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Wolfgang Waldmüller

CDU 05.06.2026 Sitzungen 8/135

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Sie alle erinnern sich noch an das Versprechen, was wir alle abgegeben haben, schnelle unbürokratische Hilfe hieß es damals, wir lassen unsere Unternehmen in der Krise nicht allein. Das war das Versprechen an den Mittelstand in Mecklenburg-Vorpommern. Unser Antrag geht heute in die Richtung der kompletten Abrechnung im Nachgang. Ich möchte vorausschicken, dass es uns heute nicht um die Soforthilfen geht, denn bei den Soforthilfen, da, denke ich mal, das ist auch jetzt durch so weit, auch durch die Frist, durch die Frist von zwei Jahren für die Rückzahlung und durch das nicht mehr so bürokratische Verfahren, kann man dann sehen. Aber es geht uns um die Überbrückungshilfen, und wir müssen alle uns vor Augen halten, dass wir damals eine staatlich verordnete Schließung hatten. Wenn wir uns heute, im Jahr 2026, die Realität bei der Schlussabrechnung der Überbrückungshilfen ansehen, dann müssen wir feststellen, aus dem Versprechen der Rettung ist ein bürokratischer Albtraum geworden. Wir erleben derzeit ein Verwaltungsverfahren, das aus meiner Sicht an Absurdität kaum noch zu überbieten ist. Schauen wir auf die nackten Zahlen: Mecklenburg-Vorpommern hat bei der Abarbeitung der Schlussabrechnung eine Quote von weniger als 60 Prozent. Wir sind damit zusammen mit Berlin das absolute Schlusslicht in Deutschland. In den letzten Monaten ging es dann im Schneckentempo voran, nur ein bis zwei Prozent pro Monat. Und Sie können sich ja dann ausrechnen, wie lange das Verfahren noch dauert, wenn das so weiterginge. Ich unterstelle aber, dass es nicht bei ein oder zwei Prozent, selbst wenn es fünf Prozent werden, gehen wir dann noch, brauchen wir da noch acht Monate für. Das ist kein Abarbeiten, das ist administrativer Stillstand auf dem Rücken unserer heimischen Wirtschaft. Meine Damen und Herren, diese extreme Dauer des Verfahrens ist ein toxisches Investitionsrisiko. Sie binden wertvolle Liquidität und personelle Ressourcen in unseren Betrieben in einer ohnehin konjunkturell extrem angespannten Lage. Und wie geht die Landesregierung mit den Unternehmern um, die unverschuldet in diesem Stau stehen? Sie legt die Regeln aus Berlin so scharf und kompromisslos aus wie kaum ein anderes Bundesland. Und wenn es zu Unstimmigkeiten kommt, erfahre ich dann von den Unternehmern, verweist man die Betriebe lapidar auf den Klageweg. Das ist schon ein wenig arrogant. Wenn man weiß, dass diese, (Torsten Koplin, Die Linke: Das ist Rechtsstaatlichkeit.) dass diese Corona-, dass diese Hilfen eine Billigkeitsleistung sind und man ja keinen Rechtsanspruch darauf hat, dann kann man leicht auf den Klageweg verweisen, was dann ja in der Tat dann dazu führt, dass das Land immer gewinnt. Besonders absurd wird es, wenn wir uns die Kosten dieser Verfahren ansehen. Die Mitarbeiter im Landesförderinstitut prüfen jeden Beleg bis auf das letzte Komma. Und das LFI, das macht das ja nicht umsonst, sondern das verrechnet ja seine Dienstleistung an das Land. Und dies führt inzwischen, so behaupte ich, zu einem haushaltspolitischen Irrsinn. Die Verwaltungskosten, die das Land dafür trägt, drohen in vielen Fällen die Summe der Rückforderungen, die ohnehin an den Bund abgeführt werden müssen, völlig aufzuzehren. Wir verbrennen hier Steuergelder aus Mecklenburg-Vorpommern für Bürokratie, um dann am Ende nach Berlin zu überweisen, was wir unseren eigenen Betrieben vorher mühsam aus den Rippen geschnitten haben. Das ist, (Christian Winter, SPD: Das ist ja eine Unterstellung!) man kann es auch einen Schildbürgerstreich nennen, der seinesgleichen sucht. Deswegen fordern wir mit dem heutigen Antrag einen radikalen Kurswechsel: Erstens. Beschleunigen Sie diese Verfahren drastisch und reduzieren Sie die Nachweispflichten auf das absolute Minimum! Zweitens. Stundungen und Ratenzahlen müssen der absolute Standard werden, um sofortigen Liquiditätsentzug zu verhindern. Ähnlich hat man es ja bei den Soforthilfen gemacht, was Ratenzahlungen angeht, dann sollte die Ratenzahlung ja nicht zwei Jahre sein, wir reden von wesentlich höheren Beträgen, sondern von längeren Fristen. Drittens. Schöpfen Sie rechtliches Ermessen voll aus! Wir wissen, dass es im internen Ministerium Anweisungen an das LFI gibt, Anweisungen dazu gibt, aber das nützt dem Handwerker oder Gastronomen nichts, wenn der Sachbearbeiter im LFI trotzdem auf stur schaltet. Wir wollen, dass dieses Ermessen nachweislich auch in der Praxis ankommt. Und viertens. Wir brauchen eine landeseigene Härtefallregelung. Wenn eine Rückforderung aufgrund der extrem langen Verfahrensdauer oder unklaren Praxis unbillig hart wird, muss das Land die Unternehmer von dieser Rückzahlung befreien, so, wie es beispielsweise in Baden-Württemberg als Vorbild für pragmatische Wirtschaftspolitik gemacht wird. Deshalb fordern wir einen transparenten Bericht im Wirtschaftsausschuss bis Ende Juni. Hören Sie auf, den Mittelstand in diesem Land durch Formalien zu gängeln, und geben Sie den Betrieben ihre Planungssicherheit zurück und stimmen unserem Antrag bitte heute zu! – Vielen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktion der CDU)

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