Dr. Andreas Hoffmann
Entwurf eines Haushaltsbegleitgesetzes zum dritten Nachtragshaushalt 2023
gesehenen kurzfristigen Handlungsbedarfen Rechnung getragen werden soll. Danach sollen im Einzelplan des MWK rund 27 Millionen Euro für Planungskosten für Baumaßnahmen im Bereich der Hochschulmedizin bereitgestellt werden. Weitere Nachträge betreffen den Einzelplan des MW. Hier sind zunächst Verstärkungsmittel in Höhe von 40 Millionen Euro im Bereich Erhaltung der Landesstraßen vorgesehen. Des Weiteren sollen im Sondervermögen Digitalisierung 120 Millionen Euro für die Kofinanzierung der Bundesförderung Breitbandausbau bereitgestellt werden. Und schließlich ist für den Einzelplan des MU vorgesehen, im Bereich des Wolfsmanagements zusätzliche 5 Millionen Euro für Billigkeitszahlungen und die Förderung von Präventionsmaßnahmen der Nutztierhalter in Ansatz zu bringen. Die Finanzierung soll dabei durch die Umbuchung von Mitteln erfolgen, und zwar zu einem wesentlichen Teil aus dem Sondervermögen zur Nachholung von Investitionen durch energetische Sanierung und Infrastruktursanierung und aus der allgemeinen Rücklage sowie zu einem kleineren Teil auch aus dem Wirtschaftsförderfonds - Ökologischer Bereich. Der Entwurf des Haushaltsbegleitgesetzes zum dritten Nachtragshaushalt, der in den Ausschüssen zusammen mit dem Entwurf des Nachtragshaushaltsgesetzes beraten wurde, enthält lediglich Regelungen, die die vorgesehenen Umbuchungen, soweit sie Sondervermögen betreffen, in den Gesetzen über die jeweiligen Sondervermögen nachvollziehen. Die beiden Gesetzentwürfe wurden direkt an die Ausschüsse überwiesen und im federführenden Ausschuss von einem Ausschussmitglied der CDU eingebracht. Wie bereits bei den ersten beiden Nachtragshaushalten war auch hier das Beratungsverfahren vernehmlich zeitlich sehr gedrängt, um das September-Plenum zu erreichen. Der federführende Ausschuss hat zu den Gesetzentwürfen eine schriftliche Anhörung durchgeführt. Durch die im Rahmen der Anhörung eingehenden Stellungnahmen sahen sich die Ausschussmitglieder der CDU-Fraktion in der den Gesetzentwürfen zugrunde liegenden Annahme eines entsprechend kurzfristigen Haushaltsbedarfs bestätigt. Hingegen haben die Ausschussmitglieder der die Regierung tragenden Fraktionen die Ablehnung der Gesetzentwürfe insbesondere auch damit begründet, dass auch nach Durchführung der Anhörung eine zeitliche Dringlichkeit, die einen entsprechenden Nachtragshaushalt rechtfertige, nicht erkennbar sei. An dieser Stelle möchte ich mit meinem Bericht schließen. In der nachfolgenden Aussprache werden die unterschiedlichen politischen Bewertungen der Gesetzentwürfe durch die Fraktionen sicherlich noch deutlich werden. Ich bitte Sie nun im Namen des federführenden Ausschusses für Haushalt und Finanzen der vorliegenden Beschlussempfehlung zu den Gesetzentwürfen ihre Zustimmung zu geben. Vielen Dank. Vielen Dank, Herr Kollege Dr. Hoffmann. Wir kommen zur Beratung.
