Eva Viehoff
Chancengerechtigkeit durch Erwachsenenbildung sichern - Umsatzsteuerbefreiung erhalten
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich will Sie auch nicht lange auf die Folter spannen. Wir hatten unter den demokratischen Parteien in der Beratung große Einigkeit erzielt, dass Bildung für uns mehr ist als nur berufliche Qualifikation. Deshalb ist es notwendig, dass es im Umsatzsteuergesetz eine Lösung für die Erwachsenenbildung gibt. Herr Hillmer und ich sind uns oft nicht einig. Aber man muss doch die Frage stellen, warum Schulen und Hochschulen im Umsatzsteuergesetz von der Umsatzsteuer befreit sind. Und wenn wir von einem weiten Bildungsbegriff ausgehen, dann muss die Befreiung auch für die Erwachsenenbildung gelten. Zumindest muss es gelingen, dass die Kultur- und Wissenschaftsminister in der Kultusministerkonferenz eine Positivliste erreichen, die einen Großteil der Angebote der Erwachsenenbildung umsatzsteuerfrei stellt. Sie sollten möglichst schnell eine Entscheidung finden, weil die Einrichtungen Rechtssicherheit brauchen. Die Träger brauchen Rechtssicherheit. Anders wird man ab dem 1. Januar 2025 in der Erwachsenenbildung nicht handeln können. Der Antrag wurde nicht nur bei uns im Ausschuss von den demokratischen Parteien breit getragen. Es gibt ähnliche Anträge in verschiedenen Bundesländern. Ich gebe es auch nicht auf, dafür zu werben, aber trotzdem vermute ich, dass weder Frau Schülke noch die AfD irgendwann mal verstehen, wofür Erwachsenenbildung tatsächlich steht - jedenfalls nicht für die Verschwendung von Steuergeldern!
