Dennis Jahn
Ausweitung der freien Heilfürsorge auf Beamte des Justizvollzugs in Niedersachsen
Vielen Dank. - Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Der Justizvollzug ist kein Bürojob. Er ist gefährlich, körperlich hart und psychisch extrem belastend. Wer dort arbeitet, steht täglich unter Spannung - mit Menschen, die gewalttätig oder unberechenbar sind. Und trotzdem behandelt der Staat genau diese Bediensteten bei der Gesundheitsversorgung schlechter als andere Sicherheitskräfte. Polizei und Feuerwehr erhalten freie Heilfürsorge, der Justizvollzug nicht. Das ist keine Kleinigkeit, das ist eine strukturelle Schieflage. Die Bediensteten im Justizvollzug arbeiten mit denselben Personen, die die Polizei zuvor festgenommen hat. Der Unterschied ist nicht die Gefährlichkeit, der Unterschied ist die Dauer. Die Polizei hat den Zugriff, der Justizvollzug hat den Alltag - Schichtdienst, Unterbesetzung, jahrelange Dauerbelastung. Die Gefährdung ist nicht punktuell, sie ist permanent. Und trotzdem bleibt es bei einem schlechteren Fürsorgesystem. Das ist sachlich nicht erklärbar. Und was dieses schlechte Fürsorgesystem konkret bedeutet, sieht man beim Thema individuelle Beihilfe. Im Justizvollzug müssen die Bediensteten ihre Gesundheitskosten grundsätzlich vollständig vorfinanzieren. Beihilfe kann in Niedersachsen in der Regel erst beantragt werden, wenn mindestens 100 Euro an Aufwendungen zusammengekommen sind. Kleinere Rechnungen bleiben also zunächst liegen, selbst dann, wenn sie fristgerecht bezahlt werden müssen. Bei größeren Beträgen wird es dann existenziell. Wer nach einer Operation eine Arztrechnung über mehrere Tausend Euro erhält, ist sofort zahlungspflichtig, obwohl die Beihilfe erst Wochen später entscheidet. Dies kann auch gut und gerne mal acht Wochen dauern. In dieser Zeit laufen Zahlungsfristen ab, Mahnungen folgen, Verzugszinsen entstehen - Kosten, die weder beihilfefähig noch erstattungsfähig sind. Das heißt ganz konkret: Der Staat verlangt von seinen Beamten im Krankheitsfall, in Vorleistung zu gehen und das volle Liquiditätsrisiko zu tragen. Das ist keine Fürsorge, das ist eine systematische Belastung der eigenen Bediensteten. Wir reden ständig über fehlendes Personal im Justizvollzug, über offene Stellen, Krankheitsausfälle, Frühpensionierung. Aber man muss auch sagen: Ein Dienstherr, der hohe Belastungen fordert, aber geringere Absicherung bietet, darf sich über Nachwuchsprobleme nicht wundern. Der Justizvollzug konkurriert heute um dieselben jungen Menschen wie Polizei, Zoll, Bundeswehr oder Feuerwehr. Und wenn dort freie Heilfürsorge angeboten wird und hier nicht, dann ist die Entscheidung für viele längst gefallen, noch bevor sie überhaupt eine Bewerbung schreiben. Baden-Württemberg hat die freie Heilfürsorge eingeführt, Sachsen hat sie zum 1. Juli 2025 eingeführt, Hamburg hat sie beschlossen im Übrigen, Herr Bajus, unter einer grünen Justizministerin, ausdrücklich zur Gleichstellung mit Polizei und Feuerwehr. Herr Kollege Jahn, lassen Sie eine Zwischenfrage der Kollegin Buschmann zu? Nein, ich lasse keine Zwischenfrage zu. Alles klar. Das ist keine Zukunftsmusik, das ist Realität. Diese Länder haben nicht erst jahrelang geprüft, nicht endlos verwaltet und nicht alles auf später verschoben. Sie haben entschieden. Stattdessen wird ernsthaft geglaubt, man könne den Personalmangel mit Imagekampagnen lösen, mit Flyern, mit Power-Point-Präsentationen, mit Gesundheitszirkeln, Workshops und Projektgruppen. Das mag auf dem Papier gut aussehen, im Vollzugsalltag bewirkt das allerdings wenig. Niemand geht morgens in eine JVA, stellt sich vor gewaltbereite Insassen und sagt: Gut, dass es heute einen Gesundheitszirkel gibt. Was zählt, ist, wie der Dienstherr handelt, wenn jemand krank wird, verletzt wird oder langfristig Schaden nimmt. Freie Heilfürsorge ist kein abstraktes Versprechen. Sie wirkt sofort. Sie reduziert private Vorsorgekosten, sie nimmt Druck aus Krankheitsfällen, sie signalisiert: Der Staat steht hinter seinen Bediensteten. Das spricht sich herum in den Anstalten, in den Ausbildungsjahrgängen und bei denen, die überlegen, den Dienst zu quittieren. Heilfürsorge ist deshalb kein Prestigeprojekt, sie ist ein handfester Faktor für Personalbindung. Und ja, meine Damen und Herren, das kostet Geld: nach unseren Berechnungen rund 6 Millionen Euro im Jahr, die wir in unserem Haushalt auch berücksichtigt hatten. Aber Krankheitsausfälle, Überstunden, Personalfluktuation und Frühpensionierung kosten deutlich mehr, nur eben verdeckt. Wer hier spart, spart nicht, er verschiebt die Rechnung in die Zukunft und zahlt sie später mit Zinsen. Es geht nicht um Sonderrechte, es geht nicht um Privilegien, es geht um Gleichbehandlung bei vergleichbarer Gefährdungslage. Wenn Polizei und Feuerwehr Heilfürsorge bekommen, gibt es keinen sachlichen Grund, sie dem Justizvollzug zu verweigern. Alles andere ist keine Sachfrage, sondern eine politische Entscheidung gegen die eigenen Bediensteten. Wir fordern die Einführung der freien Heilfürsorge für die Beamten des Justizvollzugs in Niedersachsen nach dem Vorbild anderer Länder: rechtlich sauber, finanziell überschaubar. Das ist möglich, machbar, und es ist überfällig. Wer den Justizvollzug stärken will, wer Personal halten will und wer Wertschätzung nicht nur behaupten möchte, der muss jetzt handeln. Andere Länder haben es getan. Niedersachsen sollte aufhören, sich zu drücken. Ich freue mich auf die Beratung und hoffe, dass wir hier schnellstmöglich einen Abschluss zur wirklichen Wertschätzung unserer Beamten finden. Vielen Dank. Vielen Dank. - Nun hat das Wort: der Kollege Schröder aus der Fraktion der SPD. Bitteschön!
