Michael Lühmann
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Niedersächsischen Polizei- und Ordnungsbehördengesetzes (Gesetz zur Erhebung von Gebühren bei Anwendung von unmittelbarem Zwang)
Herr Lühmann, mit Ihrem Redebeitrag beginnen können. - Bitte! Sie haben jetzt das Wort. Vielen Dank. - Frau Präsidentin! Liebe KollegInnen! Wir beginnen es ist ja Haushaltsplenum mit etwas Mathematik und schauen hierfür in den Haushaltsansatz der CDU. Unter Titel 111 01 generieren Sie Einnahmen von 2 Millionen Euro durch die hier vorliegende Änderung des niedersächsischen Polizeigesetzes, mit der unserer Polizei ermöglicht werden soll, Gebühren für den Einsatz unmittelbaren Zwangs zu erheben. Die Summe teilen wir jetzt einmal kollektiv durch die im Raum stehende Gebühr von 80 Euro. Liebe KollegInnen, im Ergebnis sehen wir: Die CDU erwartet ein beispielloses Jahr des Klimaprotestes: 25 000-mal Wegtragegebühr im Rahmen von Versammlungen von Klimaaktivisten. Sie haben sehr deutlich gemacht, dass es Ihnen allein um diese geht, weshalb Sie vor einem Jahr die Einbringung im Rahmen der Bauernproteste ganz hektisch wieder abgesetzt haben. Woher Sie diese Zahl vor dem Hintergrund des realen Einsatzgeschehens der vergangenen Jahre gegriffen haben, bleibt ein Mysterium. Ebenso nebulös bleibt, wer das im Einsatz- und Streifendienst eigentlich leisten soll und wer im Hintergrund die Gebühren eintreiben soll; denn in Ihrem Haushaltsansatz fehlen dafür zusätzliche Stellen. Das ist mutig, haben wir doch in der Anhörung gelernt, wie extrem aufwendig das Eintreiben dieser Gebühr ist. Und: Das Bürokratiemonster, das Sie hier gebären, spottet jeder Forderung nach Bürokratieabbau aus Ihren Reihen. Und da haben wir noch nicht über die rechtlichen Hürden gesprochen. Denn Klagen müssen sich gegen den davorliegenden Platzverweis richten. Der dafür anzusetzende Streitwert von 5 000 Euro entfaltet Kostenrisiken aufseiten der Polizei und eine abschreckende Wirkung auf Versammlungsteilnehmende. Hinzu kommen einsatztaktische Folgen für die Polizei, etwa der Widerspruch zum kommunikativen, deeskalierenden Handeln oder bezüglich der strengen Voraussetzungen an eine Auflösungsverfügung, der wegen des besonderen Schutzes durch Artikel 8 des Grundgesetzes mildere Mittel wie beschränkende Auflagen und der Ausschluss einzelner Teilnehmender vorzuziehen sind. Liebe KollegInnen, ich will dem Haushaltsbudenzauber noch einen grundlegenden Punkt anfügen: zur Frage der Auswirkungen auf das Versammlungsrecht. Denn zweifellos sollen diese Gebühren und die Kostenrisiken eine abschreckende Wirkung entfalten. Das aber hat das Bundesverfassungsgericht ganz entschieden kritisch gestellt und ausdrücklich ausgeschlossen. Oliver Lepsius, Inhaber des Lehrstuhls für öffentliches Recht und Verfassungstheorie in Münster, hat vor fast zehn Jahren in einem kleinen Sammelband zum Brokdorf-Beschluss ausgeführt, welcher verfassungsrechtliche und demokratische Schatz unser äußerst liberales Versammlungsrecht ist, solange es die Menschenwürde achtet. Um auch kleinen Gruppen nicht nur Gehör zu verschaffen, sondern damit diese auch bei Unterlegenheit demokratische Mehrheiten akzeptieren, braucht es nicht nur dieses Grundrecht als „Partizipationserzwingungsrecht" - ein schönes deutsches Wort. Allein die Möglichkeit so Lepsius, dass der Protest ein neues Agreement zwischen Mehrheit und Minderheit schaffen kann, stabilisiert Demokratie. Mehr noch, es öffnet den Weg für informale Aushandlungsprozesse des Politischen bzw. hält ihn regelhaft offen. Für radikalen Klimaprotest gilt das ganz besonders. Das Versammlungsrecht so Lepsius in Bezug auf die radikalen Antiatomproteste der 80er-Jahre muss „als Meilenstein der Integration" dieser Bewegung „in die Verfassungsordnung der rechtsstaatlichen Demokratie begriffen werden". Das ist auch ein Stück weit unsere grüne Parteigeschichte. Deshalb bleibt es aus demokratie- und verfassungstheoretischen Gesichtspunkten und ausweislich der Rechtsprechung zum Versammlungsrecht falsch, Klimaprotest mit dem Gebührenkatalog zu bekämpfen. Das bleibt auch klimapolitisch falsch, haushaltspolitisch im Übrigen auch und innenpolitisch sowieso. Wenn das ein wesentlicher Teil Ihres Paketes für innere Sicherheit, für die Polizei und für Bürokratieabbau sein soll, dann legen Sie sich das gern selbst unter den Weihnachtsbaum! Für Rot-Grün wird das keine Rolle spielen. Herzlichen Dank.
