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Michael Lühmann

GRÜNE 22.05.2025 1:40 min Tagungsabschnitte 19/25

Landeseigene Rückführungsvollzugsbehörde schaffen - Niedersachsen zum Vorbild für effektiven Rückführungsvollzug machen

Vielen Dank. - Frau Präsidentin! Auf den ersten Teil, dass wir Grüne nicht auf dem Grundgesetz stehen oder so etwas, muss ich, glaube ich, gar nicht erwidern. Aber danke für die Zeit, dass ich das mit der Einstufung als gesichert rechtsextremistisch noch einmal erläutern darf. Das Bundesamt hat das nicht zurückgezogen. Es hat das ausgesetzt. Das ist ein ganz, ganz entscheidender Unterschied. Ausgesetzt heißt: Die Einstufung ist existent. Das Bundesamt selbst wiederholt es nur öffentlich nicht und hat es deswegen von seiner Seite heruntergenommen. Ansonsten wird das rechtlich geklärt. Ich kann Sie gerne daran erinnern, wie viele rechtsstaatliche Verfahren Sie gegen solche Einstufungsgeschichten schon gewonnen haben: null. Sie werden auch dieses Verfahren verlieren. Dann wird es weitergehen, und dann wird es auch in Richtung Verbotsverfahren gehen, weil alles, was bei der Einschätzung da ist also Verstoß gegen die Menschenwürde, das Demokratieprinzip und das Rechtsstaatsprinzip, Verbindung in den internationalen Rechtsextremismus und ein strategisches Vorgehen, alles das hat dem Bundesverfassungsgericht gereicht, um die Parteienfinanzierung für „Die Heimat" auszuschließen. Dieses Verfahren ist rechtlich exakt höhengleich mit einem Parteiverbotsverfahren. Ich wäre an Ihrer Stelle nicht so entspannt. Legen Sie das Urteil neben das Gutachten, und Sie werden feststellen: Sie sind in sehr, sehr großer Gefahr. Sie sollten sich das mal ernsthaft angucken und sich damit auseinandersetzen, statt hier andere zu beschimpfen, dass sie nicht auf dem Boden des Grundgesetzes stünden. Sie haben Probleme mit dem Grundgesetz, nicht aber die demokratischen Parteien. Herzlichen Dank.

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