Constanze Oehlrich
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleg/-innen! Wer heute über bezahlbaren Wohnraum spricht, darf über Baukosten nicht schweigen, denn genau dort liegt ein Kern des Problems: Die Kosten im Wohnungsbau gehen seit 2020 und 2021 durch die Decke. (Zuruf von Thore Stein, AfD) Der Baupreisindex für neue Wohngebäude ist vom ersten Quartal 2020 bis zum ersten Quartal 2026 von 92 auf 137 Punkte gestiegen. Das sind rund 49 Prozent mehr. Und das ist keine abstrakte Zahl. Das heißt ganz praktisch, Projekte werden teurer, Fördermittel reichen für weniger Wohnungen und bezahlbarer Wohnraum entsteht langsamer. Gerade im geförderten Wohnungsbau wirkt dieser Kostendruck doppelt. Erstens muss der Staat mehr Geld pro Wohnung aufbringen, damit die festgelegten niedrigen Anfangsmieten überhaupt wirtschaftlich darstellbar bleiben, zweitens sinkt mit jedem Euro Kostensteigerung die Reichweite der Förderung. Mit demselben Fördervolumen können dann eben weniger Wohnungen gebaut oder gebunden werden. Wer also sozialen Wohnungsbau stärken will, muss auch den Mut haben, über Standards, Verfahren, Warmmieten und Kosten ehrlich zu reden. Genau deshalb haben wir diesen Antrag vorgelegt. Und ich will das ausdrücklich sagen, es geht nicht darum, Sicherheit, Gesundheit, Klimaschutz oder Barrierefreiheit preiszugeben. Diese Leitplanken sind nicht verhandelbar. Es geht darum, vermeidbare Übererfüllung zu hinterfragen. Es geht darum, Komfort- und Ausstattungsstandards auf das notwendige Maß zurückzuführen, denn nicht jede technische oder komfortbezogene Maximalanforderung macht eine Wohnung sozialer. Entscheidend ist, ob Menschen sie dauerhaft bezahlen können. Was zählt, sind die Warmmiete, Kaltmiete, Betriebskosten, Wartung und Energie zusammen. Schleswig-Holstein zeigt mit dem Regelstandard Erleichtertes Bauen, dass deutliche Kostensenkungen möglich sind. (Rainer Albrecht, SPD: Können wir auch.) Hamburg zeigt mit seinem Standard, dass systematische Prozess- und Qualitätsprüfung erhebliche Einsparpotenziale heben kann. Genau daran knüpfen wir mit „Einfach Gut Wohnen MV“ und einem ergänzenden „MV-Standard“ an. Wir sagen also nicht, alles neu, alles anders, wir sagen, nehmt die guten Erfahrungen anderer Länder ernst und übersetzt sie nach Mecklenburg-Vorpommern, (Rainer Albrecht, SPD: Machen wir.) mit einem verbindlichen Standardkatalog in der sozialen Wohnraumförderung, mit einem allgemeinen „MV-Standard“ für den Wohnungsbau, mit Musterverträgen, Leitfäden, Schulungen und einer sauberen Begleitung, und ja, auch mit dem Gebäudetyp E, wenn der Bund hier einen zivilrechtlichen Rahmen schafft, der einfachere Baustandards rechtssicher vereinbar macht, denn heute ist das Problem doch oft, ein Bauunternehmen schuldet regelmäßig den vereinbarten Standard. Wenn eine Abweichung nicht rechtssicher vereinbart ist, bleibt der vermeintlich einfachere Weg ein Haftungsrisiko. Genau deshalb darf einfacher bauen am Ende nicht an rechtlicher Unsicherheit scheitern. Aber Standards allein reichen nicht. Wir brauchen auch bessere Prozesse. Die vereinbarten Abweichungen müssen am Ende auch in den Ämtern gelebt werden. Das wird einfacher, wenn es landesweit abgestimmte Standards, Anwendungshinweise, Musterbausteine und Beispiele gibt, auf die sich Bauherrinnen und Bauherren, Planende und Verwaltungen gemeinsam beziehen können. Darum fordern wir einen gemeinsamen Prozess, in dem Bauwirtschaft und Handwerk, Wohnungsunternehmen, Genossenschaften, planende Mietervertretungen, Kommunen, Bauaufsicht und Brandschutz an einem Tisch sitzen. (Rainer Albrecht, SPD: Läuft auch alles.) Ziel ist ein möglichst breiter Konsens darüber, (Zuruf von Rainer Albrecht, SPD) welche Standards sinnvoll abgesenkt oder anders erfüllt werden können, ohne die Schutzziele preiszugeben. Diese Arbeitsgruppe soll Standards, Anwendungshinweise, Kostenkennwerte und Musterbausteine entwickeln. Auf dieser Grundlage brauchen wir dann Pilotvorhaben, und Pilotvorhaben durchzuführen, heißt „Bauen und lernen“ nicht „Warten und prüfen“. (Beifall Jutta Wegner, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Der breite Konsens am Tisch ist der erste Schritt, der zweite ist der Praxistest. Wenn wir ernsthaft wissen wollen, was Baukosten senkt, was Betriebskosten begrenzt, was Warmmieten entlastet und was im Alltag funktioniert, dann müssen wir das praktisch erproben und wissenschaftlich begleiten, nicht als Selbstzweck, sondern damit gute Lösungen ausnahmsweise nicht nur Modell bleiben, sondern zur Regel werden. Ein zweiter Schwerpunkt unseres Antrags ist das gemeinschaftliche und genossenschaftliche Wohnen. Auch das ist kein Nischenthema. Baugemeinschaften, neu gegründete Genossenschaften und ähnliche Träger können Wohnraum oft kostengünstiger schaffen, weil sie langfristig denken, passgenauer planen und eben nicht zuerst eine klassische Entwicklerrendite mitfinanzieren müssen. Aber wir wissen auch, gerade in der frühen Phase scheitern viele gute Projekte an Organisation, an Verfahren, am fehlenden Grundstück, an der Finanzierung. Deswegen wollen wir eine zentrale Servicestelle für Baugemeinschaften und gemeinschaftliches Wohnen schaffen. Und um es klar zu sagen, gemeint ist keine neue Behörde mit einem neuen Papierstapel, sondern eine One-Stop-Shop-Beratung, möglichst angedockt an bestehende Strukturen. (Beifall Jutta Wegner, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Rainer Albrecht, SPD: Dafür gibt es den VNW.) Der Nutzen ist für die Beteiligten ganz konkret: Gemeinden bekommen Unterstützung bei Bauleitplanung, Konzeptvergabe, Flächenbereitstellung und Bewertungsmatrizen. Projektgruppen bekommen Beratung zu Rechtsform, Finanzierung und Verfahren. Bestehende Genossenschaften können als Dach- oder Kooperationsstruktur für neue Projekte einbezogen werden. Dazu gehört ein passendes Förderprogramm für gemeinschaftliche Wohnprojekte. Es soll Förderwege für individuelles und genossenschaftliches Eigentum eröffnen und sich an der Hamburger Förderlogik orientieren. Davon zu trennen ist die Frage der Genossenschaftsanteile. Auch hier gibt es bereits Bundesförderungen, etwa über das KfW-Programm 134. In der Praxis kann der Zugang aber gerade bei kleineren Finanzierungsbedarfen am Hausbankprinzip scheitern. Deshalb wollen wir die Genossenschaftsanteile gezielt landesseitig ergänzend unterstützen. Und noch etwas gehört zur Ehrlichkeit dazu: Der Kostendruck ist nicht vorbei. Im Gegenteil, nach Corona und neben dem russischen Angriffskrieg gegen die Ukraine drohen auch die aktuellen internationalen Krisen Energie-, Transport- und Materialkosten weiter nach oben zu treiben. Wer also jetzt nichts tut, wird morgen noch weniger Handlungsspielraum haben. Unser Antrag gehört genau in diese Debatte. Er ist ein praktischer Reformvorschlag für mehr bezahlbaren Wohnraum, für einfachere Verfahren, für sozial wirksame Förderung und für ein Land, das nicht nur über das Bauen redet, sondern es endlich wieder einfacher macht. (Rainer Albrecht, SPD: Was heißt hier „endlich“?!) Ich freue mich auf die Debatte und bitte schon jetzt um Zustimmung zu unserem Antrag. (Beifall Jutta Wegner, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
