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Stephan Bothe

AfD 25.09.2024 3:15 min Tagungsabschnitte 19/19

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Niedersächsischen Polizei- und Ordnungsbehördengesetzes (Gesetz zur Einführung künstlicher Intelligenz bei der Videoüberwachung und Fahndung)

Vielen Dank. - Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Werte Kollegen! Künstliche Intelligenz stellt eine immer wichtiger werdende Komponente bei der Kriminalitätsbekämpfung dar und kann eine hilfreiche Unterstützung in verschiedenen Einsatzgebieten der Polizei darstellen - auf jeden Fall. Frau Kollegin Buschmann, bei Ihrer Rede habe ich mich die ganze Zeit gefragt: Mit wem wollen Sie das eigentlich durchsetzen? Diese Frage konnten Sie nicht beantworten - außer dass man Ihnen hier vertrauen soll. So einfach ist das nicht. Ich kann nur sagen: Ich danke Ihnen für diesen Gesetzentwurf. Denn er zeigt auf jeden Fall Ihr Bemühen, als CDU den Scherbenhaufen im Bereich innere Sicherheit, der durch die Weichenstellungen und die Grenzöffnung 2015 passiert ist, wieder aufzukehren. Das könnte der Hintergrund sein. Liebe Kollegen, in Ihrem Gesetzentwurf beschreiben Sie ein Modellprojekt in Baden-Württemberg, und zwar in Mannheim. Sie beziehen sich in Ihrem Gesetzentwurf auf ein Modellprojekt in der Innenstadt von Mannheim und sagen, das sei ein Erfolgsprojekt, das Sie auch in Niedersachsen wollen. Das ist aber, muss ich sagen, ein bisschen unglücklich, denn genau dort, in der Mannheimer Innenstadt, ist der Polizist Rouven Laur getötet worden - trotz Videoüberwachung, trotz KI-Unterstützung. Das zeigt doch, dass diese ganze Technologie immer noch ihre Grenzen hat. Richtig bleibt, dass es angesichts der seit Jahren sprunghaft ansteigenden Kriminalität im öffentlich-rechtlichen Raum unerlässlich geworden ist, diesen mit den aktuellen Möglichkeiten der Technik so gut wie möglich abzusichern. Aber es ist bezeichnend mit Blick auf den dringenden Handlungsbedarf bei der technischen Ausstattung der Polizei und auf die Lückenhaftigkeit der Rechtsgrundlagen, dass die Ex-RAF-Terroristin Daniela Klette mithilfe einer Gesichtserkennungssoftware identifiziert werden konnte, die für jedermann im Internet frei zugänglich ist. Meine Damen und Herren, es ist also höchste Zeit, dass die Politik den Ermittlungsbehörden die erforderlichen Mittel zum Einsatz von KI zur Verfügung stellt. Darin sind wir uns einig. Der Gesetzentwurf geht hier grundsätzlich in die richtige Richtung, und es ist zu begrüßen, dass mit diesem auch endlich die notwendigen rechtlichen Grundlagen zum Einsatz künstlicher Intelligenz in der Polizeiarbeit in Niedersachsen geschaffen werden können. Wir dürfen hierbei natürlich nicht vergessen und das muss eine Selbstverständlichkeit sein, dass der Datenschutz für unbescholtene Bürger absolut gewährleistet sein muss. Dieser Spagat muss auch als Rechtsstaat geschafft werden. Meine Damen und Herren, werte Kollege der CDU: ein Schritt in die richtige Richtung! Wir sind da offen in den Ausschussberatungen. Aber die Fragen zum Datenschutz müssen noch geklärt werden. Vielen Dank.

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