Dr. Heiko Geue
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frau Abgeordnete, das ist eine klare Frage, (Zuruf von Michael Noetzel, Die Linke) und ich kann Ihnen darauf antworten. Es ist ja die Politik der Landesregierung, aber auch der Bundesregierung, Schritt für Schritt die Kohleverstromung abzuschalten, wo immer es geht, und das auch zu finanzieren, dass wir zu neuen Energiequellen kommen. Dazu gab es ja schon lange Verhandlungen und auch Finanzströme, die dann in Aussicht gestellt worden sind seitens der Bundesregierung. Insgesamt ist es wichtig, wenn das Kohlekraftwerk irgendwann abgestellt werden sollte, was geplant ist, was aber nicht die Landesregierung bestimmen kann, sondern was der Betreiber bestimmen wird – also das vielleicht schon mal als Erstes zu Ihrer Frage –, dann ist es natürlich wichtig, dass die Wärmeversorgung der Stadt Rostock gesichert ist. Das muss Hand in Hand gehen. Darauf werden wir politisch auf jeden Fall achten. Da muss sich niemand in Rostock Gedanken machen. Wir haben ja seit 1994 das Kohlekraftwerk entsprechend hier in Betrieb. Es werden 514 Megawatt da an Wärme erzeugt und es kann Fernwärme von bis zu 300 Megawatt thermisch auch auskoppeln. Also das sind schon Größenordnungen für so eine Stadt, die man dann auch anders organisieren muss. Wir sind gerade auch dabei, mit Investoren zu verhandeln, die da gegebenenfalls auch Lösungen an dieser Stelle mitbringen. Das kann ich Ihnen leider jetzt noch nicht konkreter sagen, falls Sie das in der Nachfrage fragen sollten, weil wir eben noch in den Verhandlungen mit den Investoren sind. Aber wir sind da dabei. Maßgeblich ist für uns das Kohleverstromungsbeendigungsgesetz, wonach die Kohleverstromung – es ist ein Bundesgesetz –, wonach die Kohleverstromung in Deutschland spätestens bis zum Ablauf des Jahres 2038 zu beenden ist. Also wir reden hier auch über einen längeren Zeitraum. So. Was habe ich hier noch? Das war es vielleicht erst mal von meiner Seite.
