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René Kopka

SPD 11.12.2023 5:44 min Tagungsabschnitte 19/12

Entwurf eines Gesetzes zur Einführung einer pauschalen Beihilfe in Niedersachsen

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Mit der Einführung der pauschalen Beihilfe in Niedersachsen wird allen neuen Beamtinnen und Beamten die Wahlfreiheit zwischen gesetzlicher und privater Absicherung des Krankheitsrisikos ermöglicht. Beamtinnen und Beamten bzw. Anwärterinnen und Anwärtern wird nun auf freiwilliger Basis die Möglichkeit eingeräumt, zu wählen, ob sie sich in der privaten Krankenversicherung, mit Beihilfe\, versichern wollen, in der gesetzlichen Krankenversicherung bleiben wollen oder in die GKV hineinwollen. Wenn Sie sich für Letzteres entscheiden, werden sie zukünftig vom Arbeitgeber mit der pauschalen Beihilfe den hälftigen Beitragssatz erstattet bekommen. Die Beratungen im Ausschuss haben deutlich gemacht, dass wir mit unserem Gesetz zur Einführung einer pauschalen Beihilfe in Niedersachsen einen wichtigen Beitrag zur Schaffung eines fairen Wettbewerbs zwischen der gesetzlichen und der privaten Krankenversicherung schaffen werden - so, wie es nunmehr schon in sieben anderen Bundesländern der Fall ist. Auch die vielfältigen Anfragen zum Gesetz in meinem Wahlkreisbüro, unter anderem von angehenden Referendarinnen und Referendaren, unterstreichen den Bedarf und zeigen, dass wir mit dem Gesetz eine wichtige sozialpolitische Frage aufgreifen. Dieser Gesetzentwurf ist eine wirkliche Weiterentwicklung, die in der Vergangenheit mit unserem damaligen Koalitionspartner nicht umzusetzen war. Meine sehr geehrten Damen und Herren, jetzt liefern wir endlich und setzen einen wichtigen Punkt unseres rot-grünen Koalitionsvertrages um. Immer wieder wird die Einführung der pauschalen Beihilfe aber mit dem Einstieg in eine Bürgerversicherung in Verbindung gebracht. Um es noch einmal klar zu sagen: Selbst wenn das so wäre - auch mit einer Bürgerversicherung müssten wir uns nicht verstecken. Sie schafft nämlich ebenfalls gleiche Gesundheitschancen für alle und sorgt für Zusammenhalt und Solidarität. Allerdings müsste dazu das Versicherungsrecht auf Bundesebene geändert werden, das SGB V, und dazu fehlen die entsprechenden Mehrheiten im Bund. Durch die nun anstehenden Veränderungen der landesrechtlichen Regelungen im Beihilferecht wird das SGB V aber nicht berührt. Die Bürgerversicherung soll also nur als Schlagwort herhalten und Unsicherheit verbreiten - ein wirklich schwaches Argument. Also, keine Sorge! Wie auch die AOK in ihrer Stellungnahme schon feststellt. Ich zitiere: „Es wird gelegentlich behauptet, die pauschale Beilhilfe sei der Weg zur Einführung der Bürgerversicherung. Dem ist aus unserer Sicht nicht so. Eine Bürgerversicherung, die wir in unserem dualen Krankenversicherungssystem nicht haben, bestünde nur dann, wenn alle Bürgerinnen und Bürger in der GKV versicherungspflichtig wären. Das ist genau nicht der Fall.“ Ich komme auf den vorliegenden Gesetzentwurf zur pauschalen Beihilfe zurück. Die Aufnahme einer Härtefallregelung und die Benennung von Fallgruppen wurden als Wünsche in der Anhörung formuliert. Diese wurden im Gesetzgebungsverfahren aufgenommen, und es sind entsprechende Präzisierungen erfolgt. Diese Anpassungen finden unsere Unterstützung. Ein weiteres Ziel der pauschalen Beihilfe im Land Niedersachsen ist, dass wir auch Wechselhindernisse über Landesgrenzen hinweg abbauen wollen, da insbesondere die norddeutschen Länder die pauschale Beihilfe bereits eingeführt haben. Die positiven Reaktionen von Beamtinnen und Beamten zeigen, dass überall dort, wo die pauschale Beihilfe bereits eingeführt wurde, die Attraktivität der Beamtenlaufbahn steigt, vor allem auch für die Nachwuchskräfte. Meine sehr geehrten Damen und Herren, wir werden mit dieser Gesetzesregelung dem Fachkräftemangel in unserem Land entgegenwirken. Auch sozialpolitische Verbesserungen in Bezug auf die beitragsfreie Familienmitversicherung in der GKV sind zu nennen. Im bisherigen System der individuellen Beihilfe muss jedes Familienmitglied einzeln privat versichert werden. Das kann bei einer niedrigen Besoldungsgruppe und vielen Angehörigen teuer werden. Auch hier wird es zu Verbesserungen kommen. Aber insbesondere betrifft die Veränderung auch Beamtinnen und Beamte mit Behinderung, die bisher nahezu alle erheblichen Risikozuschläge in der PKV zahlen mussten oder sich in der gesetzlichen Krankenversicherung mit 100 % der Beitragssätze versichern mussten. Die nun vorgesehene Einführung der pauschalen Beihilfe wird hier dringend notwendige Entlastung bringen, da 50 % der monatlichen Aufwendungen als neue pauschalierte Form der Beihilfe vom Dienstherrn gezahlt werden. Des Weiteren möchte ich auf die Kostenbelastung durch den Gesetzentwurf eingehen. Modellrechnungen der Bertelsmann-Stiftung aus dem Jahre 2017 zeigen, dass von einer Entlastung von Bund und Ländern auszugehen ist, wenn sich Beamte für eine GKV-Mitgliedschaft entscheiden. Auch in der Anhörung wurde deutlich, dass vermutet werden kann, dass über den gesamten Lebenszyklus ein Kostenvorteil für die öffentliche Hand entsteht. Deutliche Kostenvorteile bestehen in der Pensionsphase: Schließlich steigen altersbedingt die herkömmlichen individuellen Beihilfezahlungen erheblich an und vervielfachen sich in der hochaltrigen letzten Lebensphase. Mit der Einführung der pauschalen Beihilfe für Beamtinnen und Beamte steuern wir somit der Kostenentwicklung entgegen und passen die Strukturen an heutige Bedingungen an. Abschließend möchte ich zusammenfassen: Mit diesem Gesetzentwurf beseitigen wir eine Gerechtigkeitslücke, schaffen wir eine wirkliche Wahlfreiheit, sorgen wir für sozialpolitische Verbesserungen in der Krankheitsvorsorge der Beamtinnen und Beamten und stärken wir den Zusammenhalt unserer Gesellschaft. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

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