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Jacqueline Bernhardt

07.05.2026 Sitzungen 8/131

Sehr geehrte Frau Landtagspräsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Sexuelle Selbstbestimmung ist nicht verhandelbar. Sie ist Ausdruck von Würde, Freiheit und körperlicher Unversehrtheit (Präsidentin Birgit Hesse übernimmt den Vorsitz.) und ist eine zentrale Schutzaufgabe des Rechtsstaates. Als Ministerin für Justiz und Gleichstellung sage ich deshalb ganz klar, unser Recht muss Betroffene wirksam schützen, im analogen wie auch im digitalen Raum. Mit der Reform des Sexualstrafrechts im Jahr 2016 und dem Grundsatz „Nein heißt Nein“ wurde ein wichtiger Fortschritt erreicht. Eine körperliche Gegenwehr ist seitdem nicht mehr Voraussetzung für die Strafbarkeit. Aber Recht muss sich an Lebensrealitäten messen lassen, und diese Lebensrealitäten zeigen eben, wer sexualisierte Gewalt erlebt, reagiert nicht immer mit lautem Widerspruch. Viele Betroffene – und wir haben es gerade gehört – erstarren, schweigen aus Angst oder passen sich an, um eine Situation einfach nur zu überstehen. Deshalb ist es richtig, die Diskussion über eine konsensuale Zustimmungslösung zu führen, also über den Grundsatz, sexuelle Handlungen brauchen freiwillige Zustimmung. (allgemeine Unruhe – Glocke der Präsidentin) Dabei geht es nicht darum, Nähe zu bürokratisieren oder Beziehungen unter Generalverdacht zu stellen, es geht um Respekt, Selbstbestimmung und klare Grenzen. Schweigen ist keine Zustimmung, Erstarren ist keine Zustimmung, Passivität ist keine Zustimmung. Und Zustimmung kann jederzeit zurückgenommen werden. Ein Ja muss freiwillig, eindeutig und unwiderruflich sein, das gilt in Beziehungen genauso wie außerhalb und erst recht dort, wo Macht oder Abhängigkeitsverhältnisse bestehen, etwa am Arbeitsplatz, in der Ausbildung, Betreuung oder Behandlung. Sehr geehrte Damen und Herren, natürlich muss jede Änderung im Strafrecht rechtsstaatlich präzise sein. Wir brauchen klare Tatbestände, Beweisbarkeit, Verhältnismäßigkeit und die Unschuldsvermutung, aber diese Grundsätze dürfen nicht dazu führen, dass wir Schutzlücken hinnehmen. Der vorliegende Antrag ist deshalb ein verantwortungsvoller Schritt. Er fordert keine vorschnelle Festlegung. Er fordert, dass die Evaluation des reformierten Paragrafen 177 Strafgesetzbuch endlich vorgelegt wird, und er fordert, auf dieser Grundlage sorgfältig zu prüfen, ob und wie die konsensuale Zustimmungslösung im deutschen Sexualstrafrecht verankert werden kann. Das entspricht auch dem Gedanken der Istanbul-Konvention, nicht einverständliche sexuelle Handlungen müssen wirksam erfasst werden, körperliche Gegenwehr darf dabei nicht der Maßstab sein. Sehr geehrte Damen und Herren, sexuelle Selbstbestimmung endet nicht in den Grenzen des Analogen. Digitale Gewalt ist real, pornografische Deepfakes verletzen Menschen tief, auch dann, wenn sie künstlich erzeugt wurden. (allgemeine Unruhe – Torsten Renz, CDU: Wir suchen den dritten Minister. Einfach weitermachen!) Nö, ich warte auf Sie.

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