Christoph Bratmann
Die NBank als zentrales Förderinstitut stärken und neu ausrichten
Landesregierung, das NBank-Gesetz in diesem Punkt nicht anzufassen und die NBank in ihren Strukturen zu belassen. Wir sind uns in wichtigen Punkten einig: Wir sind uns einig, dass wir die NBank stärken müssen, indem wir Transformation, Digitalisierung und intelligente Förderprojekte brauchen und indem wir künftig neben Zuschussprogrammen stärker als bisher rückzahlbare Darlehen brauchen. Klar ist, dass Zinssubventionierungen und Haftungserleichterungen den Mehrwert von Krediten für Unternehmen stärken, und klar ist auch, dass das Antragsverfahren, wie schon gesagt, möglichst zügig, einfach und digital über die Bühne gehen soll. Ich gehe auf ein paar Forderungen ein, die in dem CDU-Antrag erhoben werden; denn einige sind in Umsetzung, einige lehnen wir ab, und einige sind obsolet geworden. Das zeigt: Wir liegen nicht fundamental auseinander, sondern wir haben nur andere, aber, ich glaube, auch realistischere Vorstellungen davon, wie wir die NBank stärken können. Der Ausbau der NBank zur zentralen Förderbank, den Sie im Antrag fordern, ist längst Realität. Die CDU möchte die NBank als zentrale Anlaufstelle für Förderungen und Finanzierungen aufstellen. Das ist heute schon gelebte Praxis. Die NBank berät, die NBank finanziert in vielen Förderbereichen von der Wirtschaft und dem Wohnungsbau bis hin zur sozialen Infrastruktur. Sie agiert dabei zunehmend im Hausbankverfahren und nimmt bereits heute eine zentrale Rolle ein. Dieser Punkt ist also obsolet. Sie wollen das Eigenkapital erhöhen und den Wohnraumförderfonds in die NBank einbringen. Auch das ist in Umsetzung. Ausdrücklich unterstreichen möchte ich: Die Forderung, Teile des Wohnraumförderfonds in das Eigenkapital der NBank zu überführen, ist keine CDU-Innovation, sondern Bestandteil des strategischen Handelns dieser Landesregierung. Eine Umsetzung ist zum 1. Juli 2026 vorgesehen. Das Ziel ist klar: Erhöhung der Risikotragfähigkeit und Ausbau der Fördermöglichkeiten, insbesondere im Bereich zinsverbilligter Darlehen, liebe Kolleginnen und Kollegen. Auf die Anpassung des NBank-Gesetzes bin ich eben in Reaktion auf den Einwurf des Kollegen Hilbers eingegangen. Sie fordern auch eine enge Abstimmung mit der NORD/LB. Das ist auch bereits etabliert. Diese Forderung läuft ebenfalls ins Leere; denn die Arbeitsteilung zwischen NBank und NORD/LB ist klar geregelt. Beide Institute kooperieren da, wo es sinnvoll ist, etwa bei großen Infrastrukturvorhaben, und vermeiden Doppelstrukturen. Eine stärkere Verzahnung findet statt. Eine solche Forderung ist also nicht mehr notwendig. Sie fordern ferner die Straffung der Förderprogramme auf Zukunftsthemen. Auch das ist bereits umgesetzt. Es ist auch klargeworden, wo der Dissens mit der AfD liegt. Dann wird es interessant; denn die CDU fordert eine Konzentration auf Digitalisierung, Transformation, Innovation und Nachhaltigkeit. Das tun wir längst. Die Zuschussförderung wird angesichts der Haushaltslage zunehmend durch revolvierende Darlehen ersetzt. Kleinteilige Programme werden zusammengeführt und evaluiert. Der Prozess ist nicht abgeschlossen, aber er ist längst Teil der strategischen Weiterentwicklung der NBank. Wir werden im Ausschuss auch diese Entwicklung weiter beobachten. Wir werden das Gespräch mit der NBank suchen. Wir werden uns unterrichten lassen. Ich glaube, darin sind wir uns einig. Sie fordern auch eine Bündelung der Förderprogramme bei der NBank. Diese Forderung ist bei Weitem nicht in allen Punkten sinnvoll. Sie ist auch nicht praktikabel; denn viele Förderprogramme sind rechtlich, fachlich und organisatorisch an spezielle Zuständigkeiten gebunden, etwa in der Landwirtschaft, im Wohnungsbau oder in den Ämtern für regionale Landesentwicklung. Eine vollständige Zentralisierung der NBank würde eher neue Reibungsverluste schaffen, als Synergien zu heben. Sie haben auch auf die Reform der Regierung Wulff vor über 20 Jahren angespielt. Auch da war Zentralisierung nicht an jeder Stelle sinnvoll. Beispielsweise die Zerschlagung der Bezirksregierungen hat eher für Probleme gesorgt, als dass sie welche gelöst hat. Eine weitere Forderung betrifft die Umstellung auf Darlehensförderung. Ich habe schon angeführt, dass das bereits im Gang ist. Die NBank erarbeitet aktuell neue Kreditprogramme, die insbesondere die private Investitionsbereitschaft hebeln sollen. Das ist eines der wichtigen Ziele. Zuschüsse werden auch künftig dort notwendig bleiben, wo sie soziale strukturelle Lücken schließen. Abschließend kann ich sagen: Das ist ein Antrag mit wenig Mehrwert, weil, wie gesagt, vieles in Umsetzung ist und manches obsolet ist. Sie versuchen damit, Ihre Versäumnisse von gestern aufzuarbeiten. Nichtsdestotrotz waren die Beratungen im Ausschuss gut, weil wir uns in einem wichtigen Ziel einig sind: Wir brauchen die NBank. Wir brauchen die NBank auch zukünftig stärker denn je. Wir wollen die NBank stärker aufstellen. Die Eigenkapitalstärkung ist dazu der richtige Weg. Von daher freue ich mich auf weitere Debatten. Aber heute werden wir diesen Antrag ablehnen, und das aus voller Überzeugung. Liebe Kolleginnen und Kollegen, vielen Dank für die Aufmerksamkeit.
