Christian Frölich
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Niedersächsischen Bauordnung und zur Änderung des Niedersächsischen Ingenieurgesetzes
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ganz kurz zu Ihnen, Herr Najafi: Die Richtlinie zur Energieeffizienz von Gebäuden macht dem Baugewerbe Sorge, und ich glaube nicht, dass sie in der Form, wie sie aktuell geplant ist, umgesetzt werden kann. Ein Gesetz und zwei Entschließungsanträge zum wichtigen Thema Wohnungsbau in diesem Tagungsabschnitt stimmen mich äußerst zuversichtlich, dass mittlerweile alle Beteiligten verstanden haben, dass auch nach der Novelle der NBauO im letzten Jahr, der Gründung einer aus unserer Sicht nicht notwendigen WohnRaum Niedersachsen GmbH sowie bei einer sehr gut genutzten Wohnraumförderung weiterer dringender Handlungsbedarf besteht und sich der Mangel an Mietwohnungsraum und Wohneigentum nicht einfach in Luft auflöst. Diese drei Beratungsgegenstände zeigen auch, dass dieses Thema losgelöst von parteipolitischem Geplänkel, also ganz pragmatisch, gemeinsam nach vorne gebracht werden sollte. Das heißt aber nicht, dass der vorgelegte Gesetzentwurf und der rot-grüne Entschließungsantrag kritiklos durchgewinkt werden sollten. Frank Henning und ich konnten in der letzten Woche bei einem sehr intensiven Austausch mit den Mitgliedsbetrieben des VdW erneut feststellen, dass wir kein Erkenntnisproblem haben, was in der jetzigen Situation zu tun ist, sondern dass es zu großen Teilen am Mut zur Umsetzung fehlt. Vor diesem Hintergrund muss ich Ihnen als regierungstragenden Fraktionen und dem Minister für Bauen ganz klar sagen, dass der vorgelegte Gesetzentwurf deutlich hinter dem zurückbleibt, was jetzt mutig zu tun wäre. Dem Versprechen des Ministers, die wichtigen Punkte, die bei der letzten Novellierung aufgrund des ambitionierten Zeitplans zurückgestellt wurden, in der nächsten Novelle aufzugreifen, werden Sie mit diesem Entwurf nicht gerecht. Der Flurfunk des Ministeriums verlautbart, dass diese zurückgestellten Punkte erst mit der nächsten Novelle aufgegriffen werden sollen. Wir dürfen uns über das Mindset der unteren Bauaufsichtsbehörden nicht wundern, wenn bei der obersten Bauaufsichtsbehörde die wichtigsten Punkte lieber auf morgen verschoben werden. Was ist mit der Frage der Gebäudeklasse bei geringfügigen Änderungen? Ich habe das Gefühl, der Sachverhalt dazu wird überhaupt nicht verstanden. Was ist mit den vom Minister bei vielen Veranstaltungen vorgetragenen baukostenreduzierenden Änderungen im Bereich der Barrierefreiheit, die sicherlich einvernehmlich mit den Betroffenen gefunden werden könnten? Was ist mit dem Thema Rettungswege bei Regelbauten? Was ist mit der Angleichung der NBauO an die anderen Landesbauordnungen und gerade an die Musterbauordnung, die zum Teil deutlich weitreichender gefasst ist? Nichts davon finden wir in Ihrem Gesetzentwurf, und nichts davon finden wir in Ihrem Entschließungsantrag. Ich bin froh, dass wir genau zu diesen und vielen weiteren Punkten morgen noch unseren Entschließungsantrag einbringen werden, um Bauen einfacher, schneller und günstiger zu machen. Inhaltlich tragen Sie in dem Gesetzentwurf nur wenige wirklich wichtige Punkte vor. Wenn es darum geht, Regale sinnvollerweise aus dem Geltungsbereich der Bauordnung zu nehmen, haben wir ein gutes Beispiel für den Regelungswahn der vergangenen Jahre. Gut wäre es, wenn wir den Schwerlastregalbeauftragten auch gleich aus den relevanten Regelungen streichen könnten. Das Ermöglichen von Gauben und die damit einhergehende Beibehaltung der Geschossigkeit ist gut, hat aber keinen Einfluss auf die mögliche Änderung der Gebäudeklasse, weil plötzlich der Fußboden des neu genutzten Dachraums eine gewisse Höhe über Geländeniveau erreicht. Sie heilen in § 47 eine Entwicklung, die aus meiner Sicht wirklich schiefgelaufen ist. Aber dann kommen wir an einen Punkt, der ideologisch wird. Ich dachte, wir alle wollen Bauen günstiger machen. Aber genau das Gegenteil ist der Fall, wenn Sie anfangen, Fahrradabstellplätze für Neubauten und größere Renovierungen bis ins Detail zu regeln, mit der Begründung, die EU-Richtlinie zur Gebäudeeffizienz umsetzen zu wollen, statt im Hinblick auf Baukostenreduzierungen eine Bundesratsinitiative zu starten, unter dem Motto: „Genug ist genug; die EU muss uns nicht auch noch sagen, wie viele Fahrradabstellplätze wir zu bauen haben." Aufgrund der umzusetzenden EU-Richtlinie RED III und der damit verbundenen Aufgabenpräzisierung der beratenden Anlaufstellen sowie Bestätigungsfristen zur Vollständigkeit der Bauantragsunterlagen in die Genehmigungsverfahren mehr Zug hineinzubringen, um gegebenenfalls tatsächlich an den Punkt der Genehmigungsfiktion zu kommen, ist gut. Es hat nur leider gar nichts mit der Realität in den unteren Bauaufsichtsbehörden zu tun. Es sind das ist kein Vorwurf an die Landesregierung Regelungen für das Schaufenster, was wir da umsetzen. Sind beispielsweise eine Nachfrage der unteren Bauaufsichtsbehörde und die Antwort des Entwurfsverfassers eine fristverlängernde Nachforderung, sodass für die Behörde die Fristen neu beginnen? Dazu könnte Ihnen ein Investor bei uns in Südniedersachsen ein Lied singen. Meine Damen und Herren, solange wir das Mindset und die Qualität der Personaldecke der unteren Bauaufsichtsbehörden nicht ändern, bewirken wir mit diesen Regelungen gar nichts. Ihre zu begrüßenden Änderungen zu den Terrassenüberdachungen, Garagen und vielen weiteren kleinen Punkten erörtern wir dann im Ausschuss. Das sind aber keine Gamechanger. Auch zu Ihrem Entschließungsantrag „Weiterentwicklung der NBauO" möchte ich gerne noch kurz Stellung nehmen und schon jetzt die Mitberatung durch den Landwirtschaftsausschuss beantragen. Nach dem Leerstands- und Entsiegelungskataster kommt jetzt also auch noch das Abrisskataster. Die Kommunen werden Ihnen den Bürokratieaufwuchs danken. Vor dem Hintergrund, dass wir mittlerweile eher über eine Umbaukultur und somit den Erhalt der Gebäude sprechen, will mir die Forderung nach diesem neuen Kataster nicht einleuchten. Worauf wir jedoch äußerst zurückhaltend reagieren, ist die Forderung nach einem Runderlass zur Verbesserung des Brandschutzes bei Stallgebäuden für Nutztierhaltung. Hier gibt es bereits umfangreiche brandschutzrechtliche Vorgaben. Es gibt vor allem keine belastbaren Zahlen über Brände in niedersächsischen Tierhaltungsanlagen, die eine Verschärfung der Regelungen rechtfertigen würden. Mir scheint es eher so, dass hier den Tierhaltern weitere Steine in den Weg gelegt werden sollen. Tierhalter benötigen aktuell aber nicht mehr, sondern deutlich weniger Vorschriften. Meine Damen und Herren, als CDU-Landtagsfraktion werden wir uns wie immer sehr konstruktiv in die Beratung einbringen, da wir uns sicher sind: Einfacher, schneller und günstiger zu bauen, ist mit uns definitiv machbar. Vielen Dank. Vielen Dank, Herr Frölich. Die Mitberatung im Landwirtschaftsausschuss war schon beantragt.
