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Wiard Siebels

SPD 30.11.2022 7:58 min Tagungsabschnitte 19/2

Änderung der Geschäftsordnung des Niedersächsischen Landtages

Wiard Siebels (SPD): Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Der von uns - also von SPD, von den Grünen und von der CDU - vorgelegte Vorschlag zur Änderung der Geschäftsordnung des Niedersächsischen Landtages findet seinen Ursprung schon in der vergangenen Wahlperiode. Es ist, glaube ich, durchaus nicht unüblich, dass zu Beginn beinahe einer jeden Wahlperiode die Geschäftsordnung in technischer Hinsicht angefasst wird. Ich darf mich deshalb auch bei dem früheren Kollegen Nacke und ebenso beim Amtsvorgänger Gerald Heere bedanken, die in der vergangenen Wahlperiode an die- sem Werk mitgearbeitet haben. Insbesondere darf ich mich natürlich auch bei dem Gesetzgebungsund Beratungsdienst für die tatkräftige Unterstüt- zung in rechtlicher Hinsicht bedanken. Ich will ganz kurz, sozusagen in Spiegelstrichen, erläutern, was der Inhalt der vorgelegten Änderungen ist. Erst einmal ist das tatsächlich ein sehr technischer Vorgang, nämlich eine Anpassung der Geschäftsordnung an die faktischen Verhältnisse, dass nämlich auch innerhalb des Niedersächsischen Landtages Dokumente mittlerweile im Regelfall elektronisch eingereicht werden. Diese Rege- lung findet jetzt auch - „endlich“ darf man an der Stelle sagen - Eingang in die Geschäftsordnung. - Dann geht es uns darauf hat besonders meine Fraktion Wert gelegt - darum, dass es die Möglichkeit zum barrierefreien Abstimmen gibt. Sie wissen, dass wir ein Mitglied in unseren Reihen haben, das körperlich nicht in der Lage ist, bei der Schlussabstimmung über Gesetze aufzustehen, und das seine Hand jedenfalls nicht so heben kann, dass es vom Präsidium in jeder Situation zweifelsfrei erkennbar ist. Für uns ist es wichtig, dass solche Regelungen, wie dann abzustimmen ist - in diesem Fall passiert das mit einer technischen Hilfe -, nicht nur aus allgemeinen Rechtsgrundsätzen hergeleitet werden, sondern direkt Eingang in die Geschäftsordnung des Niedersächsischen Landtages finden, meine Damen und Herren. Ferner geht es weiter mit der Straffung der Einzelberatung, die in der Vergangenheit häufig schon keine Einzelberatung, sondern meistens nur eine Einzelabstimmung gewesen ist. Wir haben das Ver- fahren umgedreht, sodass wir in Zukunft einfach etwas zügiger und konsequenter bei den Abstimmungen in der zweiten Beratung vorgehen können. Außerdem gibt es eine Ausschussnamensanpassung. Die folgt immer der Aufgabenzuweisung, die die Regierung für sich vorgenommen hat. An dieser Stelle gibt es eine Neuerung, die ich gerne erwähnen will, nämlich die von uns und von den anderen Fraktionen gewollte Einrichtung eines Unterausschusses „Tourismus“. Das finde ich ausdrücklich richtig, meine Damen und Herren, weil wir damit tatsächlich dem Boom, den wir nach der Corona-Krise im Binnentourismus erlebt haben, Rechnung tragen und dieses Thema in den Gremien des Niedersächsischen Landtages auch entsprechend abbilden wollen, damit wir den Schwung an dieser Stelle für unser Tourismusland Niedersachsen mitnehmen können. (Beifall bei der SPD und bei den GRÜNEN sowie Zustimmung bei Jörn Schepelmann [CDU]) Dann gibt es eine Änderung, die eigentlich ein Meilenstein ist, aber von vielen gar nicht mehr so richtig wahrgenommen wird. Wir hatten im Zuge der Corona-Pandemie - übrigens, das will ich erwähnen, auf Initiative der FDP-Fraktion - den Einsatz von Videokonferenztechnik eingeführt, allerdings immer nur temporär, zeitlich beschränkt. Wir haben das immer wieder weiter verlängert, schließlich bis zum Ende der Wahlperiode. Wir haben uns jetzt entschlossen - ich finde das richtig -, dass die Videokonferenztechnik in der Geschäftsordnung verankert wir. Das gilt ausdrücklich nur für Ausschüsse. Für das Plenum ist das schon verfassungsrechtlich wenn nicht unmöglich, so doch zumindest sehr schwierig. Für Ausschüsse also soll auch in Zukunft unter bestimmten Voraussetzungen - das soll also nicht der Regelfall sein - der Einsatz von Videokonferenztechnik zum Zuge kommen. Ich glaube, dass das ein Meilenstein in der Ar- beit des Niedersächsischen Landtages ist, meine Damen und Herren. Und dann geht es natürlich - wer wollte es bestreiten? - auch um das umstrittene und prominent diskutierte Thema der Anzahl der Vizepräsidentinnen und Vizepräsidenten, meine Damen und Herren. Inhaltlich geht es uns neben der Tatsache, dass die Kräfteverhältnisse des Parlamentes bei den Vizepräsidentinnen und Vizepräsidenten möglichst gut abgebildet werden sollen - - - (Lachen bei der AfD) - Herr Kollege, das macht man üblicherweise nach einem mathematischen Verfahren, in diesem Fall innerhalb des Niedersächsischen Landtages traditionell nach dem mathematischen Verfahren nach d’Hondt. Danach werden also Sitze zugeteilt. Es wäre doch komisch, wenn jede Fraktion unabhängig von ihrer Größe die gleiche Zahl von Mitgliedern im Ausschuss, die gleiche Zahl von Mitgliedern in verschiedenen Gremien stellen würde. Das soll nach unserer Überzeugung nach dem mathematischen Verfahren d’Hondt passieren. Das kann mindestens die Tradition für sich in Anspruch nehmen. Nach keiner Berechnungsmethode, die hierfür erahnt werden könnte, steht der AfD-Fraktion danach ein Sitz zu. Es ist wirklich eine Verdrehung, was Sie an der Stelle vornehmen. (Beifall bei der SPD, bei der CDU und bei den GRÜNEN - Widerspruch von Ansgar Georg Schledde [AfD]) Neben diesem Argument geht es uns aber vor allem auch um einen Zuwachs an Aufgaben, meine Damen und Herren. Die sind tatsächlich nicht kleiner geworden. Es geht nämlich darum, den Niedersächsischen Landtag und die parlamentarische Demokratie als Ganzes näher an die Bevölkerung heran- zutragen, insbesondere auch näher an junge Menschen heranzutragen. Deshalb sollen die Vizepräsidentinnen und Vizepräsidenten - übrigens genauso wie die Frau Präsidentin - im Flächenland Niedersachsen unterwegs sein und gute und herausragende Repräsentanten des Niedersächsischen Landtages und der parlamentarischen Demokratie sein. Es gibt immerhin auch Bundesländer, die nicht fünf Vizepräsidentinnen und Vizepräsidenten haben, sondern sechs, meine Damen und Herren. (Klaus Wichmann [AfD]: Oder zwei!) Deswegen glaube ich, dass das jedenfalls vertretbar ist. Bemerkenswert ist aber, dass Sie dieses Argument der Repräsentanz parlamentarischer Demokratie und des Niedersächsischen Landtages so gar nicht gelten lassen. Darin allerdings sind Sie sehr konsequent. In der vergangenen Wahlperiode hat insbesondere auch die frühere Präsidentin, Frau Andretta, wirklich große Anstrengungen unternommen, in diesem Bereich nach vorne zu kommen. Ich nenne an dieser Stelle nur das Programm „Klasse Landtag“, für das eine Lehrerstelle aus dem Bereich des Kultusministeriums extra für diesen Bereich abgestellt wurde. Sie alle - da bin ich mir relativ sicher - kennen doch den Social-Media-Auftritt des Niedersächsischen Landtages. Ich glaube, das ist ein gutes und wichtiges Instrument, um näher insbesondere an junge Leute heranzukommen. Konsequent ist die AfD jedenfalls darin, dass sie genau diesen Internetauftritt in ihrem Haushaltsantrag - natürlich! - streichen will - wahrscheinlich, weil Ihnen das alles wieder nicht passt. (Jens-Christoph Brockmann [AfD]: Wir haben einen eigenen!) Den Skandal, den Sie also unterstellen, produzieren Sie an dieser Stelle selbst. An einer Stelle jedenfalls werden Sie sich in Ihrer Argumentation untreu: Wenn das alles mit den Vizepräsidentinnen und Vizepräsidenten so schlimm ist, dann wäre es doch konsequent, dass aus der puren Überzeugung heraus die AfD auf die Kandidatur für einen solchen schlimmen Posten eigentlich verzichten müsste. (Beifall bei der SPD, bei der CDU und bei den GRÜNEN - Unruhe bei der AfD) Ich will zum Schluss nur daran erinnern, dass wir nach unserem Berechnungsverfahren auch der FDP in der vergangenen Wahlperiode keinen Sitz als Vizepräsident zugebilligt haben, weil wir konsequent die Kräfteverhältnisse abgebildet haben und rechnerisch der FDP eben kein Sitz zustand. Das wirklich Bemerkenswerte - es erscheint beinahe als ein Treppenwitz der Geschichte - ist, dass der Bewerber, den die AfD in der letzten Wahlperiode für das Amt des Vizepräsidenten ins Rennen geschickt hat - Ihnen dürfte er bekannt sein; ob der Name allen anderen noch erinnerlich ist, weiß ich nicht genau -, ein gewisser Herr Christopher Emden gewesen ist. Was der über die AfD-Fraktion gesagt hat, das will ich nicht wiederholen, aber das sollten Sie sich gelegentlich zu Gemüte führen.

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