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Horst Förster

AfD 07.05.2026 Sitzungen 8/131

Ja. (Zuruf von Thomas de Jesus Fernandes, AfD) Ich fange am Schluss an. Das kann ich auch nicht genau beantworten. Nur, wenn Sie, wenn Sie dahintergucken, dann haben wir politische Strömungen, die dann zu Ergebnissen führen, die oft von wenig Sachverstand geprägt sind. (Heiterkeit bei Beatrix Hegenkötter, SPD) Das sehen Sie auch hieran. (Beifall und Heiterkeit vonseiten der Fraktion der AfD) Ich muss noch mal sagen, das, was Sie, Herr Albrecht, das, was Sie sagen, ist ja die Normalität. Und jetzt nehme ich mal an – ich weiß nicht, ob Sie verheiratet sind –, in einer normalen Beziehung, die intakt ist, da redet man, dann spürt man, ob was läuft oder nicht läuft, ob man müde ins Bett geht oder sonst wie. Das wird doch nicht diskutiert, da wird auch kein förmliches Ja, das findet eben einvernehmlich statt. Diese Fälle kommen nicht vor Gericht. (Elke-Annette Schmidt, Die Linke: Ja, eben!) Vor Gericht kommen nur die Fälle, (Elke-Annette Schmidt, Die Linke: Ja, eben!) wo es nicht einvernehmlich war (Elke-Annette Schmidt, Die Linke: Das ist doch der Grund!) oder wo man hinterher beschließt, als nicht einvernehmlich es zu schildern. Das sind die Fälle vor Gericht, die dann zu entscheiden sind. Und da haben Sie regelmäßig nur – meistens ist es ja der Mann – die geschädigte Frau und den Täter als Mann, bei Kindern, bei Jugendlichen, bei Frauen. Glauben Sie mir das, so ist das! Sie kriegen also nur die schiefgelaufenen Fälle. (Unruhe vonseiten der Fraktion der AfD) Und wenn, und dann muss bewiesen werden, und wenn der Täter sagt, sie hat – ich vereinfache jetzt, Sie haben ja Umstände, wo Sie ja schon merken, sonst kämen wir nicht zu Verurteilungen –, und wenn der Täter also sagt, der Beschuldigte, sie war einverstanden, wir sind im Strafrecht, wir machen nicht hier Moralethik, wenn er das sagt, dann ist er Täter nur, wenn ich ihm als Gericht nachweisen kann, dass das nicht stimmt, dass er gegen den Willen gehandelt hat. Und ob „gegen den Willen“ bedeutet, sie hat förmlich Ja gesagt oder er ist davon ausgegangen oder wie auch immer, das Ja kann, das habe ich versucht zu beschreiben, in vielerlei Hinsicht gegeben werden im Notfall. Das muss nicht so sein wie: Sind Sie mit dem Vertrag einverstanden? Ja/Nein. Das Ja findet in der Praxis in anderer Weise statt. Aber was Sie nicht sehen wollen, was alle, selbst die Ministerin, nicht sehen wollen, an der Lage bei Gericht und der Beweislage ändert sich überhaupt nichts, denn wir sind im Strafrecht, und eine Umkehr der Beweislast, den zu verurteilen – da stehen mehrere Jahre Freiheitsstrafe drauf –, zu verurteilen, weil er nicht beweisen kann, dass sie Ja gesagt hat, überlegen Sie sich das mal!

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