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Harm Rykena

AfD 12.09.2025 7:25 min Tagungsabschnitte 19/27

Einführung einer effektiven Informations- und Beratungspflicht der KiTa zu Inhalt, Ziel und Umsetzung ihres Konzepts zur Sexualpädagogik

Vielen Dank. - Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Ole kam völlig verstört nach Hause, wollte nicht reden, wollte nichts essen, wollte niemanden sehen. Am nächsten Tag wollte er nicht in den Kindergarten, schrie und klammerte sich an der Tür fest. Auf Berührung der Mutter, die ihn in den Arm nehmen wollte, reagierte er mit Abwehr. Erst nach Tagen erzählte er, was passiert war: Ein Mann war im Kindergarten zu ihm gekommen, hatte unter seine Kleidung gefasst und hatte schließlich seinen Penis in Oles Poloch gesteckt. Diese Geschichte ist natürlich ausgedacht. Aber so ähnlich ist es in Deutschland mehrfach passiert, nachweisbar, auch in Niedersachsen. Die wenigen öffentlich bekannt gewordenen Fälle wurden verfolgt, die Täter nach der Tat von der Kita entfernt und auch bestraft. Wie häufig kommt so etwas nun vor? Das ist schwierig zu sagen. Für Niedersachsen wurden laut Presseveröffentlichung allein für das Jahr 2022 sage und schreibe 27 Fälle von sexuellen Übergriffen durch Kita-Personal gemeldet. Dabei ist die Dunkelziffer hoch. Schätzungen zufolge könnte die tatsächliche Zahl der Fälle von sexuellem Missbrauch an Kindern in Deutschland zehn- bis hundertfach höher sein, als es die Zahlen der in der PKS erfassten Fälle ausweisen. Unser Antrag ist die dringend notwendige Antwort auf diese alarmierenden Entwicklungen. Sexualerziehung ist eine äußerst sensibel umzusetzende Materie. Aus diesem Grunde wurde unter § 96 des Niedersächsischen Schulgesetzes extra der Absatz 4 eingeführt, um die Informationsrechte der Eltern und die Informationspflichten der Schulen festzuschreiben. Ähnliches wünschen wir uns für die Kindertagesstätten. Da gibt es das nämlich nicht. Wir fordern daher eine Erweiterung des Niedersächsischen Gesetzes für Kindertagesstätten, um die elterlichen Rechte nach Artikel 6 Abs. 2 des Grundgesetzes zu stärken, nämlich das natürliche Recht und die Pflicht der Eltern zur Pflege und Erziehung ihrer Kinder. Lassen Sie uns direkt zum Kern kommen. Seit 2012 haben alle Kindertagesstätten in Niedersachsen ein Kinderschutzkonzept zu erstellen, das auch sexualpädagogische Aspekte integriert. Als verpflichtende Grundlage für diese Konzepte dient einerseits der Orientierungsplan für Bildung und Erziehung im Elementarbereich, herausgegeben vom Niedersächsischen Kultusministerium. Im Bereich Persönlichkeitsentwicklung und soziales Lernen wird die psychosexuelle Entwicklung von Kindern angesprochen mit Fokus auf Körperwahrnehmung, Grenzen setzen, Schutz vor Übergriffen. So weit, so gut. Eine weitere Grundlage für die Kinderschutzkonzepte sind die Standards für die Sexualaufklärung in Europa, herausgegeben von der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung in Kooperation mit der WHO - ein sehr sperriger Titel; deswegen werde ich das um der Kürze willen ab jetzt als „BZgA-Standards" bezeichnen. Die Verwendung ist freiwillig, aber sie ist erlaubt, und viele Kitas in Niedersachsen nutzen diese auch bei der Erstellung ihrer einrichtungseigenen Konzepte. Wie viele das genau tun, weiß die Landesregierung selber nicht, wie sich auf unsere Nachfrage herausstellte. Laut diesen BZgA-Standards wird Sexualpädagogik als Schutz vor Übergriffen formuliert, doch nichts könnte falscher sein. Tatsächlich sind diese Standards zur Sexualaufklärung ein ideologischer Angriff auf die natürliche Entwicklung unserer Kinder. Die BZgA-Standards empfehlen bereits ab dem Alter von 0 bis 4 Jahren Kindern Themen wie Vergnügen und Lust beim Berühren des eigenen Körpers und die Entdeckung der eigenen Genitalien nahezubringen. Sie fördern und zwar an der Kita Doktorspiele als angeblich normales Verhalten und zielen auf eine positive Haltung zum eigenen Körper ab, die in Wahrheit die natürliche Schamschwelle unserer Kinder absenkt. Kinder, die früh sexualisiert werden, lernen nicht, Grenzen zu setzen. Im Gegenteil! Sie werden desensibilisiert, ihre Instinkte werden unterdrückt. Und was ist das Ergebnis? Sexualisierte Kinder besitzen eine niedrigere Schamschwelle und sind somit besonders gefährdet, Opfer sexueller Übergriffe zu werden. Studien und Expertenberichte, die wir in unserer Begründung zitieren, bestätigen: Solche Konzepte, inspiriert von fragwürdigen Theorien wie der „Sexualpädagogik der Vielfalt" von Helmut Kentler und Uwe Sielert, öffnen die Türen für Missbrauch, statt ihn zu verhindern. Noch schockierender ist die Rolle externer Akteure. Die BZgA-Standards fordern explizit Kooperation mit Nichtregierungsorganisationen, religiösen Gruppen und anderen externen Vereinen, die in Kitas eintreten und Körpererfahrungsspiele mit unseren Kindern durchführen dürfen. Wer überprüft diese Personen? Nein, unsere Kitas müssen Orte des Schutzes sein, nicht Experimentierfelder für ideologische Vereine von außen. Eltern werden systematisch ausgeschlossen, während Fremde Zugang zu den sensibelsten Bereichen der kindlichen Entwicklung erhalten. Das verstößt gegen das elterliche Erziehungsprimat und öffnet Missbrauch Tür und Tor. Eltern müssen wissen, wenn an der Kita unserer Kinder Räume für Doktorspiele eingeführt werden sollen. Sie müssen bei der Anmeldung an der Kita darauf hingewiesen werden, sollten solche Räume bereits aus früheren Jahren bestehen. Ohne Kenntnis der Eltern darf es keine diesbezüglichen Aktivitäten an der Kita geben. Herr Rykena, bitte letzter Satz! Ja, letzter Satz: Nur wenn unbedingte Offenheit und unbedingtes Vertrauen zwischen Einrichtung und Elternhaus bestehen, kann ein sicheres Umfeld für unsere Kinder gewährleistet werden. Ich möchte Sie bitten, unseren Antrag zu unterstützen. Vielen Dank.

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