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Sebastian Zinke

SPD 10.12.2024 5:29 min Tagungsabschnitte 19/21

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung nachrichtendienstlicher Bestimmungen

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Was ist Extremismus? Was ist extrem? Welche Worte, welche Pläne, welche Taten sind so, dass sie unserem Land und unserer Demokratie schaden? Ab wann muss der Staat zum Schutz unseres friedlichen Zusammenlebens eingreifen? Ab wann müssen Organisationen oder Parteien verboten werden, um unsere Demokratie zu schützen? Die Antworten liefert eine besondere Behörde unseres Landes. Diese Antworten liefert der Verfassungsschutz Niedersachsen. - Dass Sie damit ein Problem haben, wissen wir. Diese Dinge zeigen, meine Damen und Herren: Der Verfassungsschutz ist eine für den Erhalt unserer Demokratie ganz wichtige Institution, die nicht nur den Regierungen als Frühwarnsystem dient, sondern die in Zeiten, in denen Extremismus, insbesondere im Netz, immer schwieriger wird zu erkennen, jeder Bürgerin und jedem Bürger ein Frühwarnsystem ist. - Einzelne Fans des Verfassungsschutzes sitzen dort drüben. Wenn es sie nicht schon geben würde, meine sehr geehrten Damen und Herren, müsste man eine solche Behörde erfinden. Dazu gehört übrigens auch, Herr Plett, dass es eine gute Zusammenarbeit zwischen den Diensten in Deutschland gibt. Dazu gehört aber auch, dass es eine gute Zusammenarbeit zwischen den Diensten auf internationaler Ebene gibt. Sie haben es gerade ausgeführt. Wir sind sehr dankbar, dass es Hinweise von ausländischen Diensten gibt, die dazu dienen, Anschläge in Deutschland zu verhindern. Das ist eine gute Praxis, die wir fortsetzen sollten, meine Damen und Herren. Für diese wichtige Arbeit des Verfassungsschutzes haben die Verfassungsschutzämter in der Bundesrepublik besondere Rechte. Wahrscheinlich sind diese Verfassungsschutzgesetze die Regelungen, mit denen der Staat in besonders tiefer Weise in die Rechte der Bevölkerung eingreifen darf. Daher ist es richtig, diese besonderen Regeln immer wieder an gesellschaftliche und an technische Veränderungen anzupassen. Deshalb begrüßen wir ausdrücklich den von der Landesregierung vorgelegten Gesetzentwurf, meine sehr verehrten Damen und Herren. Es ist ausdrücklich richtig, radikalisierte Einzelpersonen anders als bisher möglich in den Blick zu nehmen, das Drohnenverbot abzuschaffen und die Möglichkeiten der Informationsbeschaffung zu erweitern. Das unterstützen wir auch inhaltlich ganz ausdrücklich. Was jetzt folgt, ist eine spannende Sache. Jetzt folgt die gesetzgeberische Tätigkeit des Landtages. Wir werden das Gesetz im Ausschuss beraten, um die schwierige Gratwanderung diese ist von der Ministerin gerade beschrieben worden und auch vom Kollegen Plett zwischen den notwendigen Rechten des Verfassungsschutzes und den Freiheiten unserer Bevölkerung auszutarieren. Ich freue mich auf diese anspruchsvolle Aufgabe der nächsten Monate und auf die Beratungen im Ausschuss. Weil wir genau die Aufgabe haben, Sicherheit auf der einen Seite und Freiheit auf der anderen Seite auszutarieren, müssen wir aufpassen, dass wir nicht überziehen. Deshalb ist es, anders als Sie, Herr Plett, gerade vorgetragen haben, nicht richtig, den Verfassungsschutz zu einer Superpolizei machen zu wollen. Es gibt das Trennungsverbot die Ministerin hat darauf hingewiesen, und das ist auch gut so, meine sehr geehrten Damen und Herren. Im Übrigen haben ja Beispiele aus Hessen und auch aus Bayern gezeigt, dass nicht alles, was man breitbeinig ankündigen kann, vor Verfassungsgerichten auch standhält. Deshalb kann ich die CDU nur auffordern, nicht in die Bayern-Falle zu tappen. Was wir als Parlament allerdings tun sollten, ist, die Regelungen der parlamentarischen Kontrolle ebenfalls weiterzuentwickeln. Der Verfassungsschutz darf nicht einfach so in Rechte eingreifen. Viele Befugnisse können nur angewendet werden, wenn wir vorher zugestimmt haben. In jedem Fall aber hat der Verfassungsschutz uns als Parlament Rechenschaft abzulegen, und das nicht nur in einem Verfassungsschutzbericht, in dem einzelne Fraktionen und Parteien, die hier vertreten sind, ja sogar ein eigenes Kapitel haben, sondern er macht das auch in der Ausschussarbeit, in den Ausschüssen, in denen berichtet wird. Ich bin guter Hoffnung, dass den demokratischen Fraktionen diese notwendige Weiterentwicklung der parlamentarischen Kontrolle in gleicher Zeit gemeinsam gelingen wird. In diesem Sinne freue ich mich auf die Beratung. Ich danke der Landesregierung für diesen Gesetzentwurf, und ich danke Ihnen für die Aufmerksamkeit. Vielen Dank.

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