Dr. Sylva Rahm-Präger
Sehr verehrte Damen und Herren! Frau Präsidentin! Ein Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zum Schutz des Ostseeraums und seiner Meerestiere – ich möchte voranstellen, dass ich voll und ganz dahinterstehe, wenn es um den Schutz der Ostsee als Lebensraum für Tiere und Pflanzen und als Erholungsraum für uns Menschen geht. Aber ich stehe genauso dahinter, dass wir den Ostseeraum als Wirtschaftsraum verstehen, unsere Küstenfischer, unsere Handelswege, unsere Energieerzeugung mit Offshore-Windkraftanlagen gehören für mich ebenfalls dazu, und für mich gehört auch der Küstenschutz dazu. Wesentlich bei all den Nutzungsansprüchen ist eine Balance zwischen den Eingriffen in die Natur und einem angemessenen Ausgleich für die Natur. Am 22.04., also vor 14 Tagen, hatten wir ein Gespräch mit Vertretern des NABU, und ich möchte vorausschicken, dass dieses Gespräch ein sehr wertschätzendes und fachliches Gespräch war. Ich schätze die Arbeit unserer Natur- und Umweltschutzorganisationen sehr, (Beifall Elke-Annette Schmidt, Die Linke) denn die Tiere und Pflanzen haben keine Anwälte, Ökosysteme stehen weltweit unter Druck, genau wie das Ökosystem Ostsee. Und ich möchte an dieser Stelle Frau Rica Münchberger und dem Landesvorsitzenden des NABU Stefan Schwill stellvertretend für alle Engagierten meinen Dank aussprechen. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und Die Linke) Meine verehrten Damen und Herren, ohne ihre Forschungsarbeiten – die des NABU sage ich jetzt – in den Projekten „Batmove“, „Batmobil“ und aktuell „BatAccess“ gäbe es keine Erkenntnisse zum Fledermauszug über die Ostsee und es gäbe keine Einigung mit den Offshore-Windparkbetreibern des Windparks Gennaker. Gennaker ist derzeit der größte geplante und genehmigte Windpark in der Ostsee, 15 Kilometer vor der Halbinsel Fischland-Darß-Zingst gelegen. Die Forschungsergebnisse und die Klagen des NABU haben zu diesem Meilenstein eines Vergleichs geführt. Die Windparkbetreiber werden sich an den Forschungen zum Vogel- und Fledermauszug beteiligen und in den wenigen Stunden des Fledermauszuges werden die Anlagen abgeschaltet werden. Danke dafür, liebe Engagierte im Naturschutz, das ist ein Meilenstein! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und Die Linke) Um vielleicht an dieser Stelle einmal ganz kurz auf Herrn Stein einzugehen, natürlich gibt es Vorgaben beim Bau, beim Bau der Windkraftanlagen, beim Rammen der Monopiles. In der Zeit, wo die Paarungszeit der Schweinswale ist und in der Kalbungszeit der Schweinswale ist das Rammen verboten. Also es wird schon darauf geachtet, dass wir genau dieser Spezies hier nicht zu viel Schaden zufügen. (Zuruf von Thomas de Jesus Fernandes, AfD) Das passiert auch bei den Windkraftanlagen. Meine Damen und Herren, der vorliegende Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hätte ein Teilmitschnitt unseres Gespräches mit dem NABU sein können, zumindest die Vorstellung des NABU betreffend. Da liegt die Vermutung nahe, dass Sie ein Grundsatzpapier des NABU zu Ihrem Antrag umformuliert haben, aber das wäre dann auch in Ordnung so. (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Wir haben uns gefragt, wo Ihr ideologischer Ansatz herkommt.) Zurück zu Ihrem Antrag. Die Ostsee ist ein hoch belastetes Ökosystem, das steht außer Frage, und ich denke, dass das Konsens ist. In einer Sitzung des Agrarausschusses hatten wir den Chef der HELCOM-Kommission Herrn Rüdiger Strempel zum Expertengespräch eingeladen. Sein Vortrag hat den Finger noch einmal in die Wunde gelegt, was die Nährstofffrachten betrifft, die immer noch die Ostsee erreichen. Aber, meine Damen und Herren, es wurde auch konstatiert, dass die Umsetzung der europäischen Meeresrahmenrichtlinie und der europäischen Wasserrahmenrichtlinie in den Mitgliedsstaaten Wirkung zeigt. 1996 ist die Düngeverordnung erstmalig in Kraft getreten, und diese hat im Zusammenwirken mit allen anderen Regelungen zu einer Verringerung der Nährstofffrachten geführt. Die Novelle des Landeswassergesetzes haben wir im Januar diesen Jahres auf den Weg gebracht. Dieses Gesetz schreibt verbindlich den fünf Meter breiten Schutzstreifen für Fließgewässer vor, auch das ist ein wichtiger Schritt zur Reduzierung der Nährstoffeinträge. Und ja, abfließende Nährstoffe sind bei Starkregenereignissen nicht zu vermeiden, zumal 60 Prozent unserer landwirtschaftlichen Nutzfläche in Mecklenburg-Vorpommern künstlich entwässert werden. Aber ich denke, wir sind uns einig, dass wir auch Nahrungsmittel produzieren wollen und müssen. Es wird also immer auf einen Kompromiss hinauslaufen. So viel erst einmal zu den Nährstoffeinträgen. Und jetzt, meine Damen und Herren, zum Plastikmüll oder Müll in der Ostsee. Wir haben den HELCOM-Ostseeaktionsplan, wir haben das Kreislaufwirtschaftsgesetz, das ist hier auch schon genannt worden, wir haben das duale System in Deutschland, und all das hat Erfolg gezeigt. Im Jahr 24 wurde der Zustandsbericht zur Umsetzung der Meeresstrategie-Rahmenrichtlinie veröffentlicht und mitgeteilt. Und die Zahl hat jetzt Herr Minister Pegel auch schon genannt, dass der Schwellenwert von 20 Mülleinheiten je 100 Meter Strand in vielen Bereichen der Küste unterschritten wird. Also es ist eine sehr statische Zahl, und wenn wir natürlich Müll sammeln gehen – das machen die Sportvereine bei uns an der Küste relativ regelmäßig, zweimal im Jahr Müllsammelaktionen am Strand –, dann kommen trotzdem noch ein paar Tüten zusammen, aber das ist nicht mehr vergleichbar zu dem, was wir vielleicht noch vor 15 Jahren hatten. Und da möchte ich auch die vielen Initiativen an unseren Küsten- und Badeorten noch einmal hervorheben. Für die Strandversorger und Imbisse und Märkte gilt, entweder Mehrweggeschirr oder kompostierbare Einwegvarianten. Dass das nicht immer einfach ist, ist schon klar, aber wir sind in dem Falle, glaube ich, auf dem richtigen Weg. Und dass wir für die kompostierbaren Einwegvarianten immer noch keine extra Behälter zum Sammeln haben, ist natürlich schade, weil dann würde es das noch viel einfacher machen. Ein riesiges Problem stellt die Munition aus den zwei Weltkriegen dar. Die 300.000 Tonnen Munition und chemischen Kampfstoffe, die auf dem Grund der Ostsee lagern, sind hier auch schon genannt worden. Und in der Nordsee sind es noch einmal 1,2 Millionen Tonnen solcher Kampfmittel – hochbrisant, hochgefährlich, da die Stahlkörper in hohem Maße korrodieren und Giftstoffe freisetzen. Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich muss an dieser Stelle einen Gedanken aussprechen, und ich weiß, dass der vielleicht auch gar nicht so – ich war mir nicht ganz sicher, ob ich das hier ausführen sollte. Es besteht das gesellschaftliche Ziel, dass jeder Erzeuger eines Produktes auch für dessen Recycling aufkommen muss und dies in die Erzeugerkosten miteinpreist. Das würde für mich bedeuten, dass die Hersteller von Kampfstoffen künftig auch für deren Beseitigung zuständig wären (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und Die Linke – Elke-Annette Schmidt, Die Linke: Sehr gute Idee.) beziehungsweise deren Kosten zu tragen hätten. Wenn dies weltweit gelten würde, ließe sich mit Rüstung und Munition kein Geld mehr verdienen. Vielleicht würde das endlich zu Frieden in der Welt führen. Das war nur ein Gedanke beim Blick auf die absurden Mengen an Kampfstoffen in der Ost- und Nordsee, mit denen Aktionäre viel Geld verdient haben. Die Entsorgung muss jetzt leider der Steuerzahler zahlen. Und unser Minister ist dabei, das im Bund zu klären, das hat Herr Albrecht hier schon umfänglich ausgeführt. Es kann nicht Aufgabe der Küstenländer sein, auch nicht unseres Bundeslandes, dass wir das hier wuppen, sondern das ist eine Gemeinschaftsaufgabe. Diesen Krieg hat Deutschland verursacht, und damit ist die Bundesrepublik Deutschland auch dafür zuständig. Noch ein Wort zur Fischerei, verehrte Damen und Herren. Ich stehe zu unserer kleinen Küstenfischerei und zu den wenigen verbliebenen Fischern in unseren ehemals Fischerdörfern. Die Fischereibetriebe noch weiter einzuschränken, halte ich nicht für richtig und nicht angemessen und auch nicht notwendig. Gesetzlich haben wir mit der Novelle des Landesfischereigesetzes den Rahmen geschaffen, dass auf Verordnungsweg auch ein Fangverbot für Fische ab und vor allem neu bis zu einer bestimmten Größe geregelt werden kann. Ich erinnere an die Ergebnisse des Forschungsprojekts von Professor Arlinghaus zum Hecht. Also es geht darum, dass die Elterntiere, die kapitalen Elterntiere nicht mehr gefangen werden, wenn das denn irgendwann regelbar ist. Gesetzlich sind die Laichgebiete unserer heimischen Fischarten geschützt, das hat Minister Pegel auch schon ausgeführt. Die Fangquoten für die verbliebenen Fische reichen ohne Nebenerwerb nicht zum Lebensunterhalt einer Familie. Aber, das muss ich hier auch sagen, da Hunderte von Robben als Fressgäste in unsere Küstengewässer kommen und jährlich 120.000 Kormorane als ehemalige Zugvögel ebenfalls die Fischbestände unserer Gewässer nutzen, können wir davon ausgehen, dass Fisch da ist, denn sonst würden diese Tiere nicht kommen in unsere Gefilde. Unsere Fischer tragen jedenfalls derzeit keine Schuld an der Situation, denn sie halten sich an die Fangquoten, und die sind genau für unsere westliche Ostsee am meisten beschränkt gewesen. Das letzte Stichwort für mich sind die großen Meeressäuger. Ich habe in den letzten Tagen mit den Fischern aus meinem Umfeld gesprochen. Sie sind teilweise 45 Jahre im Berufsleben und einen Schweinswal hatte von ihnen noch keiner im Netz. Das betrifft also die zentrale Ostsee, und für diese Bereiche der Ausschließlichen Wirtschaftszone sind unsere Landesregeln nicht bindend. Das muss man vielleicht hier auch noch mal deutlich sagen. Zum Wal würde ich gar nichts weiter sagen, das ist hier, glaube ich, ausreichend diskutiert worden. Aber ich bin der Meinung, dass es diesen Antrag nicht braucht, danke Ihnen trotzdem dafür, dass Sie ihn gestellt haben, und bedanke mich für die Aufmerksamkeit! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und Die Linke)
