Saskia Buschmann
Erweiterung der Polizeilichen Kriminalstatistik und weiterer polizeilicher Lagebilder
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Bevor ich auf den Vorschlag der Regierungsparteien eingehe, die Polizeiliche Kriminalstatistik um weitere polizeiliche Lagebilder zu erweitern, möchte ich Ihnen noch einmal kurz erklären, was diese Statistik überhaupt bedeutet. Es ist von großer Bedeutung, dass wir uns bewusst sind, was diese Daten beinhalten. Die Polizeiliche Kriminalstatistik ‑ kurz: PKS ‑ dient dazu, bestimmte Straftaten zu erfassen und daraus ein Lagebild erstellen zu können. Dieses Bild gibt Aufschluss darüber, wie häufig welche Straftaten, aufgeschlüsselt nach bestimmten Delikten und Deliktsgruppen, in einem Gebiet vorkommen. Die PKS bildet die Grundlage für die Erstellung bestimmter Lagebilder und ist auch Grundlage für die Personalbemessung. Ein wichtiger Aspekt ist, dass die PKS auch entscheidende Anhaltspunkte dafür liefert, an welchen Stellen durch gezielte Präventionsarbeit Straftaten verhindert werden können. Zunächst einmal: Es freut mich sehr, dass die Regierungsfraktionen möchten, dass zukünftig ein Lagebild der Gewalttaten gegen Rettungs- und Einsatzkräfte erstellt wird. Dies ist aber überflüssig, wie die Ereignisse in der Neujahrsnacht 2023 bereits gezeigt haben. Ein Lagebild zu Gewalt gegen Polizeikräfte gibt es bereits. Hingegen fehlen fundierte Erkenntnisse darüber, welche Tätergruppen unsere freiwilligen Helferinnen und Helfer in der Silvesternacht, aber auch in allen anderen Nächten angegriffen und beleidigt haben bzw. angreifen und beleidigen. Daher haben wir als CDU-Fraktion in unserem Antrag zu diesem Thema ein Lagebild gefordert, das sich explizit mit Gewalt gegen Polizei, Feuerwehr und Rettungskräfte beschäftigt. Übrigens haben wir in diesem Antrag auch ganz konkrete Vorschläge zu Maßnahmen unterbreitet, mit denen solche Gewalt eingedämmt und verhindert werden kann. Wie die betroffenen Einsatzkräfte durch bessere Ausrüstung geschützt werden können. Die Antwort des Innenministeriums auf die Frage nach einer besseren Ausrüstung: Es gebe keinen Bedarf. Das Ergebnis der Anhörung: zum Beispiel bruchsichere Glasscheiben in Polizeifahrzeugen oder Felgenschlösser - so die Forderungen der Gewerkschaft der Polizei. Sehr geehrte Damen und Herren, Herr Lühmann, zum Thema Journalisten habe ich das Dunkelfeld angesprochen. Der Forderung im Antrag der Koalitionsfraktionen, Angriffe auf Journalisten abzubilden, können wir durchaus folgen. Nichtsdestotrotz ist dieses Dunkelfeld wohl nicht da. Wichtig ist, dass wir durch Angriffe auf Journalisten müssen wir auch Angriffe auf die Pressefreiheit hinnehmen. und das wollen und können wir einfach nicht dulden. Allerdings: Die Differenzierung bezüglich geschlechtsspezifischer Gewalt, Gewalt aufgrund der sexuellen Orientierung der Opfer oder queerfeindlicher Gewalt in die PKS einzubinden, geht deutlich zu weit. Die PKS dient nämlich gerade nicht dazu, nach Motivation des Täters zu selektieren, sondern Straftaten nach objektiven Kriterien zu katalogisieren. Die Tatmotivation finden Sie beispielsweise in den bereits erwähnten PMK-Delikten wieder. Diese Einschätzung teilt im Übrigen auch das Innenministerium in seiner schriftlichen Stellungnahme: Die PKS ist einfach nicht darauf ausgerichtet, die Tatmotivation abzubilden. Doch was genau ist der Unterschied zwischen Tatmotivation und Opferspezifikation, die im Übrigen bereits jetzt abrufbar sind? Die Opferspezifikation kann ich aufgrund einer besonderen Rolle, die ich gerade ausübe, selektieren. Opferspezifika sind meistens objektiv feststellbar. Bei der Tatmotivation des Täters hingegen muss ich Fragen stellen - beispielsweise an die Opfer, die Strafanzeige bei der Polizei erstatten. Fragen also an die Menschen, die sich sowieso schon in einer Ausnahmesituation befinden. Vielleicht aber möchte ein Opfer gar nicht dahin gehend befragt werden, welche sexuelle Orientierung er oder sie hat. Vielleicht gibt es auch Homosexuelle, die sich gar nicht offenbaren möchten - aus welchen Gründen auch immer. Sich zu offenbaren oder eben auch nicht zu offenbaren, sollte eine freie Entscheidung sein. Vielleicht ‑ und das muss auch erwähnt sein ‑ hat die Art der sexuellen Orientierung des Geschlechtes oder die Lebensführung auch gar keine Auswirkung darauf, dass diese Person Opfer einer, eben dieser Straftat geworden ist. Selbstverständlich kann ich die Tatmotivation auch beim Täter erfragen. Aber ob ich dort eine Antwort bekomme, ist dann auch die Frage. Wenn das nämlich nicht der Fall ist, dann weist diese Statistik einen erheblichen Fehler auf, und dann ist sie nicht aussagekräftig. Ich habe Sie schon einmal gefragt: Welchen Nutzen haben wir konkret, wenn wir wissen, dass der Täter aufgrund einer homophoben Einstellung gehandelt hat? Wie kann ich dieses Wissen präventiv nutzen? Welchen Mehrwert bringt es beispielsweise für die polizeiliche Arbeit? - Bis heute, und auch im Ausschuss, habe ich auf diese Fragen keine Antworten bekommen. Ich möchte einmal mehr betonen, dass die CDU-Fraktion mit beiden Füßen auf den Grundwerten der freiheitlich-demokratischen Grundordnung steht und somit auch auf den Grundwerten des Grundgesetzes, dass die CDU-Fraktion Gewalt in jeglicher Form ablehnt ‑ auch als letztes Mittel ‑ und dass wir meinen, dass jeder Mensch in der Bundesrepublik sein Leben so gestalten darf, wie er oder sie es möchte. Das beinhaltet ganz deutlich auch die Auslebung der Sexualität und der sexuellen Orientierung - und das ist gut so. Die CDU-Fraktion stellt sich als verlässlicher Partner an die Seite der Polizei, der Einsatzkräfte und der Gesellschaft. Der jetzigen Regierung, meine Damen und Herren, fehlen zielführende Lösungsansätze in allen Bereichen, nicht nur in der Innenpolitik. In unserem Land herrschen teilweise schockierende Zustände auf den Dienststellen. Räumliche Mängel machen den Dienst teilweise unzumutbar. Es gibt weder ausreichend Platz für die Beamtinnen und Beamten. Moderne sanitäre Einrichtungen oder barrierefreie Zugänge für Rollstuhlfahrer sind teilweise Fehlanzeige - eine Tatsache, welche eine inklusive Arbeitsweise hier verhindert. Budgets reichen vorne und hinten nicht aus. Bevor Sie als Landesregierung und als Dienstherr also neue Forderungen stellen oder Aufgaben erfinden, sollten Sie lieber die bestehenden Probleme der Beamtinnen und Beamten lösen. Diesen Antrag lehnen wir ab. Herzlichen Dank.
