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Eike Holsten

CDU 28.08.2024 6:54 min Tagungsabschnitte 19/18

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Niedersächsischen Nichtraucherschutzgesetzes

Sehr geehrter Herr Präsident, vielen Dank. - Liebe Kolleginnen und Kollegen! Was wurde darüber gestritten, und was haben wir hier für ein gutes Gesetz. Das Nichtraucherschutzgesetz aus 2007 ist wirklich mal eine Erfolgsgeschichte. Ich bin schon seit einem ganz kleinen bisschen - an den Wahlinfoständen meiner Heimat - dabei. Somit erinnere ich mich auch ein kleines bisschen an die Debatten aus 2008, dem Landtagswahlkampf. Da konnte einfach jede und jeder mitreden. Der größte Streitpunkt war sicherlich die Ausnahmeregelung für bestimmte Bereiche der Gastronomie. Besonders mit den Liberalen hat man sich da mächtig gestritten. Die waren seinerzeit - lassen Sie mich einen kleinen Exkurs in die jüngere Geschichte machen - übrigens mit acht Prozentpunkten hier in dieser Mitte mächtig gut vertreten und mit uns an der Regierung. Liberale wie auch Raucher, seither scheinen sie eine aussterbende Art geworden zu sein. Bei Rauchern ist das auch ganz gut so. Es ist ja kein Geheimnis mehr, dass das Rauchen neben unzureichender Bewegung und ungesunder Ernährung Haupttreiber von chronischen Krankheiten ist. In Deutschland geht der Raucheranteil grundsätzlich zurück, sicher auch wegen dieses guten Gesetzes. Ein Viertel weniger Raucher in den vergangenen 25 Jahren. Unter deutschen Jugendlichen ist der Trend noch deutlicher: Bei den 12- bis 17-Jährigen rauchten Anfang der 2000er noch mehr als jeder Vierte, heute ist es nicht mal jeder Zehnte. Vier von fünf Jugendlichen haben noch nie zur Zigarette gegriffen - ein echter Erfolg. Wir haben also ein gutes Gesetz auf Bundesebene, dessen Pendant auf Landesebene Sie hier anfassen wollen, allerdings nur mit eher kosmetisch-redaktionellen Änderungen in Sachen Cannabis. Cannabis, die Droge, mit der wohl kein Name stärker verbunden ist als der von Karl Lauterbach und deren Legalisierung wohl einer der ganz wenigen Punkte auf der Liste der Ampel in Berlin ausmachen wird, die man ihr kommendes Jahr auf der Habenseite zuschreiben wird, nur, dass ich kaum jemanden kenne, der das ernstlich gut findet, womit wir wieder bei der seltener werdenden Art der Liberalen wären, zumindest bei deren weniger werdenden Wählern. Das ist aber ein anderer Exkurs, und ohne, dass die Truppe hier ist, mag ich mich mit denen auch nicht streiten. Hier im Saal sind ja schließlich auch andere in Verantwortung. Hier sitzen Minister, die die Cannabislegalisierung als Murks bezeichnet haben. Frau Behrens bemängelte, dass der Jugendschutz nicht ausreichend berücksichtigt werde und die Umsetzung zu Problemen in der Praxis führe. Gesundheitsminister Philippi äußerte ebenfalls Bedenken. Sein Ministerium hat das Gesetz bei uns im Ausschuss mit voller Breitseite kritisiert. Da ging es unter anderem sehr klar um gesundheitliche Risiken des Cannabiskonsums, besonders für junge Menschen. Ministerin Wahlmann - übrigens auch SPD-Mitglied so wie Lauterbach und die beiden Erstgenannten - äußerte Bedenken bezüglich der Amnestieregelung, die sie als potenziell schädlich für das Vertrauen der Bürger in die Rechtstreue ansieht. Sie betonte außerdem, dass Cannabis nach wie vor eine gefährliche Droge sei, die schwere gesundheitliche Schäden verursachen könne. Unisono konnte man von vernunftbegabten Sozialdemokraten hören, dass die Legalisierung in der aktuellen Form nicht ausreichend durchdacht sei und negative Folgen haben werde. So kluge Widerrede wie von den Genossen zur Lauterbach'schen Drogenlegalisierung haben wir von den Grünen natürlich leider nicht hören können. Meine Damen und Herren, wir haben also eine Landesregierung, die die Lauterbach-Cannabislegalisierung in großen Teilen ablehnt. Und dann setzen sich eben diese Leute am Kabinettstisch zusammen und machen was? Sie sagen sich: Das ist alles schlimm und wenig durchdacht. Dann lass uns das Kiffen doch bitte genauso behandeln wie das Rauchen! Dann ist da ein Haken dran. Liebe Kolleginnen und Kollegen, so geht es natürlich nicht. Ich bin sehr gespannt auf die Unterrichtung zum Gesetz im Ausschuss, um die Haltung dieser drei Ministerien zu hören, die sich unisono gegen das Gesetz ausgesprochen haben. Von der einhelligen Kritik, von der Beschreibung der Gefahren der Legalisierung, von den Forderungen zum Schutz der Jugend ist leider offenkundig nichts geblieben. Dabei kann man durchaus etwas tun. Siehe zum Beispiel Bayern, wo seit Anfang August das Cannabisfolgenbegrenzungsgesetz in Kraft ist. Dort wurde nicht nur, wie hier, eine Erweiterung des Rauchverbots auf das Rauchen und Verdampfen von Cannabisprodukten spiegelbildlich zum Rauchen von Tabak umgesetzt, dort wurde den Gemeinden eine Verordnungsermächtigung an die Hand gegeben, um eigene Verordnungen zu erlassen, um den öffentlichen Konsum von Cannabis weiter einzuschränken, beispielsweise in bestimmten öffentlichen Bereichen oder bei besonderen Veranstaltungen. Bayern führt strikte Kontrollen und Überwachung für Anbau und Verteilung von Cannabis ein, mit einer speziellen Kontrolleinheit beim Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit. Es gibt dort spezifische Regeln für den Straßenverkehr, da Bayern die Anhebung des bundesweiten THC-Grenzwerts für Autofahrer strikt ablehnt und verstärkte Kontrollen zu Erkennung von Fahrten unter Cannabiseinfluss plant, was sicher die Verkehrssicherheit erhöhen und Unfälle verhindern wird. Das sind Maßnahmen, über die es sich zu unterhalten lohnt. Wir haben als Land viele Mittel in der Hand, durch Gesetze und Verordnungen den Konsum von und Handel mit Cannabis einzuschränken, wobei Sie insbesondere den Jugendschutz, den öffentlichen Raum und den Handel regulieren können, von Aktivitäten in Sachen Prävention einmal ganz zu schweigen; denn auch dort herrscht bis heute leider weitgehend Fehlanzeige. Dazu lassen Sie uns im Ausschuss bitte beraten, nicht aber über die redaktionellen Punkt- und Kommasetzungen in einem bewährten Gesetz. Wenn diese Landesregierung denn tatsächlich berechtigte Kritik an Berlin hat, kann sie hier gerne einmal zeigen, wie sie darauf reagiert, oder sich eben schwer einverstanden zeigen, indem sie nichts tut, liebe Kolleginnen und Kollegen. Und erlauben Sie mir, weil ich noch eine Minute habe, einen kleinen Exkurs. Ein kleiner Funfact am Rande, der mir während der Recherche aufgefallen ist und weil noch Zeit ist: Niedersachsen ist in Sachen Cannabis an einer Stelle ganz weit vorne: Wir sind das erste und bislang einzige Bundesland, das bereits über Anträge für die Zulassung von Cannabis-Anbauvereinen entschieden hat und sieben dieser Clubs zugelassen hat. - Zu Protokoll: Die Grünen feiern das. Und, liebe Kolleginnen und Kollegen, ich habe das nicht geglaubt. Eine Kollegin hat es mir erzählt, und ich habe es dann nachlesen müssen, weil ich es ernstlich nicht glauben wollte: Ich habe dann auf der Seite des ML gelesen: Die Landwirtschaftsministerin Miriam Staudte hat am 8. Juli den bundesweit ersten Erlaubnisbescheid an den Vorstand eines Cannabisvereins in Ganderkesee bei Bremen übergeben und das mächtig gefeiert. So viel zur Schwerpunktsetzung unserer Landesregierung in Sachen Drogenpolitik. Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

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