Dagmar Kaselitz
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Als Erstes möchte ich dem Innenminister für seine ruhigen Ausführungen und Erklärungen zu Beginn und seine vielen Fakten danken. Jetzt möchte ich noch einmal die Herausforderungen betonen, die bei der Migration bestehen. Wir können als Deutschland nicht nationalstaatlich diese Herausforderungen lösen, wir müssen das gemeinsam mit allen Partnern auf europäischer Ebene stemmen. Nach dem „Report Globale Flucht 2026“, der aktuell erschienen ist, sind weltweit mehr als 117.000.000 Menschen auf der Flucht vor Unruhen, vor Kriegen und Naturkatastrophen. Nur ein kleiner Teil davon versucht, in der Europäischen Union Schutz zu finden. Aktuell hat Deutschland die Beschlüsse zum Gemeinsamen Europäischen Asylsystem, kurz GEAS, in deutsches Recht umgesetzt, und diese Regelungen werden am 12. Juni in Kraft treten. Nach jahrelangem Stillstand gab es bereits unter der vorherigen Bundesregierung eine Einigung zur Reform dieses Gemeinsamen Europäischen Asylsystems. Damit wurde eine Grundlage geschaffen, um in der ganzen Europäischen Union Verfahrens- und humanitäre Aufnahmestandards zu garantieren, internationalen Schutz zu gewähren, zu steuern und zu ordnen. Ordnung und Steuerung im Asylsystem sind sicher notwendig und sollen durch einen verpflichtenden Solidaritätsmechanismus, einem Solidaritätspool sowie durch eine gerechte Verantwortungsteilung erreicht werden. Von der SPD wurde im parlamentarischen Verfahren bei entsprechenden Anpassungsgesetzen darauf geachtet, den, allerdings nur begrenzten, Umsetzungsspielraum gut zu nutzen. Mit klaren Regeln und Maßnahmen geht es darum, Schutzsuchenden bei ihrer Ankunft in Europa den Zugang zu einem Asylverfahren zu ermöglichen, um konsequente Registrierung, geordnete Verfahren, gute Aufnahmebedingungen, ein wirksames Menschenrechtsmonitoring und die Durchsetzung der vorgesehenen europäischen Verteilung. Es geht um den menschenwürdigen Umgang mit Geflüchteten, ganz gleich, in welchem europäischen Land ihr Verfahren geführt wird. Wesentlich war der SPD, dass Kindern und ihren Familien größtmöglicher verfahrensrechtlicher Schutz zukommt. Hier wurde noch mal geprüft und nachverhandelt. So wurde zum Beispiel erreicht, dass die Wohnverpflichtung für Kinder und Familien in Sekundärmigrationszentren verkürzt wurde, da solche Zentren grundsätzlich kein geeigneter Ort für Kinder sind. Diese Einrichtungen sollen zur Unterbringung von Personen dienen, die sich in Deutschland aufhalten, jedoch in einem anderen EU-Mitgliedsstaat bereits internationalen Schutz erhalten haben oder für die ein anderer Mitgliedsstaat zuständig ist, ihr Asylverfahren zu führen. Die Bundesländer können sie einrichten, müssen es aber nicht. Kinder kommen nicht in Asylverfahrenshaft. Diesbezüglich wurde der absolute Ausnahmecharakter einer solchen Maßnahme bei Minderjährigen noch besser herausgestellt. Minderjährige Schutzsuchende erhalten Gesundheitsversorgung wie die eigenen minderjährigen Staatsangehörigen. Mit einer Entschließung wurde an alle Länder appelliert, das in der Aufnahmerichtlinie festgeschriebene Recht auf Bildung nach zwei Monaten zu gewährleisten. (Der Abgeordnete Jan-Phillip Tadsen bittet um das Wort für eine Anfrage.) Weiterhin wurde mit einer Entschließung die geltende Rechtslage betont, dass besonders schützenswerte Gruppen aus Aufnahmeeinrichtungen entlassen werden müssen, wenn die Bedingungen dort zum Beispiel für Kinder, Schwangere oder Menschen mit Behinderungen nicht geeignet sind.
