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Jan Schröder

SPD 25.01.2023 5:40 min Tagungsabschnitte 19/4

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Niedersächsischen Richtergesetzes

(Beifall bei der SPD) Jan Schröder (SPD): Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Mit dem vorliegenden Antrag macht die CDU-Fraktion ihre Ankündigung aus der Aktuellen Stunde im Februar 2022 wahr, vor der Begründung eines Richterverhältnisses auf Probe zur Feststellung der persönlichen Eignung die Verfassungsschutzbehörde einschalten zu wollen. Der pauschale Rückgriff auf die Verfassungsschutzbehörde soll mögliche Erkenntnisse zutage fördern, die Zweifel begründen können, dass die Bewerberin oder der Bewerber die Gewähr dafür bietet, jederzeit für die freiheitliche demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes einzutreten. Bereits in der Aktuellen Stunde im Februar-Plenum des letzten Jahres hat die SPD-Fraktion deutlich gemacht, dass sie einer solchen Regelabfrage vor der Einstellung in den Justizdienst ablehnend gegenübersteht. Diese Einstellung hat sich natürlich innerhalb des letzten Jahres nicht geändert. Ich stimme zu: Verfassungstreue ist eine unerlässliche Voraussetzung für eine Tätigkeit im höheren Justizdienst. Gerade Richterinnen und Richtern sowie Staatsanwältinnen und Staatsanwälten obliegt eine besondere Treuepflicht. Sie müssen auf dem Boden unserer gemeinsamen freiheitlichen demokratischen Grundordnung stehen und diese im Sinne einer wehrhaften Demokratie verteidigen. Meine Damen und Herren, die im vorliegenden Antrag geforderte Regelabfrage stellt unsere zukünftigen Richterinnen und Richter jedoch unter den Generalverdacht, gegen diese freiheitliche demokratische Grundordnung zu verstoßen. Womit rechtfertigt die CDU-Fraktion diesen Generalverdacht gegenüber unserer Justiz, die in unserem Land das Vertrauen der Menschen genießt? Ist ein solcher Generalverdacht überhaupt legitim? - Ich beantworte diese Frage mit Nein. (Beifall bei der SPD) Für die SPD-Fraktion steht fest, dass der ganz überwiegende Teil der Beschäftigten in der niedersächsischen Justiz verfassungstreu ist. (Christian Fühner [CDU]: Das steht für uns auch fest! Darum geht es doch überhaupt nicht!) An dieser Stelle möchte ich die Gelegenheit nutzen, mich bei allen Justizangehörigen für ihren Einsatz und ihre Arbeit zu bedanken. (Beifall bei der SPD) Unbestritten hat es auch in der jüngsten Vergangenheit Fälle gegeben, die Anlass für Zweifel bieten, dass nicht alle unsere Richterinnen und Richter auf dem Boden unserer freiheitlichen demokratischen Grundordnung stehen. Ich möchte hier nur den Fall der ehemaligen AfD-Bundestagsabgeordneten und Richterin Malsack-Winkemann nennen, die im Rahmen der Reichsbürger-Razzia im Dezember des letzten Jahres festgenommen wurde. Ob eine Regelabfrage eine Einstellung in den Justizdienst im genannten Fall hätte verhindern können, ist fraglich; denn die Regelabfrage stellt natürlich kein Allheilmittel dar. Es kann bereits trefflich darüber gestritten werden, ob das Mittel überhaupt geeignet ist, um zu klären, ob ein Bewerber verfassungstreu ist. Letztlich handelt es sich bei den Erkenntnissen des Verfassungsschutzes um eine Momentaufnahme. Ob sich daraus immer Rückschlüsse auf die weitere Persönlichkeitsentwicklung von Bewerbern ziehen lassen, ist ebenfalls fraglich. Im Übrigen wird gegen die Regelabfrage eingewandt, dass die Erkenntnisgewinnung durch den Verfassungsschutz nicht hinreichend transparent ist. Schließlich wäre zu klären, ob der mit der Regelabfrage verbundene Grundrechtseingriff verfassungsrechtlich überhaupt gerechtfertigt ist. Die Regelabfrage greift in das Grundrecht der Berufswahlfreiheit und in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung ein. Im Rahmen der vorzunehmenden Verhältnismäßigkeitsprüfung stellt sich insbesondere die Frage, ob es mildere Mittel zur Zweckerreichung gibt. Nach meiner Überzeugung haben wir in Niedersachsen ein Einstellungsverfahren, welches sich bewährt hat. Wir haben eine Juristenausbildung, die im Regelfall insgesamt sieben bis acht Jahre dauert. Davon sind zwei Jahre praktische Ausbildungszeit, das Referendariat. Im Referendariat ist man meistens an mehreren Stationen bei Richterinnen und Richtern beschäftigt und auch bei der Staatsanwaltschaft. Das heißt, da arbeiten die Referendarinnen und Referendare ganz eng mit Richtern und Staatsanwälten zusammen. Wenn sie dann in den Richterdienst gelangen, werden sie erst für drei bis vier Jahre auf Probe eingestellt. Sie werden regelmäßig überprüft von ihrem Dienstvorgesetzten, sie erhalten vier, fünf Beurteilungen, bevor es überhaupt so weit ist, zu überlegen, ob die betreffende Person in den Richterdienst auf Lebenszeit übernommen wird. Die Frage ist daher: Diese sechs, sieben Jahre, in denen sehr eng mit Richterinnen und Richtern sowie Staatsanwältinnen und Staatsanwälten zusammengearbeitet wird, sollen nicht leisten können, zu erkennen, was eine Überprüfung des Verfassungsschutzes zum Zeitpunkt der Einstellung erreichen soll? - Da haben wir erhebliche Zweifel. Zu guter Letzt sei noch kurz auf die schlechten Erfahrungen wie von Herrn Calderone bereits dargelegt hingewiesen, die Deutschland mit dem Radikalenerlass und den hiermit verbundenen Berufsverboten in den 70er-Jahren gemacht hat. (Christian Calderone [CDU]: Deshalb machen wir es ja besser!) Lassen Sie mich zum Ende zusammenfassen: Wir müssen unsere Justiz vor extremistischen und verfassungsfeindlichen Kräften schützen. Dies darf aber nicht dazu führen, dass wir zu einer umfassenden Gesinnungsprüfung kommen; denn unsere Gesellschaft kann kein Interesse an einer unkritischen Richterschaft haben. Eine Regelabfrage kann letztlich kontraproduktiv wirken, indem sie die Justiz unter einen Generalverdacht stellt und so das Vertrauen in unsere Justiz insgesamt schwächt. Aus diesen Gründen, sehr geehrte Damen und Herren der CDU,

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