Ann Christin von Allwörden
Danke schön, Frau Präsidentin! Wissen Sie, warum das so wehtut? Hinter diesem Antrag stehen reale Menschen, Menschen, die sexualisierte Gewalt erlebt haben, Menschen, die in Schockstarre waren, Menschen, die sich nicht wehren konnten, Menschen, deren Bilder digital missbraucht oder verbreitet wurden. Und ich glaube, niemand in diesem Hohen Haus darf so tun, als seien das theoretische Probleme. (Zuruf von Horst Förster, AfD) Sexuelle Selbstbestimmung ist ein elementares Grundrecht. Und wer Opfer sexualisierter Gewalt wird, verliert oft nicht nur körperliche Sicherheit, sondern auch Vertrauen, Würde und ein Stück Freiheit. Und es ist nicht sicher, ob Betroffene sich je von so einer Tat erholen und zurück in ihr altes Leben finden. Nachhaltig verändern wird eine solche Straftat das eigene Leben ganz gewiss. Und deshalb will ich ausdrücklich sagen, ich nehme dieses Thema sehr ernst. Und genau deshalb müssen wir im Strafrecht auch mit ganz besonderer Sorgfalt arbeiten, und das habe ich auch schon im Zusammenhang eines anderen Antrages, der zurückliegt, bereits gesagt, und ich wiederhole das auch, denn das Strafrecht ist das schärfste Schwert des Rechtsstaats. Es entscheidet über Schuld, über Unschuld, über Freiheitsentzug, über gesellschaftliche Stigmatisierung. Und deshalb reicht es natürlich meines Erachtens nicht aus, moralisch richtige Ziele zu formulieren. Strafnormen müssen auch rechtsstaatlich präzise, beweisbar und praktisch handhabbar sein. Der Grundsatz „Nein heißt Nein“ war 2016 ein bedeutender Fortschritt. Und selbstverständlich müssen wir prüfen, ob Schutzlücken bestehen. Die Landesregierung soll laut Antrag gegenüber der Bundesregierung darauf hinwirken, dass auf der Basis der Evaluation eine Änderung des Paragrafen 177 StGB zur Bestrafung sexueller Nötigung und Vergewaltigung auf eine konsensuale Zustimmungslösung geprüft und zeitnah umgesetzt wird. Bei der sogenannten Zustimmungsregelung, also dem Modell „Nur Ja heißt Ja“, stellen sich – und das hat die Debatte ja hier eben auch schon gezeigt – schwierige juristische Fragen, die schwer zu beantworten sind: Wie wird aktive Zustimmung konkret festgestellt? Wie wird sie im Strafprozess bewiesen? Welche Anforderungen gelten an Kommunikation zwischen zwei Menschen? Und wie vermeiden wir, dass Strafverfahren am Ende noch stärker von Aussage-gegen-Aussage-Konstellationen geprägt werden? Ich glaube, wer diese Fragen stellt, relativiert nicht die Opfer, er nimmt den Rechtsstaat ernst. Und genau das möchte ich mit meinem Redebeitrag auch zum Ausdruck bringen. Meine Damen und Herren, auch sind Vergleiche mit anderen europäischen Ländern für diese Debatte nicht unbedingt geeignet, weil andere Länder anders funktionierende und ausgestaltete Strafgesetzgebungen haben. Der Vorstoß des EU-Parlaments, diesen Straftatbestand europäisch einheitlich regeln zu wollen, ist erst mal eine gute Idee, es bleibt aber die Frage, ob es überhaupt möglich ist, einen strafrechtlichen Rechtsbegriff für die gesamte EU zu vereinheitlichen und in der praktischen Anwendung auch klar und rechtssicher anwendbar zu machen, denn das sollte der Anspruch sein. Am 23. April 26 wurde ein entsprechender Antrag von der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Bundestag debattiert und aufgrund des unfassbar hohen Beratungsbedarfs und auch der Ernsthaftigkeit, die festgestellt wurde, in den federführenden Rechtsausschuss des Bundestages verwiesen. Der Ausschuss hat nun drei Monate Zeit, sich mit all diesen Fragen, die aufkommen, eingehend zu befassen. Aber dieser Antrag hier heute in diesem Parlament beschleunigt das nicht. Meine sehr geehrten Damen und Herren, ein Strafrecht, das unklar wird, hilft am Ende niemandem und ganz und gar nicht den Betroffenen von sexualisierten Gewalttaten. Und trotzdem enthält dieser Antrag auch Punkte, die wir ausdrücklich unterstützen. Digitale sexualisierte Gewalt und Deepfake-Pornografie sind eine reale Bedrohung, insbesondere für Frauen und junge Menschen. Der Fall Collien Fernandes hat dies auf eine erschreckende Art und Weise gezeigt – nein, falsch, eigentlich der Mut von Collien Fernandes, ihren Fall öffentlich zu machen, (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, Die Linke und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) zeigt diese Bedrohung auf erschreckende Art und Weise. Hier erleben wir eine technologische Entwicklung, mit der das Recht dringend Schritt halten muss. Oder wir schauen nach Frankreich: Der Fall Gisèle Pelicot – die Dimension der Verbrechen, denen diese Frau ausgeliefert war, finden in meinem Wortschatz keine geeigneten Worte, die dem gerecht werden würden, das auszudrücken. (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Gab es schon ein Urteil? Wusste ich gar nicht.) Wir enthalten uns aufgrund der genannten Bedenken bei diesem Antrag. (Zuruf von Thomas de Jesus Fernandes, AfD) Es bedeutet aber nicht, beziehungsweise nein, sie bedeutet – anders, sie bedeutet, wir erkennen das Problem an, wir sehen Handlungsbedarf, aber wir sehen auch offene rechtsstaatliche und praktische Fragen, die seriös beantwortet werden müssen, bevor man das Sexualstrafrecht erneut grundlegend verändert. Gerade bei diesem Thema schulden wir den Betroffenen mehr als schnelle Schlagworte. Wir schulden ihnen wirksamen Schutz und wir schulden unserem Rechtsstaat zugleich Präzision, Fairness und Sorgfalt. Geben wir dem Rechtsausschuss jetzt die Möglichkeit, eine saubere und vor allem für die Opfer hilfreiche und effektive Lösung zu finden! Wir alle sind mit unseren Fraktionen im Bundestag in diese Findung eingebunden und wir alle haben genug Möglichkeiten, mit in dieses Verfahren einzuwirken. Gehen wir es an, für die Opfer von sexualisierter Gewalt in unserem Land! – Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, CDU, Die Linke und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
