landtag-mv.de ↗

Dr. Heiko Geue

07.05.2026 Sitzungen 8/131

Wir haben eine unterschiedliche Situation zu Schleswig-Holstein. Schleswig-Holstein ist seit vielen Jahren beklagt. Das sind wir in Mecklenburg-Vorpommern nicht. Sie haben seit vielen Jahren rückwirkend die Klagesituation, dass die Besoldung als verfassungswidrig angesehen wird. Schleswig-Holstein wollte jetzt schnell das auch nach hinten regeln. Ich weiß aber von der Landesfinanzministerin, dass sie auch nach vorne sieht, dass damit noch nicht die Regelungen durchgestanden sind. Um die Komplexität, um Ihnen das noch einmal zu sagen, warum das hier auch so schwierig ist, es geht hier nicht nur um die untersten Besoldungsgruppen, das wäre schon kompliziert genug, es geht um die ganze Besoldungstabelle drüber, es geht von A4 bis B10/B11, je nachdem, wie hoch es da in dem jeweiligen Bundesland oder im Bund geht. Und deswegen – das haben Sie vielleicht ja auch mitbekommen – hat die Bundesregierung schon das Problem gehabt, als sie gesagt haben, sie wollen das so und so umsetzen, dass für den Bundeskanzler 65.000 Euro im Jahr dazugekommen wären. Ich lege so etwas im Schnellschuss hier nicht vor. Das ist aus meiner Sicht das falsche Signal in einer Situation, in der es uns wirtschaftlich schlecht geht, dass die oberen Besoldungsgruppen bis zu den Ministern, bis zum Bundeskanzler sehr, sehr viel mehr Geld bekommen sollen, nur, weil die Tabelle auch verfassungswidrig wird. Wenn wir die zu sehr stauchen, dann ist es auch verfassungswidrig. Und wir brauchen eine umsichtige Reform, die auch Fairness und Gerechtigkeit widerspiegelt. Und das werden wir uns jetzt anschauen, das haben wir besprochen mit den Gewerkschaften. Der Richterbund ist unzufrieden, das weiß ich, aber die Gewerkschaften verstehen das, dass wir uns das anschauen müssen, auch gucken müssen, wie wollen die anderen Bundesländer das jetzt regeln. Wir haben gerade die Bundeslösung, die wir uns anschauen, und wir werden uns vorbereiten jetzt noch in dieser Legislaturperiode, damit wir das schnell dann in der nächsten Legislaturperiode regeln können. Alle Kolleginnen und Kollegen wissen, sie müssen nicht klagen, sie müssen keinen Widerspruch erheben. Ich habe schon für 2025 die haushaltsnahe Geltendmachung der Ansprüche aussetzen lassen, dass alle wissen, sie müssen da nicht klagen. Das gilt dann auch für 26. Das wissen auch Gewerkschaften und Richterbund. – Vielen Dank!

Alle Reden von Dr. Heiko Geue Protokoll ↗