Eike Holsten
Logistik geht auch mit Guter Arbeit: Werkverträge und Nachunternehmerketten in der Paketbranche verbieten
Eike Holsten (CDU): Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Zustände in der Kurier-, Express- und Paketbranche sind bei der Einbringung gerade gut geschildert und auch im Antrag beschrieben worden. Als Kunden erleben wir das auch - und ich kann das unterschreiben -, dass der DHL-Bote dienstagsmittags an der Tür eher so aussieht, als wenn er in einem guten Beschäftigungsverhältnis sei, als der abgehetzte Amazon-Fahrer am Samstagabend. Daher will ich mich zunächst sehr gern dem Slogan der Kolleginnen und Kollegen von ver.di anschließen: „Fair zugestellt statt ausgeliefert“ sollte der Grundsatz in der Kurier -, Express- und Paketbranche lauten. Dahinter versammeln sich sicherlich alle Parlamentarierinnen und Parlamentarier hier. Diesen Slogan nehme ich aus dem ver.di-Forderungspapier, aus dem Sie Ihre Beschlussvorlage eins zu eins, wortgetreu, abgeschrieben haben - wenngleich nur in zwei von drei Punkten, worauf ich später gerne noch zu sprechen kommen werde. Zunächst aber zur Historie. Bei bundesweiten Großrazzien in der Paketbranche mit einem Schwerpunkt in NRW im Herbst/Winter 2018/2019 wurden umfassende Umgehungen von der Beitragspflicht zur Sozialversicherung, vom Mindestlohn und vom Aufenthaltsrecht festgestellt. Der Staat war zum Handeln aufgefordert. Als Niedersachsen haben wir uns dann Anfang 2019 in einer Bundesratsinitiative an den Bund gewandt, um Arbeitnehmerrechte für Paketbotinnen und -boten zu sichern und die Nachunternehmerhaftung für die Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge auf die Unternehmen der Zustellbranche auszuweiten. Dafür haben wir die Unterstützung vieler anderer Länder und eine Mehrheit im Bundesrat erhalten, sodass Arbeitsminister Heil ins Handeln kam. Kern der Debatte war und ist, faire Wettbewerbsbedingungen für Unternehmen zu schaffen und Wildwuchs von Arbeitsverhältnissen, die dem Gedanken unserer sozialen Marktwirtschaft widersprechen, einzudämmen. Im Bundesrat brachte es einmal mehr NRW-Arbeitsminister Karl-Josef Laumann auf eine gute Formel: „Fairer Wettbewerb gleich faire Arbeit“. Das Paketboten-Schutz-Gesetz des Bundes, das daraufhin durch den Bundestag ging, ist seit dem November 2019 in Kraft. Auftraggebende Unternehmen der Paketbranche haften seither grundsätzlich für nicht entrichtete Sozialversicherungsbeiträge der beauftragten Subunternehmen, wovon sie sich nur unter bestimmten Umständen befreien können. Eine vergleichbare Nachunternehmerhaftung kennt beispielsweise unser Gesetz zur Sicherung von Arbeitnehmerrechten in der Fleischindustrie, das im Jahr 2017 auf die Initiative der Unionsfraktion hin verabschiedet wurde. Das Recht für die Fleischwirtschaft wurde wegen des anhaltenden organisierten Missbrauchs 2021 nochmals verschärft; Werkverträge und Leiharbeit wurden weitgehend verboten. Liebe Kolleginnen und Kollegen, ver.di sieht nun eine vergleichbare Situation für die Paketbranche und will für diese ebenfalls ein Werkvertragsverbot durchsetzen. Das müssen wir diskutieren. Dafür brauchen wir aber eine Grundlage. Bei bisherigen Fragen zu ersten Erfahrungen mit dem Gesetz verwies die Bundesregierung bislang auf die bis zum 31. Dezember 2023 zu erstellende Evaluierung. Es liegt also in der Hand der Bundesregierung, diese zügiger vorzulegen. Konkret ist dabei zu ermitteln, zu welchen Rechtsverstößen es schwerpunktmäßig kommt und ob diese im direkten Zusammenhang mit dem Einsatz von Fremdpersonal stehen. Dass ein Verbot von Werkverträgen und Leiharbeit für uns grundsätzlich kein Tabu ist, haben wir beim Arbeitsschutzkontrollgesetz für die Fleischwirtschaft gezeigt. Das kann aber nur die Ultima Ratio und muss schon aus verfassungsrechtlichen Gründen wegen des erheblichen Eingriffs in die wirtschaftliche Betätigungsfreiheit gut begründet sein, und ein solcher Schritt würde systematische Rechtsverstöße voraussetzen. Im Berliner Ampel-Koalitionsvertrag heißt es entsprechend: „Werkverträge und Arbeitnehmerüberlassung sind notwendige Instrumente. Strukturelle und systematische Verstöße gegen Arbeitsrecht und Arbeitsschutz verhindern wir durch effektivere Rechtsdurchsetzung.“ Auf Nachfrage des Bundestagsabgeordneten Axel Knoerig hat der Staatssekretär im BMWK, der hier gut bekannte Kollege Stefan Wenzel, noch im Januar dieses Jahres zu den Erkenntnissen der Finanzkontrolle Schwarzarbeit bezüglich systematischer Rechtsverletzung gesagt - Zitat -: „Die vorliegenden Erfahrungen belegen insoweit, dass die Kurier-, Express- und Paketdienstbranche zwar relevant für die Ermittlungstätigkeit der FKS ist. Jedoch konnten ‚systematische Rechtsverletzungen‘ … nicht festgestellt werden.“ (Volker Meyer [CDU]: Hört euch das an!) Diese Aussage lässt nach den einvernehmlichen Maßstäben der Berliner Regierungskoalition unter rot-grüner Beteiligung keinen Spielraum für ein Verbot. Punktum. (Zuruf von der CDU: Schau an!) Liebe Kolleginnen und Kollegen, nun kurz zu Ihrer Forderung nach einer Gewichtsbegrenzung von 20 kg für Paketsendungen im Ein-Mann-Handling und der Kennzeichnung schwerer Pakete. Das können wir uns im Ausschuss gerne genauer ansehen. Das Recht und hier insbesondere die Lastenhandhabungsverordnung sehen im Hinblick auf die Vielfalt von Tätigkeiten konkrete Gewichtsbegrenzungen nicht vor. Man kann sich aber gut vorstellen, dass das wiederholte Heben von Lasten von 30 kg über nicht unerhebliche Strecken in Verbindung mit einem ohnehin ständigen Heben von Lasten zu inakzeptablen Belastungen führt. Das sollte sehr ernst genommen werden. Sehr interessant wären die konkrete Einschätzung der zuständigen Berufsgenossenschaft hierzu und das, was diese zur Abhilfe vorschlägt. Meine Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen von Rot-Grün, zu guter Letzt - ich sagte es eingangs - vermisse ich in Ihrem Antrag die dritte ver.di-Forderung des Papiers, aus dem Sie abgeschrieben haben. Gucken Sie doch noch einmal, warum das beim Copy-and-Paste verlorengegangen ist! Eine wirksame Kontrolle durch eine Stärkung des Zolls wird darin gefordert. Dem will ich mich gern anschließen. Doch auch die Landesregierung kann ihre Möglichkeiten nutzen. Das Land sollte die Initiative ergreifen und mit seinen Kontrollbehörden Missständen intensiv nachgehen. Im Ausschuss können wir vielleicht hören, wie unsere Gewerbeaufsichtsämter Arbeitszeiten kontrollieren und wie die Berufsgenossenschaften die hier genannten Arbeitsschutzmaßnahmen bewerten. Da die Bundesregierung systematische Rechtsverstöße negiert und damit die von Ihnen geforderten gesetzgeberischen Schritte erst einmal nicht infrage kommen, liegt der Ball im Feld der Landesregierung, die es in der Hand hat, die Kontrollen zu intensivieren. Das ist der derzeit zur Verfügung stehende Hebel. Dass die Landesregierung ins Handeln kommt, liebe Kolleginnen und Kollegen, vermissen wir nicht nur bei diesem Antrag. Jetzt schreiben Sie schon bei ver.di Ihre Anträge ab, da Sie selbst keine Ideen haben und lieber Bundespolitik statt Landespolitik diskutieren. Wenn wir aber hier über Gute Arbeit sprechen: Ein bisschen selber zu arbeiten, wäre gut! Vielen Dank. (Starker Beifall bei der CDU - Volker Bajus [GRÜNE]: Mann, Mann, Mann!)
