René Kopka
Entwurf eines Gesetzes zum Staatsvertrag zwischen dem Land Nordrhein-Westfalen und dem Land Niedersachsen über die Vereinigung der LBS Westdeutsche Landesbausparkasse, Anstalt des öffentlichen Rechts, und der LBS Norddeutsche Landesbausparkasse Berlin-Hannover, Anstalt des öffentlichen Rechts, zur LBS Landesbausparkasse NordWest, Anstalt des öffentlichen Rechts, und über die LBS Landesbausparkasse NordWest und zur Aufhebung des LBS-Nord-Gesetzes
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf zum Staatsvertrag zur Fusion der LBS Westdeutsche Landesbausparkasse und der LBS Norddeutsche Landesbausparkasse wird eine wichtige zukunftsfähige Weichenstellung veranlasst. Beide Institute sollen mit dem Vertrag zu einer gemeinsamen Landesbausparkasse, der LBS NordWest, vereinigt werden. Durch die Verschmelzung sollen die betriebswirtschaftliche Situation beider Institute verbessert und Synergieeffekte genutzt werden, indem Doppelstrukturen in beiden Instituten abgebaut werden. Die Nullzinspolitik der EZB in den vergangenen Jahren hat die Bausparkasse vor große Herausforderungen gestellt. Kunden konnten sich auf dem freien Markt mit günstigen Krediten bedienen. Insofern waren der Wettbewerb und die Situation der Bausparkassen schwierig. Um für Niedersachsen auch zukünftig ein wettbewerbsfähiges öffentlich-rechtliches Institut auf dem Bausparkassensektor zu erhalten, wurden Ende 2020 zwischen der LBS Nord und der LBS West erste Gespräche über eine Vereinigung der beiden Institute zur LBS Landesbausparkasse NordWest geführt. Im August 2021 wurde von den Trägern beider Bausparkassen zur Vorbereitung einer Verschmelzung eine Absichtserklärung geschlossen, auf deren Basis auch ein Fusionskonzept erstellt wurde. Durch die Fusion entsteht die LBS NordWest mit einer Bilanzsumme von mehr als 22 Milliarden Euro, einem sich gut ergänzenden Geschäftsgebiet, 3,1 Millionen Bausparverträgen, 2,6 Millionen Kundinnen und Kunden sowie rund 95 Milliarden Euro Bausparsumme im Bestand. Mit dem nun vorbereiteten Schritt kann auch zukünftig die Förderung des Wohnungsbaus in Niedersachsen nachhaltig abgesichert werden, und dies ist ausdrücklich zu begrüßen, meine sehr geehrten Damen und Herren. Der Abschluss eines Staatsvertrages ist notwendig, weil die Vereinigung der beiden Bausparkassen über zwei Ländergrenzen, von Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen, hinweg erfolgt. Die künftige LBS NordWest soll in beiden Ländern öffentliche Aufgaben übernehmen und jeweils einen Sitz in Münster sowie in Hannover haben. Die beteiligten Länder werden keine neuen Risiken übernehmen. Die LBS NordWest haftet für ihre Verbindlichkeiten mit ihrem eigenen Vermögen. Die enge Kooperation mit den Sparkassen der jeweiligen Länder bleibt dabei bestehen. Auch zukünftig wird der größte Teil des Neugeschäfts der Landesbausparkassen durch die jeweiligen Sparkassen zugeführt. Wichtig ist mir auch noch zu erwähnen, dass betriebsbedingte Kündigungen nicht ausgesprochen werden und Umstrukturierungen im Prozess sozialverträglich durchgeführt werden. Auch sind die Personalvertretungen im Verfahren eng eingebunden. Die Verschmelzung soll spätestens bis zum 31. August 2023 rechtlich vollzogen werden - sie soll bilanziell allerdings rückwirkend zum 1. Januar 2023 erfolgen. Wir können heute mit unserer Zustimmung zu diesem Staatsvertrag die notwendige Grundlage schaffen und die Landesbausparkasse in unserem Land auf neue Füße stellen, um sich auch im zukünftigen Wettbewerb stark behaupten zu können. Die SPD-Fraktion wird dem vorliegenden Gesetzentwurf zustimmen. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
