Dr. Heiko Geue
Ja, sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrter Herr Abgeordneter Wulff, tatsächlich dauert die Prüfung an, weil sie ist sehr komplex. Wir haben, ich habe aber mal meinen Leuten gesagt, wie war das denn mit der bisherigen Rechtsprechung des Verfassungsgerichts? Nach der bisherigen, hätten wir da jetzt amtsangemessene Alimentation, ja oder nein? Die bisherige war ja 15 Prozent Mindestabstand zum Bürgergeld. Haben wir das? Ja, haben wir. Nach der bisherigen alten Rechtsprechung hätten wir keinen Handlungsbedarf, weil wir nämlich 17 Prozent, die unterste Stufe, die allerunterste, 17 Prozent drüber und die anderen natürlich entsprechend drüber. Jetzt müssen wir uns aber an der neuen Rechtsprechung – die hat ja gar nichts mehr mit diesem Abstandsgebot zu tun, sondern mit dem Medianäquivalenzeinkommen, das aber dann auch an Tariflohn, an Nominallohnentwicklungen, an weiteren Entwicklungen abgeglichen werden muss –, und wir haben halt die Herausforderung, dass es nicht nur um die unteren Lohngruppen geht bei dieser Anpassungsreform, sondern die ganze Tabelle der Beamtenschaft bis hoch nach B10 und B11, also bis Staatssekretärsebene und dann analog über Ministergesetz natürlich Minister und Ministerpräsidentin. Und ich habe hier schon mal gesagt, aus meiner Sicht ist es ganz schwierig – und das müssen wir uns genau anschauen –, wenn eine Mindestlohngerichtsentscheidung zu höheren Löhnen dann bei Staatssekretärinnen und Ministern führt, und zwar deutlich höheren Löhnen. Wir hatten die Debatte beim Bundeskanzler. Wenn man das einfach so durchlaufen lässt, was das dann bedeutet. Sie wissen, dass ich das kritisch sehe, und deswegen schauen wir es uns genau an. Und interessanterweise – wir sind ja kritisiert worden, auch von manchen, also vom Richterbund zum Beispiel, dafür, dass wir nicht schneller sind –, aber ich finde es sehr interessant zu sehen, wir haben Schleswig-Holstein, die haben schnell geschossen, sehr teuer, und der Bund hatte seine Probleme, er hat es jetzt noch nicht umgesetzt, und ansonsten hat noch kein Bundesland die Lösung vorgelegt. Deswegen machen wir es weiter so, wie ich es hier angekündigt habe. Wir haben einen Besoldungsdialog mit den Gewerkschaften, mit dem Richterbund. Ich habe die Landesrechnungshofpräsidentin dazugebeten, die kommt auch mit dazu. Und da werden jetzt die Gespräche auch im Juni bis in den Juli hinein laufen, damit wir dann für die nächste Legislaturperiode – das ist ja jetzt nicht mehr schaffbar –, aber schon auch vorbereiten können, dass das so zügig wie möglich dann auch umgesetzt wird.
