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René Kopka

SPD 13.09.2023 6:19 min Tagungsabschnitte 19/9

Entwurf eines Gesetzes zur Einführung einer pauschalen Beihilfe in Niedersachsen

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Mit dem vorliegenden Gesetz zur Einführung einer pauschalen Beihilfe in Niedersachsen soll die pauschale Beihilfe nun auch in Niedersachsen eingeführt werden. Mit dem Gesetz möchten wir den Beamtinnen und Beamten bzw. den Anwärterinnen und Anwärtern auf freiwilliger Basis die Wahlmöglichkeit zwischen der individuellen Beihilfe mit PKV-Teilkostentarif und der GKV mit pauschaler Beihilfe einräumen. Meine Damen und Herren, das ist übrigens exakt die gleiche Regelung, die wir für uns als Abgeordnete zu Beginn einer Legislaturperiode in Anspruch nehmen. Auch da stehen wir vor der Entscheidung, ob wir eine Beihilfe oder einen hälftigen Beitragssatz wollen. Insofern ist dieser Gesetzentwurf keinem von uns wesensfremd, weil wir selber vor dieser Fragestellung stehen. Die pauschale Beihilfe für Beamtinnen und Beamte wurde erstmals 2018 in Hamburg verabschiedet und bis heute in fünf weiteren Bundesländern eingeführt. Sie ermöglicht Beamtinnen und Beamten, die eine gesetzliche Krankenvollversicherung haben, 50 % ihrer monatlichen Aufwendungen als neue pauschalierte Form der Beihilfe anstelle der individuellen Beihilfe zu erhalten. Mit der Einführung der pauschalen Beihilfe auch in Niedersachsen lösen wir ein für viele Menschen bedeutsames Wahlversprechen ein und schließen endlich eine sozialpolitische Lücke in der Krankheitsvorsorge von Beamtinnen und Beamten. Bislang waren Beamtinnen und Beamte zwar nicht rechtlich, jedoch faktisch gezwungen, sich im Teilkostentarif für Kranken- und Pflegeversicherung der PKV zu versichern, da die GKV keine gesetzliche Möglichkeit eines beihilfefähigen Teilkostentarifs hatte. Bleibt eine Beamtin oder ein Beamter gesetzlich versichert, muss sie oder er in den meisten Ländern und im Bund die Krankenversicherungskosten vollumfänglich selbst zahlen, also zu 100 %. Mit der pauschalen Beihilfe können Beamtinnen und Beamte nun bei Eintritt ins Beamtenverhältnis zwischen der hergebrachten individuellen Beihilfe mit PKV-Teilkostentarif oder GKV mit pauschaler Beihilfe frei wählen - eine große Errungenschaft, die in der Vergangenheit trotz verschiedenster Bemühungen, insbesondere aus dem Sozial- und Gesundheitsbereich, mit unserem damaligen Koalitionspartner nicht umzusetzen war. Meine sehr geehrten Damen und Herren, jetzt liefern wir endlich! Die Erfahrung zeigt, dass die gesetzliche Krankenversicherung für viele Beamtinnen und Beamte attraktiv sein kann. Diese dürfen aber nicht länger dadurch benachteiligt werden, dass der Dienstherr die Kosten der Krankenversorgung spart. Diese Gerechtigkeitslücke schließt nun die pauschale Beihilfe. Die Bundesländer Hamburg, Bremen, Brandenburg, Berlin, Thüringen und Baden-Württemberg haben die pauschale Beihilfe bereits eingeführt. In anderen Ländern und dem Bund wird sie diskutiert. Im Sinne des Wettbewerbs um gutes Personal soll nun auch für das Land Niedersachsen die pauschale Beihilfe eingeführt werden, auch um keine Wechselhindernisse über Landesgrenzen hinweg entstehen zu lassen. Die positiven Reaktionen von Beamtinnen und Beamten zeigen, dass überall dort, wo die pauschale Beihilfe schon eingeführt wurde, die Attraktivität der Beamtenlaufbahn steigt, vor allem auch für die Nachwuchskräfte. Ohne pauschale Beihilfe sind Beamtinnen und Beamte, die sich aus individuellen Gründen entschieden haben ‑ oder es auch mussten ‑, in der GKV versichert zu bleiben, gegenüber den privatversicherten Beamtinnen und Beamten finanziell stark benachteiligt. De facto müssen sie auf den überwiegenden Teil der Beihilfeleistung verzichten. Mit der Einführung der pauschalen Beihilfe wird diese ungerechte finanzielle Benachteiligung beseitigt. Zu dieser Thematik gab es in der Vergangenheit auch etliche Petitionen. Auch an dieser Stelle schaffen wir nun endlich Möglichkeiten und liefern. Auch sozialpolitische Verbesserungen in Bezug auf die beitragsfreie Familienmitversicherung in der GKV sind zu nennen. Im bisherigen System der individuellen Beihilfe muss jedes Familienmitglied einzeln privatversichert werden. Das kann bei niedriger Besoldungsgruppe und vielen Angehörigen teuer werden. Auch hier wird es zu Verbesserungen kommen. Aber insbesondere betrifft die Veränderung auch Beamtinnen und Beamte mit Behinderung oder Vorerkrankungen, die bisher nahezu alle erheblichen Risikozuschläge in der PKV zahlen müssen. Die nun vorgesehene Einführung der pauschalen Beihilfe wird dringende Entlastungen bringen. Nun bin ich nicht nur überzeugter Sozialdemokrat, sondern auch Finanzpolitiker. Grundsätzlich gilt, dass unmittelbar erst einmal Mehrkosten durch die Schaffung des Anspruchs für Bestandsbeamte mit Einführung der pauschalen Beihilfe für die GKV entstehen werden. Die unterschiedlichen Ausgabenstrukturen richten sich im Wesentlichen nach Alter, Besoldungsstufe und Familienstatus. In der ersten Hälfte der Erwerbsphase verursacht die individuelle Beihilfe wegen der altersbezogenen geringeren Gesundheitsrisiken zumeist niedrigere Kosten als die pauschalen Beihilfebeträge. In der zweiten Hälfte der Erwerbsphase sind die Kosten im Durchschnitt etwa gleich. Deutliche Kostenvorteile bestehen aber in der Pensionsphase. Altersbezogen steigen die individuellen Beihilfezahlungen erheblich an und vervielfachen sich in der hochaltrigen letzten Lebensphase. Die Ausgabenentwicklung in der Beihilfe hat sich in den letzten Jahren rasant beschleunigt und ist wesentlich schneller als beispielsweise die Entwicklung in der gesetzlichen Krankenversicherung verlaufen. Mit der Einführung der pauschalen Beihilfe für Beamtinnen und Beamte steuern wir der Kostenentwicklung entgegen und passen die Strukturen an heutige Bedingungen an. Meine Damen und Herren, mit der Einführung der pauschalen Beihilfe schaffen wir Wahlfreiheit, Gerechtigkeit und sorgen für sozialpolitische Verbesserungen. Gleichzeitig stärken wir den Zusammenhalt in unserer Gesellschaft. Ich freue mich auf die Beratungen im Ausschuss für Haushalt und Finanzen und danke für Ihre Aufmerksamkeit.

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