Dr. Karl-Ludwig Danwitz
Einführung einer effektiven Informations- und Beratungspflicht der KiTa zu Inhalt, Ziel und Umsetzung ihres Konzepts zur Sexualpädagogik
Bitteschön! Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Im Antrag wird eine Informations- und Beratungspflicht der Kitas zu Inhalt, Ziel und Umsetzung ihres Konzepts zur Sexualpädagogik gefordert. In der ersten Beratung wurde schon erläutert, dass es diese Informationspflichten schon gibt. Auch bei der Anhörung zu diesem Thema im Kultusausschuss wurde das genauso vorgetragen. Aber gerne noch einmal: Wir fordern mehr Vertrauen und weniger Misstrauen gegenüber den Kitas. Die Erzieherinnen und Erzieher leisten eine hervorragende Arbeit und erarbeiten und entwickeln Konzepte zum Kinderschutz, die in ihrer Kita umgesetzt werden. Das Landesjugendamt hat dazu eine Orientierungshilfe veröffentlicht. In dieser Orientierungshilfe des Landes wird auch ausgeführt, dass ein sexualpädagogisches Konzept ein elementarer Baustein von Prävention und Kinderschutz ist. Was nun nötig ist: genügend Zeit in den Kitas für Fortbildung und für Konzeptentwicklung. Hier gibt es an einigen Stellen Defizite. Es gibt hier und da zu wenig Personal, weil immer noch zu wenig ausgebildet wird und weil es immer noch keine bezahlte dualisierte Ausbildung gibt. Doch die vorhandenen Erzieherinnen und Erzieher in den 6 000 niedersächsischen Kitas machen sich jeden Tag auf den Weg, unsere Kinder für deren Zukunft bestmöglich vorzubereiten. Dafür unseren ganz herzlichen Dank! Die im Antrag geforderten Informationspflichten der Kitas gibt es schon in den §§ 4 und 16 des niedersächsischen Kita-Gesetzes. Und natürlich werden die pädagogischen Konzepte auch den Eltern vorgestellt, und Eltern haben selbstverständlich auch Mitspracherechte. Entscheidend bei dem Thema Sexualpädagogik ist doch: Kinder müssen verstehen: Wer darf mich wo anfassen? Und die Kinder müssen lernen zu sagen: Das will ich aber nicht! So verhindert man sexuelle Übergriffe und nicht dadurch, dass man Kinder unaufgeklärt und sprachlos lässt. Kinderschutz, der uns allen wichtig ist, fängt mit Bildung an. Das geht eben auch in der Kita schon los. Wer Bescheid weiß, wird sein Gegenüber ansprechen und ihm Grenzen setzen. Wer nicht weiß, was mit ihm geschieht, bleibt sprachlos und ist dem Gegenüber ausgeliefert. Dieser Gedanke von Bildung sollte sich durch alle Lebensbereiche durchziehen. Nur wer Bescheid weiß und die Fakten kennt, kann mitdiskutieren und Fakten liefern. Wer nichts weiß, ist den falschen Parolen anderer hilflos ausgeliefert. Zurück zum Antrag: Kinderschutz hat für uns höchste Priorität. Jeder sexuelle Übergriff ist einer zu viel. Deshalb ist es wichtig, dass wir an Schulen und Kitas klare, verbindliche Schutzkonzepte etablieren, die auch den Schutz vor sexualisierter Gewalt umfassen. Was jedoch nicht weiterhilft, ist, im Antrag eine Informationspflicht zur Sexualpädagogik zu fordern, über Themen, über die Eltern schon heute selbstverständlich und regelmäßig informiert werden. Die Transparenz gegenüber Eltern ist bereits gelebte Praxis und ein zentraler Bestandteil der Zusammenarbeit zwischen Einrichtungen und Familien. Wir sollten unseren Fokus daher darauf richten, Kinderschutz noch stärker in der Aus- und Weiterbildung von pädagogischen Fachkräften zu verankern. Am Sonntag war ich bei einem Neujahrsempfang. Dort hat eine Mitarbeiterin von pro familia eindrücklich geschildert, wie zentral die enge Zusammenarbeit ihrer Einrichtung mit Erzieherinnen und Erziehern ist, damit Sexualpädagogik altersgerecht und kompetent in den Kitas umgesetzt werden kann. Meine Damen und Herren, es geht um Prävention, es geht um gut ausgebildete Fachkräfte, die unsere Kinder stark machen. Dafür ist dieser Antrag ungeeignet, und wir lehnen ihn ab. Danke.
