Constanze Oehlrich
Ja, danke schön, Frau Präsidentin! Herr Minister, gestern haben Sie ja hier den Entwurf eines Gesetzes über die Anpassung von Besoldungs- und Beamtenversorgungsbezügen 2026, 2027 und 2028 und zur Änderung dienstrechtlicher Vorschriften des Landes Mecklenburg-Vorpommern in den Landtag eingebracht. Darin werden die Tarifergebnisse für den öffentlichen Dienst, für die Besoldung und Versorgung der Beamt/-innen übernommen. Interessant ist, was in diesem Gesetzentwurf nicht enthalten ist. Nicht enthalten ist eine Anpassung der Rechtsvorschriften unseres Landes an die aktuelle Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts über die amtsangemessene Alimentation der Beamt/-innen. In dem Gesetzentwurf heißt es dazu, ich zitiere: „Die laufende Auswertung lässt bereits jetzt einen sich aus der neuen Entscheidung ergebenden Handlungsbedarf erkennen. Allerdings konnten die umfassenden Arbeiten noch nicht abgeschlossen werden.“ Und so ähnlich haben Sie sich ja gestern hier im Plenum geäußert. Der Richterbund unseres Landes hat dieses Vorgehen scharf kritisiert. Dadurch werde sehenden Auges eine verfassungswidrige Situation verstetigt. Allein die Übernahme des Tarifergebnisses reiche nicht aus, um eine verfassungsgemäße Alimentation der Beamt/-innen sicherzustellen. Und ich frage die Landesregierung: Aus welchen Gründen wurde die amtsangemessene Alimentation von der Tarifübertragung entkoppelt?
