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Prof. Dr. Robert Northoff

SPD 07.05.2026 Sitzungen 8/131

Herr Förster, ich glaube nicht, dass wir durch diese Änderung zum „Ja ist gleich Ja“ irgendwie an der Beweislastumkehr irgendwie rumnagen. Ich glaube auch nicht, dass das lebensfremd ist. Ich glaube, dass es nötig ist, dass wir einen Graubereich, den wir tatsächlich haben, weiter klären und dass wir da auch die Zuständigkeiten, nämlich die des Täters, deutlich klären und auch benennen in dem Zusammenhang. Wenn Sie sagen, dass es im natürlichen Leben, im normalen Leben pausenlos Situationen gibt, in denen es um sexuelle Annäherung geht, ja, das ist korrekt. Aber wir beide müssen uns doch nicht darüber unterhalten, dass ein Richter das unterscheiden kann, ob jemand als 13- Jähriger oder 14-Jähriger meinetwegen beim Kuscheln oder Flirten vielleicht nicht genau wusste, wie es geht, und einem 25-Jährigen, der in dem Zusammenhang sehr wohl weiß, was wie wo abgeht, der da übergriffig wird. Und zwar können wir beide doch auch unterscheiden, ob es einer ist, der einen nur auf den Arm nimmt und meint, das war jetzt nett und freundlich, von jemandem, der sozusagen wirklich körperlich übergriffig wird, sodass eine Person das als eine Situation des Über-sich-ergehenlassen-Müssens empfindet. Ich glaube, diese Fälle können wir unterscheiden und diese Fälle werden auch zukünftig unterschieden werden. Aber ich halte es für enorm wichtig, dass wir in dem Zusammenhang einen Graubereich, der wirklich bisher nicht sanktioniert wurde, jetzt auch geklärt haben. – Danke schön! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und Die Linke)

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