Dagmar Kaselitz
… gestatte ich nicht. Gesetzlich klargestellt wurde, dass Bewegungseinschränkungen, die unter bestimmten Umständen für alleinreisende erwachsene Asylsuchende nach Vollziehbarkeit der Ausreisepflicht auch tagsüber angeordnet werden können, für notwendige Arztbesuche nicht gelten. Aufgenommen wurde, dass Menschen im Asylverfahren und Geduldete, bei denen die Identität geklärt ist, bereits nach drei Monaten arbeiten können. Künftig besteht alle zwei Jahre eine Berichtspflicht der Bundesregierung gegenüber dem Bundestag zur Einstufung von sicheren Drittstaaten und sicheren Herkunftsstaaten und zur Lage in diesen Ländern. Das sind zum Beispiel unsere konkreten Bemühungen beim Thema Migration, Humanität und Kontrolle miteinander zu verbinden. Deutlich wird in der Diskussion auch, dass viele von uns die Abschiebezentren außerhalb der Europäischen Union, die sogenannten Return Hubs, kritisch sehen. Das sind Rückkehrzentren, die außerhalb der Europäischen Union liegen. In diesen Zentren sollen Menschen untergebracht werden, deren Asylanträge rechtskräftig abgelehnt wurden und die die EU verlassen müssen, aber nicht sofort in ihr Heimatland zurückgeschickt werden können. Es ist nicht sicher, dass dort die geforderten menschenrechtlichen Standards tatsächlich gewährleistet werden können. Für Deutschland konzentriert sich die SPD-Bundestagsfraktion eher auf die Beschleunigung von Rückführungen im Inland, eine Verbesserung der Zusammenarbeit bei der Identitätsfeststellung, die schnellere Abschiebung von Straftätern. In Mecklenburg-Vorpommern, wie gesagt, ist auch die zusätzliche Schaffung spezieller Unterbringungskapazitäten für vollziehbar ausreisepflichtige Ausländer nicht vorgesehen. Das Ziel, diese möglichst in einer zentralen Einrichtung zu belassen, wird durch den Ausbau unserer Erstaufnahmeeinrichtungen erreicht. Bereits jetzt ist die Landesregierung bestrebt, die Kommunen dahin gehend zu entlasten. Einen Beitrag zur Entlastung der Verwaltung in Land und Kommune war auch die Einführung der Bezahlkarte, die bis heute durchaus kontrovers diskutiert wird. Sie ist in den meisten Bundesländern eingeführt und funktioniert wie eine Geldkarte auf Guthabenbasis, die alle staatlichen Leistungen bargeldlos verfügbar macht. Viele ermöglichen nur eine Auszahlung von 50 Euro als Barbetrag. Der kritisierte Erwerb von Gutscheinen, die dann in Bargeld getauscht werden, ist aktuell nicht rechtswidrig. Wenn einzelne Bedarfe nicht mit der Bezahlkarte gedeckt werden können, besteht durchaus die Möglichkeit, diese als zusätzliche Geldleistung zu erbringen. Mit diesen Ausführungen lehnen wir den vorliegenden Antrag der AfD ab. – Vielen Dank an die, die zugehört haben! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und Die Linke)
