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Dr. Heiko Geue

04.06.2026 Sitzungen 8/134

Ja, sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrter Herr Wulff, es ist tatsächlich so, dass auch aus meiner Sicht es ganz wichtig ist, dass wir einen angemessenen Abstand haben. Deswegen fand ich eigentlich die alte Gerichtsentscheidung ganz gut, dass man über den Abstand gehen kann. Jetzt haben wir halt ein anderes Verfahren, aber die Menschen, die arbeiten, sollen auch mehr Geld bekommen als die Menschen, die nicht arbeiten. Das ist für mich ein ganz wichtiger Grundsatz, auch als Sozialdemokrat. Da weiß ich, dass Sie als Freidemokrat das genauso sehen. Und natürlich ist es für uns eine Debatte, zum Beispiel die unterste A4-Ebene wegzunehmen, was hätten wir dadurch dann gewonnen, aber auch andere Maßnahmen, genau das ist das, was wir im Besoldungsdialog jetzt besprechen. Es gibt verschiedene Baustellen oder Regelmechanismen, die man ansetzen kann. Man kann jetzt, was in der Vergangenheit nicht möglich war, dass man auch mit Zulagen, die auch mitberücksichtigt, dass man also das Gesamteinkommen sieht, das ist alles möglich. Wir müssen uns klar werden darüber, wie stark wir das Einkommen des jeweiligen Partners mit berücksichtigen. Das kann man so und so machen. Also überall hat man Möglichkeiten, Stellschrauben, und die machen dann aber auch, sagen wir mal, aus, wie teuer am Ende auch die Reform wird. Wir werden etwas tun müssen, das kann ich hier ankündigen, damit wir wieder verfassungsgemäße Besoldung haben. Wie gesagt, nach der alten Rechtsprechung hätten wir es gehabt, aber nach der neuen müssen wir ran, und das werden wir tun. Und ich kann Ihnen sagen, zur Beruhigung hier im Landtag, aber auch vor allen Dingen natürlich der Kolleginnen und Kollegen, wir haben ja für 2025 geregelt, dass sie nicht haushaltsnahe Geltendmachung ihrer Ansprüche machen müssen. Und das werde ich auch, es ist gerade in der Vorbereitung, auch für 2026, das will ich jetzt noch in den nächsten Wochen regeln, damit die Kolleginnen und Kollegen wissen, niemand muss Sorge haben, niemand muss Beschwerde einreichen oder irgendwo klagen. Die Ansprüche für 2025 und 2026 – 2025 war ja das Verfassungsgerichtsurteil –, die werden erhalten. Und auch wenn es erst in 2027 geregelt wird, wird es dann rückwirkend geregelt für die Kolleginnen und Kollegen. Niemand verliert dadurch Geld, dadurch, dass wir jetzt ein bisschen länger brauchen. Der Vorteil, dass wir länger brauchen, wir können gucken, wie die anderen Bundesländer es regeln. Wir können uns daran orientieren und dann hoffentlich die beste Reform dann für die nächste Legislaturperiode vorbereiten.

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