Alexander Wille
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Niedersächsischen Rettungsdienstgesetzes
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich habe eben meinen ersten Perspektivwechsel hier vorgenommen. Jetzt spreche ich zu unserem Gesetzentwurf. Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir erörtern heute erneut eine überaus bedeutsame Thematik, die das Wohl und die Gesundheit der Bürgerinnen und Bürger im Lande Niedersachsen betrifft: eine weitere Ergänzung und Verbesserung des Niedersächsischen Rettungsdienstgesetzes. Ich möchte Ihnen heute den entsprechenden Gesetzentwurf der CDU-Landtagsfraktion zur Änderung des NRettDG ‑ ich kürze das im Laufe meiner Rede ab ‑ vorstellen. Es ist und bleibt bedauerlicherweise festzustellen, dass die Belastung für unsere Rettungskräfte in den letzten Jahren stetig und signifikant zugenommen hat. Seit langer Zeit nehmen die Fall- und Einsatzzahlen bei den Notaufnahmen der Krankenhäuser und beim Rettungsdienst zu. Ebenso führen lange Wartezeiten bei niedergelassenen Ärzten und oftmals auch das Fehlen einer mobilen hausärztlichen Versorgung dazu, dass sich viele Patientinnen und Patienten über die Notrufnummern an den Rettungsdienst wenden, obwohl aus medizinischer Sicht keine entsprechende Indikation vorliegt. Meine Damen und Herren, die Notrufnummer 112 wird mittlerweile von etlichen Menschen als eine Art Servicenummer wahr- und in Anspruch genommen. Da die Rettungsleitstellen in aller Regel den anrufenden Patienten nur Hilfe leisten können, indem sie die rettungsdienstlichen Ressourcen alarmieren, die bisher das NRettDG vorsieht ‑ also den Krankenwagen, den Notfallkrankenwagen, den Rettungswagen oder den Notarzt selber ‑, findet vielfach eine rettungsdienstliche Überversorgung statt, obwohl objektiv betrachtet keine Notfallrettung bzw. kein Notfalltransport im Sinne des aktuellen gesetzlichen Auftrages erforderlich ist. Diese Situation ist einer der wesentlichen Gründe für die Überlastung unseres Rettungsdienstes und unserer Einsatzkräfte in Niedersachsen. Bei den Rettungsleitstellen gehen vermehrt Notrufe ein, bei denen nicht immer sofort präzise und trennscharf erkennbar ist, ob tatsächlich ein Fall der Notfallrettung oder des Notfalltransportes vorliegt. Darüber hinaus gehen tagtäglich Notrufe bei den Rettungsleitstellen ein, die offensichtlich als Bagatellfälle einzustufen sind und in eine hausärztliche Versorgung zu führen sind. In diesen Zweifelsfällen können derzeit die Leitstellendisponenten am Telefon keine sichere Entscheidung treffen, welche medizinische Versorgung tatsächlich benötigt wird, und müssen die jeweiligen Einsatzmittel schlicht und ergreifend in den Einsatz schicken. Zukünftig soll mit unserem Gesetzentwurf die Möglichkeit geschaffen werden, dass bei den von mir beschriebenen unklaren Notfallersuchen zur Lageerkundung ein sogenannter Gemeindenotfallsanitäter vor Ort den Patienten aufsucht, diesen medizinisch sichtet, gegebenenfalls erstversorgt und ferner entscheidet, ob weitere Leistungen des Rettungsdienstes überhaupt erforderlich sind, wie zum Beispiel der Transport in ein Krankenhaus, oder aber ob eine ambulante haus- oder fachärztliche Versorgung angezeigt ist. Mit der Einführung von Gemeindenotfallsanitätern schaffen wir für die Disponenten in den Rettungsleitstellen eine zusätzliche Einsatzoption, die entscheidend dazu beitragen wird, die Überlastung unserer Rettungsdienste zu mindern und die bisher vorgehaltenen Rettungsmittel in der Notfallrettung für die Bürgerinnen und Bürger zum Einsatz zu bringen, die tatsächlich dringend und sofort notfallmedizinische Versorgung benötigen. Darüber hinaus gibt es auch zahlreiche Fälle, bei denen der Einsatz eines Gemeindenotfallsanitäters sinnvoll ist, um die bei der Rettungsleitstelle anrufenden Patienten aufzusuchen, obwohl der kassenärztliche Bereitschaftsdienst zuständig wäre, dieser aber aus tatsächlichen Gründen nicht erreichbar ist. Damit, liebe Kolleginnen und Kollegen, soll hinzukommend vermieden werden, dass der Patient bei Abweisung seines Notrufes eigenständig die Notaufnahme eines Krankenhauses aufsucht, obwohl hierfür keine Notwendigkeit besteht. Liebe Kolleginnen und Kollegen, die Zukunft und die Fortentwicklung unserer Rettungsdienste hängt von den Entscheidungen ab, die wir hier im Hohen Hause gemeinsam treffen. Lassen Sie uns sicherstellen, dass wir die richtigen Entscheidungen treffen, um unsere Rettungsdienste zu stärken, unsere Rettungskräfte zu entlasten und unsere Gesellschaft besser und verlässlicher notfallmedizinisch zu versorgen! Die Gemeindenotfallsanitäter sind nach den Plänen unseres Gesetzentwurfes natürlich nach dem Notfallsanitätergesetz ausgebildet und mit einer entsprechenden Weiterbildung besonders qualifiziert. Die Gemeindenotfallsanitäter sollen darüber hinaus mit einem Einsatzfahrzeug ausgestattet werden, das über die erforderliche medizintechnische Ausrüstung verfügt, um im Einsatz alle erforderlichen medizinischen Maßnahmen durchführen zu können. Die Landkreise Ammerland, Cloppenburg und Vechta sowie die Stadt Oldenburg betreiben bereits seit dem Jahr 2019 das Pilotprojekt Gemeindenotfallsanitäter, wissenschaftlich begleitet durch die Universitäten Maastricht und Osnabrück sowie das Klinikum Oldenburg. ‑ Herr Kollege Nacke, das muss an der Stelle auch mal betont werden - völlig richtig! Zusammen mit der Enquetekommission des Niedersachsen Landtages zur medizinischen Versorgung empfehlen diese eine Einführung von Gemeindenotfallsanitätern als reguläres Rettungsmittel in das NRettDG. Der Einsatz unserer Rettungskräfte ist von unschätzbarem Wert. Ihr unermüdliches Engagement hat dazu beigetragen, zahllose Leben zu retten und die medizinische Notfallversorgung in unserem Land sicherer zu machen. Sie sind die Ersten am Notfallort; sie sind die Ersten, die Hilfe leisten, wenn sie am dringendsten benötigt wird. Es ist unsere Aufgabe, liebe Kolleginnen und Kollegen, unsere Rettungskräfte und unseren gesamten Rettungsdienst im Lande Niedersachsen zu stärken und sinnvoll fortzuentwickeln. Daher haben wir auch schon vor der Sommerpause vorgeschlagen, dass auch Personen mit der Berufsbezeichnung Rettungsassistent oder Rettungsassistentin nach dem 31. Dezember dieses Jahres weiterhin verantwortlich auf den Einsatzfahrzeugen eingesetzt werden dürfen. Denn wie auch eine Abfrage des Innenministeriums bei den kommunalen Aufgabenträgern im Rettungsdienst ergeben hat, müssen wir sicherstellen, dass unsere Rettungsdienste auch mit ausreichend Fachkräften ausgestattet sind, um die benötigten Vorhaltungen gewährleisten und sicherstellen zu können. Mit unserem Gesetzentwurf, liebe Kolleginnen und Kollegen, zur Einführung von Gemeindenotfallsanitätern legt die CDU-Landtagsfraktion einen effektiven und zielführenden Vorschlag auf den Tisch, der geeignet ist, dem beschriebenen Problem pragmatisch und belastbar entgegenzuwirken. Unsere Rettungskräfte verdienen Respekt und Anerkennung, doch vor allem verdienen sie klare Entscheidungen der Politik, die aktiv die richtigen Rahmenbedingungen schafft und die erforderlichen Maßnahmen ergreift, um sicherzustellen, dass sie in der Lage sind, ihre bedeutsame Arbeit ohne vermeidbare Beschwernisse zu verrichten. Lassen Sie uns gemeinsam die Überarbeitung des NRettDG vorantreiben und dafür Sorge tragen, dass unsere Rettungskräfte die Unterstützung erhalten, die ihnen gebührt! Es ist an der Zeit, unseren Rettern zu zeigen, dass wir ihren Einsatz für die Gesellschaft in höchstem Maße schätzen und entschlossen sind, für sie einzutreten. Ich will auch betonen, liebe Kolleginnen und Kollegen, dass die Bewältigung der beschriebenen Herausforderungen nicht nur eine sachlich-fachliche Verpflichtung ist, sondern auch im Interesse unserer Gesellschaft liegt. Ein effizienter und verlässlicher Rettungsdienst ist ein Eckpfeiler der öffentlichen Sicherheit und des Gemeinwohls. Es ist unsere Verantwortung, sicherzustellen, dass er reibungslos funktioniert und optimal ausgestattet ist. Die Einsatzkräfte in unseren Rettungsdiensten brauchen unsere Unterstützung, und wir als politische Vertreter und Verantwortliche sind dazu aufgerufen, ihnen diese Unterstützung zu gewähren. In diesem Sinne lade ich Sie, liebe Kolleginnen und Kollegen, sehr herzlich ein, unserer Verantwortung gemeinsam gerecht zu werden und die dringend notwendigen Schritte einzuleiten, um unsere Rettungskräfte zu entlasten und zu stärken. Lassen Sie uns gemeinsam den seit Jahren steigenden Zahlen von Fehlinanspruchnahmen von Ressourcen der Notfallrettung mit diesem Gesetzentwurf wirksam entgegentreten! Lassen Sie uns die Gemeindenotfallsanitäter flächendeckend in Niedersachsen einführen! Ich freue mich heute schon auf die Beratung im Ausschuss und im Nachgang ‑ hoffentlich ‑ auf Ihre Zustimmung. Herzlichen Dank.
