Rainer Albrecht
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren Abgeordnete! Werte Gäste! Im Juni 2023 gab es bereits einen Antrag der CDU (Daniel Peters, CDU: Richtig!) mit dem Titel „Familien angesichts hoher Bau- und Immobilienpreise unterstützen – Landesbaukindergeld … einführen“, (Daniel Peters, CDU: Richtig!) im April 2024 dann in einem weiteren Antrag die erneute Forderung nach der Einführung eines Landesbaukindergeldes (Daniel Peters, CDU: Auch richtig.) und nun ein neuer Antrag zur Einführung eines MV-Baukindergeldes. (Zuruf von Enrico Schult, AfD) Die Intention der Anträge ist gleich, über zehn Jahre je Kind 15.000 Euro Zuschuss sowie eine Förderung (Daniel Peters, CDU: Wir lassen uns eben nicht einschüchtern durch Ablehnungen.) für nach dem Erwerb des Wohneigentums geborene beziehungsweise in den Haushalt aufgenommene Kinder unter 18 Jahren. Meine Damen und Herren, nachdem das KfW-Förderprogramm für das Baukindergeld am 31.12.2022 endete, wurde ein KfW-Programm „Wohneigentum für Familien“ aufgelegt. Damit werden im Rahmen der Kredithöchstbeiträge bis zu hundert Prozent der förderfähigen Ausgaben des Vorhabens finanziert. Ausschlaggebend für die Kredithöchstbeiträge sind der geplante Gebäudestandard sowie die Anzahl der Kinder, die bei Antragstellung im Haushalt der Antragstellenden oder deren im künftigen Haushalt wohnen, Ehe- oder Lebenspartner leben und das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Gefördert wird in diesem Programm maximal eine Wohneinheit. Meine Damen und Herren, die SPD-Fraktion und auch unser Koalitionspartner setzen unseren Schwerpunkt auf gutes und bezahlbares Wohnen für breite Schichten der Bevölkerung. (Daniel Peters, CDU: Was ist gutes Wohnen?) Damit dient auch unser Förderprogramm in MV „Wohnungsbau Sozial“ mit sehr guten Konditionen. (Daniel Peters, CDU: Gute Arbeit, gutes Wohnen.) Hier gewähren wir zinsfreie Darlehen von bis zu Dreiviertel der Gesamtinvestitionen, die verbaut werden. (Zuruf von Daniel Peters, CDU) Der Tilgungsnachlass, welcher zwischen einem Viertel und einem Drittel des Darlehensvertrages liegt, trägt somit erheblich zur Minimierung der Baukosten bei. Auch lang laufende Darlehen sind zinsfrei. Die maximale Förderung pro Quadratmeter entsprechend der zugrunde liegenden Baukosten sind mit der Neufassung der Förderrichtlinie deutlich erhöht worden. Mit dieser Neuregelung wird es alle zwei Jahre eine Anpassung anhand eines Baukostenindex geben. Bereits zum 1. April 2024 erfolgte eine Anpassung von verschiedenen Beträgen, welche bis zu 22 Prozent nach oben angehoben worden sind. Meine Damen und Herren Abgeordnete, an dieser Stelle möchte ich auch darauf hinweisen, dass wir bereits mit der beitragsfreien Kita seit Jahren die Eltern mit bis zu 18.000, heute eher 20.000 Euro pro Kind von der Krippe bis zum Hort entlasten. Mehr Netto vom Brutto ist unser Beitrag zur Entlastung und finanziellen Unterstützung von jungen Familien mit Kindern. Mit diesem …, (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und Die Linke) Sehr gut! … mit diesem eingesparten Geld können die Eltern dann Wohneigentum zum Beispiel schaffen oder für die Sanierung oder Modernisierung ihres Wohneigentums verwenden sowie viele andere Dinge finanzieren. Auch damit wird unter anderem die Bauwirtschaft gestärkt. Meine Damen und Herren, es wird Sie sicherlich nicht wundern, wenn die SPD-Fraktion auch heute diesen Antrag ablehnen wird. Wie gesagt, das Problem ist, wer sich Wohneigentum leisten möchte und leisten wird, nimmt dies sicherlich gerne als Mitnahmeeffekt mit. Und wer dann meint, diese 15.000 Euro helfen, Wohneigentum zu schaffen, und dann Spitz auf Knopf zu rechnen, kann ganz böse enden, wenn es denn auf einmal nicht mehr mit der Refinanzierung funktioniert. (David Wulff, FDP: Na ja, das hat aber auch etwas mit dem Eigentum zu tun.) Und dann gibt es die große Blase, das große böse Erwachen. Also man sollte nicht darauf spekulieren, nur mit 15.000 Euro den einen Wunsch zu erfüllen. Das sollte man tunlichst vermeiden. Gerade im Hinblick auf unseren eigenen Wohnungsbauantrag, zu dem ich jetzt komme, zeigen wir deutlich, wo unser Schwerpunkt beim Thema Wohnen liegt. In der Einbringungsrede unseres Koalitionspartners Dr. Trepsdorf zum gemeinsamen Antrag hat er bereits auf die Bilanz unserer Wohnbauförderung hingewiesen. Hier noch einmal zur Erinnerung, folgende Mittel haben wir entsprechend der Verwaltungsvereinbarung mit dem Bund für den sozialen Wohnungsbau eingereicht: 2021, (Enrico Schult, AfD: Steht doch alles drin, Herr Albrecht. Das steht doch alles drin.) Ja, aber Sie wissen ja, Wiederholung stärkt doch, ne. 2021 haben wir insgesamt 39 Millionen Euro ausgegeben, 2022 waren es bereits 66 Millionen, 2023 78 Millionen, 2024 114 Millionen und 2025 sind wir schon bei 127 Millionen Euro gewesen. Für das Förderprogramm für „Junges Wohnen“ sind folgende Mittel eingeplant: 2026 122 Millionen, und für die Förderung von Maßnahmen zum Abbau von Barrieren für circa 5.400 Wohnungen sind Zuschüsse von mehr als 19 Millionen Euro geflossen. Auch den Abbau von Wohnungsbaualtschulden haben wir bereits bis 2025 mit 24,8 Millionen unterstützt. Der Minister hat darauf hingewiesen, wie wichtig diese Maßnahme ist, und es sind noch 145 Millionen circa bis 2030 abzubauen. Meine Damen und Herren, kommen wir nun zu unseren eigenen Forderungen. Die Richtlinie „Wohnungsbau Sozial“ und die Modernisierungsrichtlinie sind im Rahmen des Bürokratieabbaus weiterzuentwickeln sowie die Förderung des Bund-Länder-Programms „Junges Wohnen“ mit einer separaten Richtlinie umzusetzen. Des Weiteren ist im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel darauf hinzuwirken, dass Kofinanzierungsmittel für die zusätzlich vom Bund zur Verfügung gestellten Mittel für den sozialen Wohnungsbau bereitgestellt werden. Anhand der Ergebnisse des Umsetzungslabors zum Bau-Turbo auf Bundesebene sind Handreichungen zu konkreten landesspezifischen Fragestellungen hinsichtlich der Anwendung der neuen Regelungen zu erstellen und den Kommunen zur Verfügung zu stellen. Hier hat der Minister ja bereits darauf hingewiesen, aber ich glaube, gerade in den großen Städten fehlt noch der Mut zur Umsetzung des Bau-Turbos auch bei der kommunalen Selbstverwaltung. Und es ist wichtig, dass die Gemeindevertretungen eben hier das Mitspracherecht haben und nicht, dass im Vorfeld schon Antragsteller durch die Verwaltung abgebügelt werden, es werden keine Gespräche geführt, obwohl das beschlossen wurde et cetera pp. Also hier muss dringend auch vor Ort noch mal darauf hingewiesen werden durch die Gemeindevertretung, (Daniel Peters, CDU: Das stimmt.) dass dieser Bau-Turbo, dieser Mut, der da auch jetzt gewährt wurde von der Bundesregierung, dass dies auch genutzt wird, um eben Bauen schneller, günstiger für alle zu machen, das Bündnis für das Gute Wohnen in Mecklenburg-Vorpommern, bestehend aus der Wohnungswirtschaft, der Bauwirtschaft, dem Handwerk, den Kommunen, den Mietern und Vermietern sowie weiteren Fachkundigen und Beteiligten, zu beleben und zu verfestigen, somit die gemeinsame Kraftanstrengung für gutes, bezahlbares Wohnen voranzutreiben. Wir wissen alle, über den VNW sind diese Maßnahmen, ist dieses auch umzusetzen. Meine Damen und Herren Abgeordnete, im Gegensatz zum Antrag von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN ziehen wir in unserem Antrag zum einen Bilanz über das bisher Erreichte und zum anderen wollen wir mit unseren vier Forderungen eine stetige Weiterentwicklung der Förderrichtlinien erreichen sowie, dass auch der auf Bundesebene beschlossene Bau-Turbo auch in MV seine Wirkung entfaltet. Ich denke, Sie können unserem Antrag zustimmen. Jedes Jahr ein Wohnungsbauantrag der BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – nun „Bezahlbaren Wohnraum schaffen – Sozialen Wohnungsbau vereinfachen“, hört sich erst einmal gut an. Bereits im Dezember 2024 und im Juli 2025 stellten Sie bereits Anträge mit ähnlichen Aussagen und Forderungen, welche hier im Landtag behandelt und als nicht notwendig abgelehnt wurden. Meine Damen und Herren, derzeit läuft das Umsetzungslabor zum Bau-Turbo durch das Bundesbauministerium. Dort werden mit Hunderten von Praktikern, Fachleuten und Kommunen viele der von Ihnen, Frau Oehlrich, angesprochenen Forderungen diskutiert und wird an der Umsetzung in der Praxis gearbeitet, um mehr und schneller bauen zu können. Die in der Sitzung gerade beschlossene novellierte Landesbauordnung muss ihre Wirkung erst einmal entfalten und nicht schon wieder durch die Gründung von neuen Arbeitsgruppen und Agenturen, die auch erst einmal zu finanzieren sind und viel Zeit in Anspruch nehmen, gebremst werden. In den kommenden Jahren wird es vielmehr darauf ankommen, für die bisherigen Förderprogramme des Landes die Kofinanzierung zu erbringen, um die vom Bund für den Wohnungsbau zur Verfügung gestellten Mittel abzurufen, und nicht neue Förderprogramme zu schaffen. Seitens des Landes wird ständig an der Reform der Wohnraumförderprogramme gearbeitet. So zum Beispiel wird der Baukostenindex alle zwei Jahre angepasst. Der Minister hat darauf hingewiesen. Meine Damen und Herren Abgeordnete, kommen wir jetzt zu den einzelnen Forderungen von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Zu Ziffer 1 wird ein verbindlicher Regelstandard „Einfach Gut Wohnen MV“ gefordert, um die Kosten für den Wohnungsbau zu senken. Dabei wird auf den Regelstandard, auf Schleswig-Holstein verwiesen. Eines gesonderten Standards für das Land Mecklenburg-Vorpommern bedarf es nicht, weil die Förderung des sozialen Wohnungsbaus sich an den Mindestvorgaben der Landesbauordnung orientiert. Kostentreiber wie Tiefgaragenstellplätze und über die Mindestanforderungen hinausgehende Ausstattungen werden im Land Mecklenburg-Vorpommern nicht gefördert. Zu Ziffern 2 und 3: Auch eines „MV-Standards“ nach dem Vorbild des Hamburger Standards bedarf es nicht. Die Baukosten im sozialen Wohnungsbau liegen in MV deutlich niedriger als in Hamburg, weil im Land Mecklenburg-Vorpommern von vornherein einfacher gebaut wird. Allen Unternehmen in Mecklenburg-Vorpommern steht es selbstverständlich frei, nach dem Hamburger Standard zu bauen. Es bedarf keines weiteren Papiers mit dem MV-Label. Zu Ziffer 4: Pilotvorhaben für einfaches und kostengünstiges Bauen können auch ohne eigenen „MV-Standard“ mit Unternehmen des VNW, also Verband Norddeutscher Wohnungsunternehmen, initiiert werden. Für die wissenschaftliche Begleitung von Pilotvorhaben stehen derzeit im Landeshaushalt keine Mittel zur Verfügung. Der Aufbau einer weiteren landesweiten Agentur für spezielle Fragen des Bauens und Wohnens würde weiteren Personal- und Bürokratieaufbau nach sich ziehen. Mit den Genossenschaften und kommunalen Wohnungsunternehmen stehen im Land Mecklenburg-Vorpommern erfahrene und gut aufgestellte Partner für die verschiedenen Wohnungsbaufragen und -aufgaben zur Verfügung. Es gibt die Arbeitsgemeinschaft des VNW, des Verbandes der Norddeutschen Wohnungsunternehmen, und dort werden diese Fragen bereits ausschließlich und immer wieder auch mit den Verantwortlichen im Land besprochen. Ein separates Förderprogramm für gemeinschaftliche Wohnprojekte wird aus finanziellen Gründen abgelehnt. Außerdem sind die genannten Projekte auch mit den bestehenden Förderprogrammen möglich. Und Ziffer 7, ein landesweites „Förderprogramm Genossenschaftsanteile“ scheitert an den finanziellen Mitteln. Der Minister hat darauf hingewiesen. Meine Damen und Herren Abgeordnete, wie Sie meinen Ausführungen entnehmen konnten, bedarf es des Antrages der CDU-Fraktion und auch dem von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN nicht und sie werden von der SPD-Fraktion abgelehnt. – Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und Die Linke)
