Sina Maria Beckmann
Entwurf eines Gesetzes zur Einführung einer pauschalen Beihilfe in Niedersachsen
Sehr geehrte Präsidentin! Meine Damen und Herren! Wir haben es schon gehört: Wenn man den sperrigen Begriff „pauschale Beihilfe“ liest, könnte man meinen, dass es um einen langweiligen Verwaltungsakt geht. Aber das ist nicht der Fall. Es geht hier um Freiheit und um Gerechtigkeit! Aber was bedeutet das eigentlich genau? - Es geht um nichts Geringeres als um die echte und tatsächliche Freiheit der Wahl der Krankenversicherung für Beamtinnen und Beamte. Das ist aber noch nicht alles: Es geht darüber hinaus auch um Gerechtigkeit. Gerade chronisch Erkrankte, Familien oder Beamtinnen und Beamte in den unteren Besoldungsgruppen sind bisher vielfach belastet. Hier schaffen wir endlich Gerechtigkeit und Gleichheit mit den Beschäftigten. Mit der Einführung der pauschalen Beihilfe erhalten Beamtinnen und Beamte nun die Möglichkeit, leichter zwischen gesetzlicher und privater Krankenversicherung zu wählen und eben auch einen Zuschuss der Arbeitgeberin zu der gesetzlichen Krankenversicherung in Anspruch zu nehmen. Doch wie funktioniert das bisherige System? Vielleicht können wir es nochmal ein bisschen aufdröseln. Die angesprochenen Personengruppen haben Anspruch auf Gewährung von Beihilfe für ihre krankheitsbedingten Aufwendungen, und zwar in Höhe von 50 bis 70 % der anfallenden Kosten. Eine Mitgliedschaft in einer gesetzlichen Krankenkasse ist dabei finanziell nicht attraktiv, weil diese nur als Vollversicherung angeboten wird und folglich Arbeitgeber- und Arbeitnehmeranteile getragen werden müssen. Wenn man Betroffene fragt, dann sagen sie: Das bisherige Beihilfesystem bietet nur finanzielle Anreize für private Krankenversicherungen. Aber der Gemeinschaftssinn, den eine gesetzliche Krankenkasse verkörpert, wird geschwächt - und das kann doch nicht sein, vor allen Dingen nicht im öffentlichen Dienst. Das Thema ist schon mehrfach angegangen worden, zuletzt in der 18. Wahlperiode durch uns Grüne. Es wurde in verschiedenen Ausschüssen besprochen, aber wieder und wieder vertagt. Man war verzagt. Doch nun geht es weiter, mit uns - zum Glück! Wir bringen die pauschale Beihilfe jetzt nach vorne. An dieser Stelle möchte ich ganz besonders meinen Kolleginnen Tanja Meyer und Swantje Schendel danken, die sich für diese Sache so richtig stark machen. Doch wie geht es jetzt weiter? Bereits in der letzten Wahlperiode gab es zahlreiche Unterrichtungen im Ausschuss für Haushalt und Finanzen und im Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung. Auch jetzt freue ich mich wieder auf die Beratungen zu diesem Gesetzesentwurf. Denn auch zahlreiche Petitionen unterstützen diesen Vorstoß, und es wird nun Zeit, dass sich etwas ändert. Wer heute die Pressemitteilungen gelesen hat, hat auch gesehen, dass der DGB heute seine Zustimmung zu dieser pauschalen Beihilfe gegeben hat. Das ist gut so, meine Damen und Herren. Konkret sieht das jetzt so aus: Es wird einen neuen § 80 a im Niedersächsischen Beamtengesetz geben. Dieser gewährt die Möglichkeit der pauschalen Beihilfe. Aber der Antrag auf Gewährung ist dann unwiderruflich, sodass man als Versicherter nicht zwischen gesetzlicher und privater Krankenversicherung hin und her springen kann. Die Höhe der Beihilfe soll so geregelt sein, dass die Hälfte der Krankenversicherungskosten übernommen wird, entweder für die gesetzliche Krankenversicherung oder bei einer privaten Krankenversicherung im Basistarif. Die pauschale Beihilfe schafft aber nicht nur eine echte Wahlfreiheit und Gerechtigkeit. Sie ist ‑ das haben wir gerade schon gehört ‑ auch ein kleiner Schritt in Richtung Bürgerversicherung. Einen Moment, bitte! Lassen Sie eine Zwischenfrage des Abgeordneten ‑ ‑ ‑ Nein, ich möchte ausführen. Danke. Außerdem steigern wir so als Land die Attraktivität der Anstellungen in Zeiten des Arbeitskräftemangels. Und es gibt noch einen großen Vorteil: Wir minimieren die enorme Bürokratie. Denn anfallende Kosten müssen momentan noch selbst ausgelegt werden und anschließend mit Beihilfestellen und der privaten Krankenversicherung abgerechnet werden. Das ist aufwendig, und das ist auch nicht mehr zeitgemäß, meine lieben Damen und Herren. Ja, das Ganze kostet natürlich Geld. Aber das ist gut investiertes Geld in die Zukunft. Das Finanzministerium hat gerechnet: Es geht von einer erheblichen Einsparung aus, wenn die Beamtinnen und Beamten in den Ruhestand gehen. Langfristig gehen wir sogar von einer Kostenneutralität aus. Die Bertelsmann-Stiftung hat auch gerechnet: Sie geht sogar von Einsparpotenzialen aus. Die anderen Bundesländer - ein paar sind schon genannt worden ‑ sind vorangegangen. Wir ziehen jetzt nach und sind dann in guter Gesellschaft. Wir schaffen mit diesem Gesetz also endlich Wahlfreiheit und Gerechtigkeit und erhöhen die Attraktivität der Arbeitsplätze. Ich freue mich auf die Beratungen.
