnern. Danke.
