landtag-mv.de ↗

Wolfgang Waldmüller

CDU 07.05.2026 Sitzungen 8/131

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich weiß nicht so recht, was ich mit dem Antrag anfangen soll von der AfD, ... (Torsten Koplin, Die Linke: Das kann ich verstehen.) Ich meine das ernst. (Dr. Harald Terpe, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Mir geht es auch so.) ... weil einerseits haben Sie hier einen Feststellungsteil, wo es im Wesentlichen darum geht, die Maßnahmen, also zu beschreiben, dass die Maßnahmen damals bei Corona nicht angemessen waren – Sie tun so, als wenn Sie, ich sage mal, damals hätten anders reagiert, anders dargestellt hätten und so weiter –, und gleichzeitig geht es aber dann davon beziehungsweise in sechs von acht Punkten beziehen Sie sich auf die Corona-Zeit von damals, wo Sie suggerieren wollen mit diesem Antrag, dass Sie damals besser entschieden hätten und dass die Entscheidungen damals alle falsch waren. Und dann kommen Sie eigentlich erst zu dem Punkt. Und das ist aber damals nicht so gewesen. Ich will daran erinnern, dass wir hier wieder im Parlament, wie wir damit umgegangen sind, mit den Corona-Maßnahmen. Und damals hatte keiner eine Blaupause, keiner wusste irgendetwas wie, ist das jetzt die richtige Entscheidung, ist das die falsche Entscheidung. (Zuruf vonseiten der Fraktion der AfD: Darum gehts gar nicht.) Im Nachgang kann man sagen, wir haben ganz klar auch Fehlentscheidungen getroffen, überhaupt keine Frage, aber das können Sie nicht behaupten, dass Sie das zum damaligen Zeitpunkt gewusst hätten. Und wenn ich da erinnern darf an die Unterrichtung, die wir hier im Landtag hatten, das war im März 2020, da ging es eben um die Verlangsamung, da ging es um die Kontakt..., das, was Sie auch beschreiben, die Kontakt..., um die Schließungen, um die Kontaktreduzierungen, um die Sicherstellungen. Und da will ich – und dann höre ich auch auf damit –, dann will ich daran erinnern, was Ihr damaliger Fraktionsvorsitzender Herr Kramer gesagt hat: „Im Ergebnis liegt nun ein gemeinsamer Entschließungsantrag ... vor, in dem jede Fraktion sich wiederfinden kann. Es ist gut, dass wir in Zeiten der Krise zu einem gemeinsamen Handeln finden.“ Also komplett konträr zu dem, was Sie hier eigentlich aufschreiben. Jetzt aber zu Ihrem Antrag: Es soll ein Prüfauftrag über wirtschaftlichen Schaden für die Wirtschaft ausgelöst werden, Frist sechs Monate, Fristende am 7. November. Und darauf aufbauend soll ein Landesprogramm entwickelt werden, nicht heute, sondern später, vielleicht nach der nächsten Wahl, vielleicht mit anderen Mehrheiten. Eine zukünftige Landesregierung wäre aber, wäre aber an diesen Antrag jedenfalls nicht mehr gebunden. Und der AfD-Antrag hilft also, nur aus diesem Grund hilft dieser AfD... keinem einzigen Unternehmen in diesem Land, keinem! (Christian Winter, SPD: Richtig!) Und die Realität, meine Damen und Herren, ist doch eine andere. Fünf Jahre nach Beginn der Pandemie ist noch nicht einmal die Hälfte der Verfahren abgeschlossen. Unternehmen wissen bis heute nicht, woran sie sind. Und gleichzeitig erleben wir viele Rückforderungen, teilweise in erheblicher Höhe, teilweise sogar mit Zinsen. Was man aber nicht unterschätzen darf, viele sagen inzwischen ganz offen, dass es oft die Falschen trifft und dass das Vertrauen in staatliche Zusagen gelitten hat. Und, meine Damen und Herren, ich höre aus Gesprächen mit Kollegen aus anderen Ländern – wir hatten gerade erst am Wochenende, letztes Wochenende, die Wirtschaftspolitische-Sprecher-Tagung und haben auch darüber gesprochen –, in anderen Bundesländern läuft vieles pragmatischer dazu. Ich glaube, in einem Punkt sind wir uns einig, die Belastung für viele Unternehmen war real und die Probleme sind bis heute nicht erledigt. Und genau deshalb müssen wir jetzt über Lösungen sprechen, die auch wirklich, die auch wirklich greifen, nicht dieser Antrag, dieser Antrag hilft gar nichts. Vielleicht lohnt es sich, statt dessen großen Ankündigungen einmal genau hinzuschauen, was tatsächlich umsetzbar ist, und nicht, was am Ende auf dem Papier gut aussieht. In Nordrhein-Westfalen haben gerichtliche Entscheidungen dazu geführt, dass die Verwaltungspraxis bei Rückforderungen weiterentwickelt wurde, gerade mit Blick darauf, Unternehmen bei unklaren Regelungen nicht einseitig zu belasten. In Bayern wird die Rückforderung stärker im Einzelfall geschaut. In Niedersachsen wird häufiger gestundet oder in Raten gearbeitet, statt sofort den vollen Betrag einzufahren. In Baden-Württemberg geht man einen Schritt weiter und schafft einen gesetzlichen Ausgleich für Fälle, in denen Rückforderungen zwar formal korrekt sind, aber zu unverhältnismäßigen Belastungen führen. Bei uns, da erleben viele einen sehr streng, sehr formalen Vollzug mit entsprechend hohen Rückforderungen. Und da muss man schon fragen: Sind unsere Unternehmen tatsächlich anders als in anderen Bundesländern? Oder ist es vielleicht eine Frage, wie Verwaltung gesteuert wird? Ich glaube, die Antwort liegt auf der Hand. Aber große und am Ende kaum tragfähige Ankündigungen für später sind kein Ersatz für konkrete Schritte heute. Es braucht Bewegung, es braucht mehr Tempo im Verfahren, mehr Mut, vorhandene Spielräume zu nutzen, und dort, wo es aus dem Ruder läuft, auch die Bereitschaft, über einen fairen Ausgleich nachzudenken. Das würde unseren Unternehmen tatsächlich helfen, wenn man sofort in dem Sinne reagieren würde. Ihr Antrag bringt den Unternehmen nichts, gar nichts. – Vielen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, CDU und Die Linke)

Alle Reden von Wolfgang Waldmüller Protokoll ↗