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Jan Bauer

CDU 11.10.2023 3:59 min Tagungsabschnitte 19/10

Im Notfall richtig versorgt - Notfallversorgung in Niedersachsen nachhaltig entlasten und neuausrichten!

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Die Titel ‑ Claudia Schüßler hat es eben schon gesagt ‑ der zu beratenden vorliegenden Entschließungsanträge ähneln sich sehr. Gleiches gilt für weite Teile der inhaltlichen Ausführungen. Die Überlastung der Rettungsdienste und Notfallambulanzen, der Missbrauch von Rettungsmitteln, die Notwendigkeit zur Einführung des Gemeindenotfallsanitäters und die Weiterentwicklung der Rettungsleitstellen sind beispielhaft zu nennen. Der wesentliche Unterschied der beiden vorliegenden Anträge liegt in der Betrachtung der Umsetzung. Während meine Fraktion darauf drängt, eine Lösung in niedersächsischer Verantwortung zu finden und somit das Heft des Handelns in die Hand zu nehmen ‑ über dieses Handeln haben wir heute schon mehrfach gesprochen ‑, baut der Antrag von Rot-Grün die Entwicklung der Lauterbach’schen Gesundheitspolitik im Krankenhauswesen hier am Beispiel der Integrierten Notfallzentren mit ein. Dadurch werden wir aber wertvolle Zeit in der Umsetzung der eigentlichen Antragsidee verlieren. Liebe Frau Schüßler, wir sind ja gar nicht weit auseinander; das steht völlig außer Frage. Wir glauben aber, dass wir uns auf die wesentlichen und konkreten Positionen beziehen müssen. Es bleibt bei der alten Regel: Einen guten Antrag der Oppositionsseite erkennt man daran, dass die regierungstragenden Fraktionen den Antrag aufnehmen und zur weiteren Beratung umwandeln. Ich erinnere noch mal: Um was geht es uns? „Notaufnahmen und Rettungsdienste entlasten“ - so ist der Antragstitel. Dazu gehört, - das Dispositionssystem gemäß Empfehlung des Landesausschusses Rettungsdienst zu vereinheitlichen, - kurzfristig ‑ und damit wollen wir handeln ‑ die Einstufung von Notfällen in den Rettungsleitstellen zu vereinheitlichen, mit dem KV-Bereitschaftsdienst zu synchronisieren und insgesamt die Zuordnung der Notfallpatienten in die richtige Versorgungsstufe durch eine stärkere Verzahnung der Rufnummern 116 117 und 112 zu verbessern, die Transportpflicht gemäß Niedersächsischem Rettungsdienstgesetz auf solche Fälle zu beschränken, in denen nach medizinischer Einschätzung ein Notfalltransport auch wirklich erforderlich ist, - den Einsatz von Gemeindenotfallsanitätern oder gleichqualifizierten Personen durch eine Novellierung des Niedersächsischen Rettungsdienstgesetzes landesweit zu ermöglichen und durch Verzahnung und Mitfinanzierung im Rahmen des KV-Bereitschaftsdienstes die Voraussetzung für einen sektorenübergreifenden Einsatz zu schaffen, und - kurzfristig durch Öffentlichkeitsarbeit eine Sensibilisierung der Patientinnen und Patienten für die Inanspruchnahme der verschiedenen Versorgungsangebote nach dem Vorbild der Aufklärungskampagne der Freien Hansestadt Bremen vorzunehmen. Das sind wir den Patienten sowie den Mitarbeitern der Rettungsdienste, der Notfallambulanzen, den Mitarbeitern der Leitstellen und den vielen anderen Akteuren im Bereich des Rettungswesens schuldig. Insbesondere für den ländlichen Raum gilt es, die zur Verfügung stehenden Ressourcen und Rettungsmittel optimal einzusetzen. Dazu sind Veränderungen und Reformen nötig. Lassen Sie uns nun in die Umsetzung kommen. Wir stehen weiterhin zu unserem Antrag und lehnen den Antrag von Rot-Grün ab. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

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